Finanztip-Redaktion
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37 Kommentare

  1. Seit 23.12.2020 ist es nun Gesetz.
    Die Provisionsteilung gilt beim Kauf von Eigentumswohnungen und beim Hauskauf.

  2. Meine Erfahrungen mit Immobilienmaklern in den letzten Jahre in Düsseldorf:
    Immobilienmakler vermitteln nur „gesiebten Ausschuss“, das sind Immobilien, die sie selbst oder ihre Familienangehörigen zurzeit nicht gebrauchen können. Diese Immobilien stellen sie dann zum Verkauf ins Internet.
    Dabei fallen die Vermittlungsprovisionen (vornehm „Courtage“ genannt – das soll sich wohl nach „Kur“ und „Heilung“ anhören 😂) je nach Immobilie sehr unterschiedlich aus.
    Anhaltspunkte bieten nach meiner Erfahrung folgende Provisionsregeln:
    Nimmt der Makler vom Käufer
    – keine Provision: Die Immobilie ist Schrott. Niemand will sie haben…
    – 3 % Provision: Die Immobilie ist vielleicht zu gebrauchen. Für den Makler selbst jedenfalls NICHT!
    – 4 % Provision: Die Immobilie ist evtl. interessant. Jetzt wird mit der Provision schnell Kasse gemacht. Selbstverwertung („Sanieren – Spekulieren -Weiterverkaufen“) dauert hier zu lang…
    – 5 % Provision: Die Immobilie ist im Prinzip gut, jetzt sucht der Makler einen Kunden der investieren MUSS, weil dessen Geld auf den Konten bei 0 Prozent Zinsen vergammelt und er sich nicht an die Börse traut…
    – 6 % Provision: Die Immobilie ist top, aber der Makler kann sie sich selbst nicht leisten. Also kommt die „Große Kohle“ zumindest schnell über die Provision rein.
    ICH FORDERE: Bestellerprinzip und maximal ZWEI Prozent Provision für Immobilienmakler!

  3. Der Makler sollte wie im Gewerbeimmobilien-Bereich von beiden Seiten (Interessent und Eigentümer) Provisionen -nur bei erfolgreicher Vermittlung- berechnen dürfen. Es sollte den Marktteilnehmern überlassen werden, wie sie selbst damit verfahren. Der Staat sollte sich hier raushalten, da einmal mehr durch die bisherigen Regulierungen das Problem der Wohnungsknappheit und der Bezahlbarkeit von Immobilien nicht gelöst wurden.

  4. Um als Immobilienmakler tätig werden zu können braucht es keine besondere Qualifikation und gibt es auch keine Ausbildung dafür.
    Polizeiliches Führungszeugnis und Anforderung des § 34c bei IHK oder
    Handwerkskammer genügen.
    Anders als bei Versicherungs- und Finanzdienstleistung und bei der
    Finanzierung von Immobilien gibt es für die „Immobilienvermittlung“ keine EU-Regulierung, was längst erforderlich wäre.
    Bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie über einen Makler hat dieser
    auch Anspruch auf eine Vermittlungsprovision.
    Die Höhe dieser Provision ist nicht gesetzlich geregelt und kann somit
    verhandelt werden.
    Durch den „qualifizierten Einzelauftrag“ verhindert der beauftragte
    Makler für eine festgeschriebene Zeit (3 Monate bis zu 1 Jahr),
    dass der Kauf/Verkauf der betreffenden Immobilie von einem anderen Makler oder auch selbst durchgeführt werden kann.
    Ohne Einzelauftrag könnte man selbst tätig werden oder weitere
    Immobilienvermittler beordern und es fände ein fairer Wettbewerb statt; Vermittlungsprovision ginge an den erfolgreichen Makler.

  5. Hier wurde vielfach argumentiert, dass der Vermieter immer versuchen wird, seine Maklerkosten ebenfalls auf den Verkaufspreis draufzuschlagen. Das ist richtig. Aber da wirken ja immer noch Angebot und Nachfrage: Er kann die Summe nur draufschlagen, wenn jemand das auch zahlt.

    Außerdem würden die Maklerkosten automatisch sinken, wenn derjenige bezahlt, der den Makler auch beauftragt. Denn dann findet unter Maklern automatisch ein Preiswettbewerb um die Anbieter (sprich: Vermieter als Kunden) statt, der durch die jetzige Regel ausgehebelt ist.

    Drittens schließlich würde dann der Käufer die Chance haben, von seinem Geld einen Makler zu beauftragen, der auch wirklich für ihn arbeitet (und nicht für den Vermieter). Das ist ein erheblicher Unterschied zur jetzigen Situation, wo der Makler nämlich kein ehrlicher Makler ist, sondern die Interessen des Vermieters vertritt. Es könnte dann sogar die ungewohnte Situation eintreten, dass ein Makler für Sie als Käufer sogar nach einer geeigneten Wohnung sucht.

  6. Makler verteuern den Hauskauf in zweierlei Hinsicht: a) durch das Kassieren ihrer ungerechtfertigten Provision, b) um ihre Einkommen soweit zu erhöhen wie möglich, versuchen sie auch den Kaufpreis möglichst hoch anzusetzen, damit ihr prozentualer Anteil ( sog.“Courtage“) so hoch wie möglich ausfällt.

    Dabei ist ihre Qualifikation auch noch höchst zweifelhaft: in kurzen Wochenendseminaren erworbenes “ Fach“-wissen lässt an allen Ecken Immobilienbüros aus dem Boden schießen, der tatsächliche Arbeitsaufwand der Vermittlung bleibt dabei oft minimal.
    Ich meine in Zeiten von online-Immobilienportalen könnte das gesamze Maklerwesen grundsätzlich infrage gestellt werden.
    Darum: mindestens Bestellprinzip und Begrenzung der Höhe der Maklergebühr !

  7. Als bei den Vermietungen die Maklerkosten vom Vermieter getragen werden sollten, haben plötzlich vieler Makler mit einer Pauschale zwischen 200 und 400 € um Kunden geworben. Vorher waren das zwei Kaltmieten. Schau an…..plötzlich ging das! In der heutigen Digitalen Welt müssen die nicht mehr viel machen. Paar Bilder gemacht, in Immobilienscout gesetzt, etwas bla bla dazu und fertig. Zeitaufwand Max 2 Std…… ne ne……vollkommen richtig das dieser Markt reguliert wird.

  8. leider sind makler überwiegend schlecht über das objekt informiert, dass sie verkaufen sollen und leider oft auch nicht bereit (oder fähig?), weiterführende informationen, etwa die höhe der rücklagen, wenn es um eigentumswohnungen geht, an land zu ziehen. schon die anzeigen im www sind oft eine katastrophe: das olle sofa prominent im fokus statt das fenster, den balkon oder den ausblick und dürftige infos im text, grundrisse nicht eingenordet etc. und für so eine „leistung“ soll man noch zahlen? schnell mal etliche 1000 €? wegelagerei! maklerhonorar unbedingt deckeln! und warum dürfen in berlin 7% provision genommen werden, in schleswig-holstein „nur“ ca. 3%? für dieselbe schlechte leistung? wenn schon makler, dann sollte gelten: wer bestellt zahlt!

  9. Falls der Verkäufer die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen möchte, dann soll er das weiterhin tun und die Kosten dafür übernehmen.
    Derzeit gleicht die Maklergebühr einer teuren Zwangsabgabe für die Käufer. In Zeiten explodierender Kosten für Immobilien stellen sie ein Hemmnis dar, das abgeschafft werden kann. Die Maklergebühren bei Vermietungen sind ja nun auch schon verschwunden.

    1. Ob der Käufer direkt eine Summe an den Makler überweist oder erst in Form eines höheren Verkaufspreises an den Verkäufer ist doch vollkommen irrelevant. Das Ergebnis ist immer dasselbe. Das ist bei Vermietungen ja auch nicht anders. Die Miete ist entsprechend höher. Nur zahle ich die im Gegensatz zu Maklergebühren über Jahre hinweg. In vielen Fällen wird es Dank der neuen Regelung für mich als Mieter also teurer.

  10. Ich bin dafür die Grunderwerbssteuer für Erstkäufer zu streichen. Maklerprovisionen und Notarkosten sollten nach unten angepasst werden.

  11. Grunderwerbssteuer abschaffen, Notargebühren drosseln, Makler: wer die Musik bestellt, muß sie auch (2%) bezahlen. So einfach kann das sein!!

  12. Die jetzige Maklergebühr ist ein Hohn. Ich hatte schon öfter mit Immobilienkäufen zu tun und war fast jedesmal erschüttert von der geringen Sachkenntnis der Makler. Ich würde mich schämen, für so wenig Kenntnis und Leistung so viel Geld zu nehmen! Selbst bei der Finanzierungsberatung wurde im Grunde das empfohlen, was die meiste Zusatzprovision bringt. Auf die Provision wurde natürlich nicht hingewiesen.
    Meinetwegen sollen Sie noch 2 % erhalten, das ist für wenige Tage Arbeit auch schon ein recht hoher Stundensatz.
    Übrigens suchen Sie mal einen Makler in den neuen Bundesländern, wenn das Objekt nur 10.000 Euro kostet. Für 600 Euronen machen die keinen Finger krumm.

  13. Ich komme nochmal auf Ihren Tipp für den Windows Defender zurück. Bitte bedenken Sie, dass für das Betriebssystem Windows 7 der Defender nur gegen Spyware schützt. Ein Virenschutz sollte deshalb vorhanden sein.

  14. „Wer anschafft zahlt“ – dieser Grundsatz sollte auch für den Makler beim Hauskauf gelten. Hauseigentümer würden dann genau nachdenken, ob der Makler sein Geld wert ist. Aktuell ist es dem Hauseigentümer schlicht egal, was der Makler kostet (auch wenn natürlich die Maklerhonorare einen Teil der Kaufkraft für Immobilien abschöpfen).

    Der Preis muss dann m. E. nicht begrenzt werden – das würde sich regeln. In „Verkäufermärkten“ würde es Makler geben, die ihre Leistung billiger anbieten, um im Wettbewerb mit vielen Maklern an die wenigen Objekte zu kommen. In „Käufermärkten“, wo Makler mehr Aufwand haben, würden sie höhere Vergütungen durchsetzen können. Es würde Makler geben, die sich als „Qualitätsmakler“ positionieren und mehr Geld fordern und andere, die weniger bieten und dafür billiger sind.

    Eben ein funktionierender Markt.

  15. Nach meiner Meinung dürfte die Marklerprovision höchstens 3% betragen. Um die Baukosten nicht noch mehr zu verteuern schlage ich vor die Grunderwerbssteuer nicht mehr zu erheben.

  16. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Maklerprovision auf 2 % gedeckelt werden sollte. Allerdings, wenn der potentielle Käufer eine Immobilie über einen Makler erwirbt, muß er auch die Provision zahlen.
    Hinsichtlich der GrESt gebe ich W. Koller recht. Übrigens, wie kommt man überhaupt auf die Prozentsätze? Warum sind sie in den Bundesländern unterschiedlich?

    1. Die Grunderwerbssteuer ist eine Landessteuer. Sie steht dem jeweiligen Bundesland zu und wird demzufolge auch von einem jeden Bundesland festgelegt. Da zumindest hier die Länder untereinander im Wettbewerb stehen, bewahrt uns dies vor noch höheren Stsuern.

    2. … wie in der Politik und bei Behörden so üblich – da wird gewürfelt oder am Stammtisch ausgezockt. 90% Willkür, um andere Missstände zu vertuschen. Das verstehen wir dummen Bürger ja ohnehin nicht; wir sind ja auch zu doof um zu verstehen, dass wir ja auch unbedingt z.B.: 16 Behörden mit tausenden von Beamten benötigen, um unseren Kindern 16 unterschiedliche Lerninhalte in den Kopf zu klopfen (und es nicht schaffen, wie diverse Studien belegen). Ich hör jetzt lieber auf, sonst müsste ich noch einige 100 Beispiele aufzeigen. Der ganze Mist nennt sich übrigens Föderalismus und dient einzig und allein dem Aufblustern und undurchsichtig machen der Handlungen, die sie Arbeit nennen.

  17. Makler sind Anachronismus. Die Arbeit kann zum größten Teil durch Online-Angebote ersetzt werden – und sie wird bereits ersetzt. Eine Gebühr für die Veröffentlichung über ein Online-Portal würde völlig ausreichen. Falls der Verkäufer oder der Käufer die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen möchte, dann soll er das weiterhin tun und die Kosten dafür übernehmen. Eine Begrenzung auf 2% wäre dann nicht nötig.
    Derzeit gleicht die Maklergebühr einer teuren Zwangsabgabe. In Zeiten explodierender Kosten für Immobilien stellen sie ein Hemmnis dar, das abgeschafft werden kann. Die Maklergebühren bei Vermietungen sind ja nun auch schon verschwunden.
    Ein berühmtes Zitat von Nelson Mandela lautet: „it always seems impossible until it´s done.“
    An die Politik: do it!

    1. Zitat: „Die Maklergebühren bei Vermietungen sind ja nun auch schon verschwunden.“

      Nein, sie verstecken sich nur in der dauerhaft zu zahlenden Miete.

    2. Hier unterliegen Sie einer falschen Annahme.
      Die Maklerprovision bei der Wohnungvermietung ist nicht weg, Sie zahlen diese jetzt nur monatlich…
      Jeder Vermieter der kann passt seine Mieten entsprechend an.

      Es wird nichts helfen den Markt zu regulieren außer der Markt reguliert sich selbst.

      wie wollen Sie denn das Honorar für einen Chefarzt einordnen, der bei einer Operation nur danebensteht und schaut das alles in Ordnung ist. Der operateur erhält nur einen Bruchteil des Honorars..

  18. Wichtiger wäre, in Zeiten, in denen die Steuerquellen sprudeln wie noch nie, die Politik zu veranlassen, auf die ohnehin nicht gerechtfertigte GrErwSt zu verzichten. Aber dafür ist die Lobby nicht groß genug. Wir sind ja nicht die Autoindustrie.

    mfg
    W.Koller

  19. Da muß ich mich aber der Kommentare wegen sehr wundern: zum einen bezahle ich mit bereits versteuertem Geld – also im besten Fall mit meinen Ersparnissen (Eigenkapital) – die Grunderwerbssteuer, und zum anderen steht die geleistete „Arbeit“ eines Maklers in krassem Gegensatz zu seiner sehr hohen Maklerprovision. Und der Notar, den man heute zutage nur noch im 10-minütigem Termin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages sieht, nachdem er online einen Fragebogen versendet und die Daten in die Urkunde übertragen hat, sahnt auch kräftig ab. Die Kaufnebenkosten sind eine Unverschämtheit!!!

    1. Ebenso volle Zustimmung mit Erweiterung. Wundert Sie das bei der derzeitigen Politik der letzten 20 Jahre? Entspricht nicht das Verhältnis von Leistung und Kosten bei Maklern nicht mindestens dem von Politikern und Behörden/Beamten? Deswegen wird auch hier nichts unternommen. Wieso sollte eine Krähe der anderen ein Auge aushacken? Leben ja alle wie die Maden im Speck vom verblödeten Bürger, der das zahlt. Dazu kommt noch die Unfähigkeit und der Unwille – besonders der SPD Politik, das Thema „Miete“ nach mehr als ca. 20 Jahren und BlaBla ohne Ende mal so zu regeln, dass es einen Sinn ergibt und kein „Gschäckle“! Ich kann so reden weil mich a.) beides betrifft und ich b.) „kein“ Sozialkrüppel bin, wie man so landläufig zu sagen pflegt.

  20. Wenn ich ein Haus oder eine Wohnung kaufe, dann ist für mich einzig und allein der Gesamtpreis entscheidend, also inklusive Notargebühren, Grunderwerbssteuer, Grundbuchkosten und ggf. Maklergebühren. Die Gesamtsumme ist die, die ich zum Erwerb aufwenden muss. Warum sollte mich also die Aufteilung groß interessieren? Im Supermarkt schaue ich ja auch auf das Preisschild und interessiere mich nicht für die Lagerkosten im Großhandel.

    Ein Makler nimmt 10 % und macht dadurch die Gesamtsumme teurer? Dann kaufe ich das Objekt nicht, wenn mir das zu teuer erscheint. Ein Bundesland bekommt den Hals nicht voll und erhöht die Grunderwerbssteuer? Dann kaufe ich dort kein Objekt, wenn es mir dadurch zu teuer wird.

    1. Es macht einen großen Unterschied in der Finanzierung. Banken können sich nur so hoch in die Grundschuld eintragen lassen wie hoch der Wert der Immobilie tatsächlich ist. Eine Maklergebühr erhöht nicht den Wert der Imohmobilie. Somit ist für eine Finanzierung durchaus wichtiger, wie hoch der eigentliche Kaufpreis ist -OHNE Kaufnebenkosten.
      Den Makler sollen diejenigen bezhalen, die ihn auch bestellt haben. Ich bin selber auf der Eigenheimsuche und finde es eine bodenlose Frechheit, was einige Makler für 6% Gebühr einem bieten. Das sind bei 500.000 € (durchaus „normal“ rund um Düsseldorf) Kaufpreis mal eben 30.000 € des Eigenkapitals.

      1. Was bekommen Sie noch mal für die 6,5% Grunderwerbsteuer geboten?
        Ohne Spass: Ein ordentlicher Makler wird sein Honorar immer verdienen. Wenn die Kosten beim Erwerber nicht mehr direkt zu holen ssind, kommen Sie halt auf den Kaufpreis oben drauf und dann ? dann zahlen Sie darauf Grunderwerbsteuer und Notar und Gerichtsgebühren….
        Toll für den Staat bzw. das Land

        Also Augen auf beim kommentieren!
        Carsten Gille
        Ein Makler

        1. So ist es. Noch krasser ist das bei Mietwohnungen. Da muss nun der Vermieter die Maklerkosten tragen. So haben es Politiker bestimmt, die vom echten Leben soviel Ahnung haben, wie ich von Quantenmechanik.

          Jetzt erhöht der Vermieter einfach die Miete, um seine Kosten wieder reinzubekommen. Und diese höhere Miete zahlt dann der Mieter Jahr um Jahr um Jahr.

          Ergebnis: Für den Mieter wird es noch teurer. Und die sogenannten Verbraucherschützer klatschen Beifall.

          1. Ist es tatsächlich ihr ernst, dass Sie unverhohlen und ohne sich zu schämen hier zugeben, dass Sie es nicht hinkriegen, eine Anzeige in die Zeitung oder ins Internet zu setzen, die Selbstauskunft durchzulesen, ein paar Mieter zur Besichtigung einzuladen und dann eine Entscheidung zu treffen?
            Schließlich ist es doch danach ein passives Einkommen, für dass Sie sehr viel weniger Arbeiten müssen wie in Ihrem (sofern vorhanden) Hauptjob.
            Außerdem nehmen Sie doch sowieso die maximal mögliche Miete, oder nicht? Dann wären die ersparten Maklerkosten IHR Verdienst.
            Zumindest den kleinen Finger sollten Sie für die Mieteinnahmen schon krumm machen.
            Falls Ihnen das zu viel ist, nehmen Sie sich eine Hausverwaltung.
            Die nimmt Ihnen mehr ab als ein Makler und wird die Mieterauswahl auch anders angehen. Nicht schnell, schnell sondern mit dem Fokus auf einen Mieter, der voraussichtlich wenig Schwierigkeiten macht.
            Mit leben müssen Sie dann aber, dass beim Kennenlernen der HV vielleicht kein Luxus-Auto als Status-Symbol fährt

          2. @Stefan:
            Also ich bin Mieter und habe keinen Wohnraum zu vermieten.

            Und es geht nicht darum, was Vermieter können oder nicht können. Es ist eine simple ökonomische Tatsache, dass natürlich Vermietungsnebenkosten (wie Maklerkosten) sich in der geforderten Miete niederschlagen. Der Mieter zahlt also eine höhere Miete … und das über die gesamte Dauer des Mietvertrages.

            Politiker haben also mit der Vorgabe, dass der Vermieter den Makler bezahlen muss, Mieten weiter in die Höhe getrieben. Und das gilt auch für meine Miete, wenn ich einmal umziehe und mein neuer Vermieter einen Makler beauftragt hat.

      2. Den Makler bezahlt aber immer und jedem Fall der Käufer und niemals der Verkäufer. Geht die Rechnung an den Verkäufer, ist der Verkaufspreis entsprechend höher. Der Käufer spart also keinen Cent.

        Bezüglich der Grundschuld haben sie natürlich recht. Aber erstens sind Vollfinanzierungen nach wie vor in der Minderheit (nur dann käme es zu diesem Problem). Und zweitens muss die Bank keineswegs die volle Darlehenssumme als Grundschuld eintragen. Denn die Bank hat selbst bei voll eigetragender Grundschuld nicht die geringste Garantie, im Falle einer Vollstreckung das Haus oder die Wohnung zu einem Preis über der Grundschuld wieder loszuwerden. Und drittens setzen viele Banken voraus, dass zumindest die Nebenkosten selbst finanziert werden.

    2. Bei dem seit Jahren anhaltenden Ungleichgewicht zwischen Nachfrage und Angebot der Immobilien wirkt es auf den potentiellen Käufer eher wie eine Erpressung, wenn er die Rechnungen zahlen soll, die es a) anderen leichter machen (dem Verkäufer) und b) Dienstleistungen zahlen soll, die er nicht bestellt und oftmals (!!!) auch c) nicht gewünscht hat.

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