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Finanztip-Redaktion
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13 Kommentare

  1. Guten Tag lieber Herr Tenhagen,

    Meine Rechtschutzversicherung ist bei der LVM. Kostet jährlich 211,20€ ohne Beruf da ich Renterin bin. Ich bin sehr zu frieden und bisher wurden alle anfallenden Kosten ohne komplikationen erstattet. Empfehlenswert. Sehr gute Service.

    Mit freundlichen Grüßen
    Judit Matzon

  2. Wolters, Hella

    Ich habe seit vielen Jahren eine Versicherung bei der HUk Coburg. Wegen einer finanziellen Auseinandersetzung brauchte ich Rechtsbeistand. Die Versicherung hat bis auf einen geringen Selbstanteil die Kosten übernommen. Alles ist gut gelaufen.

  3. Ich habe seit Jahren eine Rechtsschutzversicherung bei der HUK Coburg. Ich musste einen Rechtsanwalt nehmen, da ein Personenschaden entstanden war. Die Versicherung hat die Kosten voll übernommen. Ich bin zufrieden und hoffe, dass ich die Versicherung nicht wieder in Ansoruch nehmen muss.

  4. Ja hatte einen Erbstreit ohne Erfolg müsste sogar Kosten für einen Streitwert in Höhe von 28500
    bezahlen ob wohl ich nur 3500 geerbt
    hatte und zusätzlich noch vereinigungsgebühr bezahlen

  5. Mein Mann mußte vors Arbeitsgericht gegen seinen Arbeitgeber wegen unzulässiger Kündigung. Danach mußte auch ich wegen Insolvenz und unzulässiger Kündigung in der Altersteilzeit vor Gericht. Anschließend hat uns die Versicherung gekündigt.

  6. Da gibt es seit Jahren außergerichtliche Streitbeilegung z. B. mit Hilfe von Mediatoren, aber die Wenigsten nutzen sie. Dabei hat dies aus meiner Sicht enorme Vorteile. Kein Unbeteiligter Dritter, der als Übervater entscheidet, sondern die Suche nach gemeinsamen Interessen findet so oft erstaunlich befriedigende Lösungen. Man bleibt als Betroffener Herr des Verfahrensund kann sich mittels prfessionell geführter Kommunikation mit seinem Gegenüber ganz anders verständigen als wenn die Anwälte der Parteien immer nur auf den Anfgriff der Gegenseite reagieren. Abgesehen von dieser konsensualen Lösungssuche spart das Nerven, Geld und Zeit. Vielleicht sollte man sich das mal verinnerlichen, um friedlicher und gerechter Konflikte beizulegen.

  7. Ich musste bislang 2 Verfahren vor Arbeitsgerichten (Güteverhandlungen) durchlaufen und war bei der Allrecht. Die Kosten wurden übernommen, gekündigt wurde mir nicht.

    Mittlerweile verzichte ich auf eine RSV, weil mir um die 350 Euro im Jahr zuviel sind.

  8. Ja mit und ohne Rechtschutz (da nicht mitversichert)
    Obwohl alle Prozesse gewonnen wurden, wurde mir einmal nach zwei Klagen die Versicherung gekündigt.

  9. Ja mit Anwalt und Rechtsschutz; leider erfolglos und auf den Kosten blieben wir sitzen.
    Der gegnerische Anwalt war mit allen Wassern gewaschen und zum Schluß sah es so aus,
    als hätte er und auch der Richter vom LG einen Deal verabredet. Es kommt nach unserer Erfahrung immer auf den „Anwalt“ an, besonders auch den Eigenen; bei uns war der der Klageseite absolut nicht gewachsen.

  10. Ja, gegen die AXA VERSICHERUNG AG: Verkehrsunfall vom 23.08.2015. Inanspruchnahme meiner Rechtsschutzversicherung (seit 1978 RECHTSSCHUTZ UNION; Übernahme in 2010 durch „ALTE LEIPZIGER“ und seit 2018 Übernahme durch „Itzehoher Versicherungen“.
    Unfallschaden links vorn am Pkw durch den Unfallverursacher am 23.08.2015; Aufnahme des Unfalls im Formular „EUROPÄISCHER UNFALLBERICHT“; Unfallhergang an AXA VERSICHERUNG am 24.08.2015 gemeldet und Fahrzeug meiner Werkstatt zur Reparatur übergeben!!!
    Reparatur erfolgte bis zum 28.08.2015.
    AXA VERSICHERUNG weigerte sich zu zahlen. Am 13.10.2015 Übergabe des Vorgangs an die „Rechtsanwaltskanzlei Hering & Partner“ in Erlangen
    Durch Urteil vom 17.01 2017 (Amtsgericht Erlangen) wurde die AXA VERSICHERUNG verurteilt, sämtliche geforderten Kosten gesamtschuldnerisch an den Kläger zu zahlen.
    Streitwert 4270,56 € plus außergerichtliche Kosten von 492,54 €.
    Diese Masche des „KLAGEPOKERS“ wird seit Jahren von Autoversicherern gespielt mit dem Hintergedanken, der Geschädigte, ohne Rechtsschutz, verzichtet auf den Weg zum Anwalt, zumal der Verlierer auf den Kosten seines Schadens, plus Gutachtenkosten, plus Rechtstreitskosten (eigener und gegnerischer Anwalt) sitzen bleibt.
    Wenn so ein einfacher Fall schon über 2 Jahre bis zur Rechtsprechung gedauert hat, dann sollten bestimmte Versicherungen unter die Lupe genommen werden, die die Masche anwenden!!!
    Freundliche Grüße
    B. Richter

  11. Bei Ihrer Abstimmung fehlte mir eine Antwortmöglichkeit: Ich habe eine Umgangsregelung vor Gericht erfolgreich ausgefochten – jedoch ohne Anwalt.

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