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Danke für die Informationen. Mein Mann verzichtet bei Steuerangelegenheiten nicht auf professionelle Untersützung, man ist immer auf der sicheren Seite, wenn man über rechtliche Hintergründe informiert ist.
@Thomas Sauer:
Ich beantworte zunächst die letzte Frage: Wenn Sie sich mit einem einzelveranlagten Partner die Kosten für eine Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung aufteilen möchten, dann bekommt jeder grundsätzlich nur maximal den halben Höchstbetrag (bei Handwerkerkosten also dann für jeden Kosten von jeweils höchstens 3.000 Euro möglich). Sie können jedoch untereinander innerhalb des Höchstbetrags von 6.000 Euro eine andere Aufteilung wählen, was bei unterschiedlichem Steuersatz sinnvoll wäre. Eine Verdoppelung des Höchstbetrags wie von Ihnen gewünscht funktioniert aber nicht.
Die passenden Ratgeber hierzu: http://www.finanztip.de/haushaltsnahe-dienstleistungen/ http://www.finanztip.de/handwerkerkosten/ http://www.finanztip.de/einzelveranlagung/
Zu Elster: Elster-Formular ist das kostenlose Programm der Finanzverwaltung. Generell empfehlen wir den meisten Steuerpflichtigen eine kommerzielle Steuersoftware zu kaufen, die es im Jahr bereits ab ca. 15 Euro gibt.
Das Ausfüllen der Steuererklärung ist viel komfortabler und Sie bekommen wertvolle Tipps zum Steuersparen. Unsere Empfehlungen für den Kauf finden Sie hier: http://www.finanztip.de/steuersoftware/
Elster online wurde Ende Juli von „Mein Elster“ abgelöst. Umfangreiche Infos wie Sie sich dort registrieren lassen, beschreibe ich im gerade aktualisierten Ratgeber http://www.finanztip.de/elster/
Sie können sich dann auch für den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) freischalten lassen, um dann elektronisch gemeldete Daten z. B. vom Arbeitgeber und den Sozialversicherungen per Klick in Ihre Steuererklärung übernehmen zu können: http://www.finanztip.de/belegabruf/
Viele Grüße
Udo Reuß
Bei einem gemeinsamen Haushalt und getrennter Veranlagung ist der Betrag nur einmal absetzbar, also haushaltsbezogen.
Klappt gegenüber früher Jahren mit Elster Formular besser. Aber wo liegt der Unterschied zu Elster online und wenn dies besser geht, wie switche ich ohne Aufwand um und das bei Zusammenveranlagung.
Andere Frage: Können Handwerkerkosten bei getrennter Veranlagung mit jeweils 6000 bei gemeinsamer Wohnung abgesetzt werden? Haben Wasserschaden und das Bad muss neu gemacht werden.
Danke für eine Nachricht.