Hermann-Josef Tenhagen bei MDR um 4

Mit seinem fundierten Finanzwissen ist der Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen ein gern gesehener Gast in verschiedenen Fernsehsendungen. So ist er auch regelmäßig bei MDR um 4 zu sehen, wo er mit fachkundigem Rat Leserfragen beantwortet.

In der Sendung vom 9. Februar 2016 ging es um die Besteuerung und Zuverdienstgrenzen der Renten. Welche Nebenjobs darf ein Rentner haben? Ab wann müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden? Vor Beginn der Altersrente lassen sich problemlos 450 Euro im Monat dazuverdienen. Bei höheren Zusatzeinkommen und bei Bezug von Erwerbsunfähigkeits- oder Frührente gelten allerdings besondere Bestimmungen. „Jenseits der 65 kann ich so viel hinzuverdienen, wie ich möchte, muss dann natürlich Steuern zahlen, vielleicht Krankenkassenbeiträge. Aber da gibt es keine Grenzen, die das beeinträchtigen“, sagt Hermann-Josef Tenhagen in der Sendung.

Viele Rentner haben keinen Nebenjob, sondern engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen, Pflegeeinrichtungen oder Organisationen. Auch beim freiwilligen Engagement gilt: Ein Zuverdienst ist in bestimmten Grenzen möglich. Übungsleiter können bis zu 2.400 Euro im Jahr steuerfrei erhalten. Bei allen anderen Ehrenämtern sind bis zu 720 Euro drin. Die Übersicht zeigt, wie Tätigkeiten eingeordnet werden:

Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale

Die Sendung ist als Aufzeichnung in der ARD Mediathek abrufbar.

Finanztip-Redaktion
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2 Kommentare

  1. Guten Tag Herr Tenhagen,
    gestern habe ich im MDR ihren Beitrag zum unbegrenzten steuerfreien Zuverdienst für Altersrentner gesehen.
    Dazu habe ich doch einige Fragen:
    Ich bin 71 Jahre alt und arbeite als Prüfingenieur im Angestelltenverhältnis Vollzeit.
    Meine Frau ist keine Rentnerin und hat eine 28 h Stelle. Wir wurden vom Finazamt zusammen veranlagt.
    Habe seit dem Renteneintritt keine Steuererklärung gemacht, da ich der irrigen Annahme war, meine Rente ist Steuerfrei, mein Verdienst unterliegt dem Lohnsteuerrecht. Zahle alle Abgaben außer RV.
    Nunmehr hatte mich/ uns, das Finanzamt im vergangenen Jahr aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben.
    Wir sind nunmehr Mitglieder in einem Lohnsteuerhilfeverein.
    So habe ich für das Jahr 2009 eine Nachzahlung von rd. 1,400€ entrichten müssen.
    Dieses setzt sich in etwa den Folgejahren fort. Die antwort auf meine Frage warum? lautetete sinngemäß, ich hätte eine Einkommensgrenze überschritten. Wie geht das, wenn ich Ihrer Aussage nach unbegrenzt hinzu verdienen darf?
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Rosenberg

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