
Ein thesaurierender ETF legt die Dividenden automatisch wieder an – bei Dir auf dem Konto landen keine Erträge. Deshalb gab es hier in den letzten Jahren nur etwas zu versteuern, wenn Du Anteile mit Gewinn verkauft hast. Aber das ändert sich bald wieder: Denn Steuern zahlst Du bei ETFs nicht nur auf Gewinne und Dividenden (bei Ausschüttern), sondern auch auf die „Vorabpauschale“. Nie gehört? Kann gut sein, wenn Du noch nicht lang auf ETFs setzt.
Was ist die Vorabpauschale?
Im Prinzip ein fiktiver Ertrag Deines ETFs. Den musst Du versteuern, wenn der Wert Deines ETFs innerhalb eines Kalenderjahres um einen bestimmten Betrag gestiegen ist. In den letzten Jahren gab es diese Pauschale nicht. Denn sie ergibt sich aus einem Basiszins, den das Finanzministerium festlegt. Weil dieser Zins 2021/22 negativ war, gab es auch keine Vorabpauschale.
2023 ist der Basiszins wieder positiv (2,55%). Heißt für Dich: Wenn Dein ETF dieses Jahr ordentlich steigt, musst Du Anfang 2024 die Vorabpauschale versteuern. Immerhin: Das Rechnen und Versteuern übernimmt Dein Depotanbieter automatisch, wenn er in Deutschland sitzt – wie all unsere Finanztip Depotempfehlungen. Aber Du solltest wissen, wie das läuft, was Dich steuerlich erwartet und was Du tun solltest:
Wie berechnet sich die Vorabpauschale?
Zuerst rechnet Dein Depotanbieter den “Basisertrag” Deines ETFs nach dieser einfachen Formel aus:
Basisertrag = Wert Fondsanteile zum 1.1.23 * Basiszins * 0,7
Beispiel: Am 1. Januar 2023 war Dein ETF 10.000€ wert. Mal Basiszins von 2,55% und Faktor 0,7 ergibt das einen Basisertrag von 178,50€. Das ist auch schon Deine Vorabpauschale, wenn Dein ETF bis Jahresende mehr zugelegt hat und z. B. bei 10.500€ steht. Liegt Dein ETF aber unter 10.178,50€, ist nur diese echte Wertsteigerung (z. B. 100€) Deine Vorabpauschale – nicht der höhere Basisertrag. Deine Anteile haben sogar an Wert verloren? Dann gibt es gar keine Vorabpauschale.
Wie viel Steuern musst Du zahlen?
Hoffen wir mal, dass sich Deine Anteile bis Ende 2023 besser entwickelt haben als die 178,50€ Basisertrag aus unserem Beispiel. Aber selbst die werden noch immer nicht voll versteuert. Aktien-ETFs sind zu 30% generell steuerfrei. Also fällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375% inkl. Soli nur für 125€ an – macht am Ende ca. 33€ Steuern. Der Steuersatz beträgt also max. 0,33%.
Und dann gibt’s ja noch den Sparerfreibetrag von 1.000€ pro Jahr. Um den sofort zu nutzen, solltest Du für Dein Depot einen Freistellungsauftrag einrichten. So kannst Du die 125€ aus unserem Beispiel locker abdecken und es gehen gar keine Steuern mehr ab. Hast Du keinen Freistellungsauftrag eingerichtet, kannst Du Dir die 33€ später über die Steuererklärung zurückholen.
Das alles ist übrigens keine Extrasteuer – und deshalb auch keine Benachteiligung gegenüber einem ausschüttenden ETF. Sondern quasi ein Abschlag auf die Steuer beim späteren Verkauf. Was Du schon per Vorabpauschale versteuert hast, wird Dir dann angerechnet. Wie die Vorabpauschale bei Ausschüttern funktioniert, liest Du in unserem Ratgeber.
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2 Kommentare
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1)
Wenn auf Thesaurierer Vorabpauschalen bezahlt wurden, der ETF/Fonds nach Jahren aber mit Verlust gegenüber Einstand (Bsp. Kauf 2018 für 100 Euro, Verkauf 2025 für 80 Euro) veräußert wird, gibt es dann die bezahlten Steuern auf die fiktiven, aber real nie erhaltenden Erträge bei Veräußerung zurück oder wandern diese in den allgemeinen Verlusttopf oder heisst es gar, Pech, dass man zwischenzeitlich Steuern auf nicht erhaltene, thesaurierte Erträge bezahlt hat?
2) Wie verhält es sich mit ausschüttenden und thesaurierenden ETFs, die Ende 2023 erworben werden, aber keine Erträge 2023 mehr ausgeschüttet worden sind, jedoch bis 31.12.23 noch ein Wertzuwachs (fiktiver Kursgewinn) von über 2,55% vorliegt.
3) Wenn der Basiszinssatz auf 10% oder mehr steigen würde, liegt da nicht eine große Ungerechtigkeit vor, wenn dann der Kursgewinn eines Jahres (und nicht auf den Einkaufskurs bezogen) auf dieser Grundlage berechnet wird. Beispiel: Kauf 2018 des ETF für 100 Euro. Zwischendurch fällt der Kurs. 2025 steigt der Kurs von 90 auf 100 Euro. Würde 2025 der Basissatz bei 10% liegen, würde die Vorabpauschale wegen der Wertsteigerung im Kalenderjahr auch bei ausschüttenden ETF (ein MSCI World hätte dann auch nur etwa 2% Dividendenrendite) voll greifen. Die Frage ist, woher soll das Geld für die Vorabpauschale genommen werden?
1. Da die Vorabpauschale eine „vorweggenommene Steuer“ darstellt, wird sie unabhängig mit deinem Veräußerungsgewinn verrechnet. Du hast ja bereits einen absoluten Steuerbetrag in Höhe der Vorabpauschale „vorweggenommen“. Folglich mindert sich deine Steuerlast bei Verkauf um deine bereits gezahlten Vorabpauschalen. Wo diese vermerkt werden ist mir allerdings auch fremd.
2. Bei Wertsteigerungen wird immer der Betrag in Höhe des Wertzuwachses mit dem der Vorabpauschale verglichen
Beispiel: Wertsteigerung liegt unter Vorabpauschale
– Basisertrag: 350€
– echte Wertsteigerung: 100€
– Vorabpauschale: 100€
Beispiel: Wertsteigerung liegt über Vorabpauschale
– Basisertrag: 350€
– echte Wertsteigerung: 1.000€
– Vorabpauschale: 350€
Fazit: Es wird immer der jeweils geringere Wert als die Vorabpauschale angesetzt. Eine Wertsteigerung über dem Basisertrag spielt für Dich also keine Rolle.
3. Beim ausschüttenden ETF würde kein Nachteil gegenüber des Thesaurierenden ETFs bestehen. Du hast zwar Recht damit, dass die Ausschüttungen des ausschüttenden ETFs nicht mehr den Basisbetrag decken, allerdings erhöht sich damit nichts an der gesamten Steuerlast.
– Steuerlast thesaurierender ETF: Vorabpauschale
– Steuerlast ausschüttender ETF: (Vorabpauschale – Ausschüttungen)+(Ausschüttungen*Steuersatz)
Folglich bleibt die Steuerbelastung in beiden Fällen ident.
Ich hoffe ich konnte dir mit der Erklärung helfen. Genieße die Antworten aber bitte mit Vorsicht, da ich selber Schwierigkeiten habe über die gesamte Thematik einen Überblick zu behalten.
Viele Grüße
Panther Finance