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Finanztip-Redaktion
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8 Kommentare

  1. Unser Arbeitgeber hat seit ca. 25 Jahren ein Zeiterfassungssystem . So hat jeder Mitarbeiter seine geleisteten Arbeitsstunden in Blick

  2. Nutznießer gibt es leider mit und ohne Stechuhr. Habe sowohl erlebt, dass Leute nichtstuend ihre Zeit absitzen, wenn die Arbeitszeit erfasst wird, als auch, dass Leute deutlich unter ihrer eigentlichen vereinbarten Arbeitszeit bleiben.

    Grundsätzlich bin ich der Meinung Stechuhren sind für die meisten Branchen nicht mehr zielführend, allerdings sollte eine andere Art der Leistungsmessung erfolgen, um Trittbrettfahrertum zu vermeiden

  3. Die Antworten, die zur Auswahl standen, sind aus meiner Sicht nicht neutral formuliert. Wer gerne eine Zeiterfassung hätte, muss nicht immer vom Arbeitgeber geknechtet sein. Hätte nicht „JA“, „NEIN“ und „Habe ich bereits“ genügt ? Muss es gleich so reißerisch formuliert werden ?

  4. Ich bin klar dafür, es vergeht bei mir seit mind, 3 Jahren kein Tag an dem ich nicht mind. 10 Std im Büro bin, und.Pausen durcharbeite. Seit 15 Jahren keine Gehaltserhöhung. Und wenn man sich beschwert kommt der Satz… im Vertrag steht dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Im Vertrag stehen 38,5 Std.

    1. Das klingt aber tatsächlich eher nach einem guten Grund sich nach einer neuen Stelle umzusehen. Erfahrene Mitarbeiter werden in vielen Bereichen gesucht!

    2. Warum wechseln sie dann nicht die Arbeitsstelle? Wenn ein Auftraggeber (das ist ihr Arbeitgeber) ihnen nicht genügend für ihre Arbeitsleistung zahlt, suchen sie sich halt einen neuen Auftraggeber.

  5. Die zweite Antwort „Es kommt darauf an, wie viel man schafft; nicht darauf, wie lange man im Büro abhängt.“ ist schon rechtlich nicht zutreffend, denn das wäre ein Werkvertrag: Bezahlt wird das Arbeitsergebnis.
    Beim Dienst- oder Arbeitsvertrag stellt der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung für eine vereinbarte Zeit zur Verfügung und erhält im Gegenzug eine Vergütung. Ob und wie der Unternehmer diese zur Verfügung gestellte Arbeitsleistung einsetzt, das obliegt diesem: er muß die Arbeit organisieren.

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