Junger Mann mit gebrochenem Bein
Bild: Izusek / GettyImages

Falls Du privat krankenversichert bist und Dich in den vergangenen Jahren über steigende Beiträge geärgert hast, kannst Du vielleicht von einem aktuellen Urteil gegen die DKV profitieren (LG Bonn, Urteil vom 2. September 2020, Az. 9 O 396/17 – noch nicht rechtskräftig). Sogar, wenn Du nicht bei der DKV versichert bist.

Die Anbieter dürfen ihren Versicherten die Beiträge erhöhen, falls die tatsächlichen Krankheitskosten besonders stark ansteigen. Dabei sind sie aber nicht völlig frei. Erst wenn die Kosten um mehr als 10 Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen, dürfen sie mehr verlangen. Den meisten Versicherungsunternehmen genügt das nicht: Sie haben eine Klausel in ihre Verträge geschrieben, die diese Grenze auf 5 Prozent senkt – so auch die DKV.

Der Versicherer hatte in den Jahren 2012, 2013 und 2016 die Preise erhöht, weil die Kosten um rund 7 Prozent gestiegen waren. Zu Unrecht, wie das Landgericht Bonn nun entschied: Es müsse der gesetzliche Schwellenwert erreicht werden, auf die abgesenkte Grenze im Vertrag komme es nicht an. Der Kläger darf sich über eine Rückzahlung von mehr als 7.500 Euro freuen.

Womöglich verlangt auch Dein Versicherer mehr Geld, obwohl die gesetzlichen Schwellenwerte gar nicht erreicht waren. Nach Einschätzung der von uns empfohlenen Anwälte betrifft das etwa 40 Prozent der Verträge und nahezu alle Versicherer. Lass Deine Beitragserhöhungen also am besten prüfen! Im Ratgeber findest Du erfahrene Rechtsanwälte, die eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten.

 

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Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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