Geldautomat der Postbank
Bild: Beautiful Sports / IMAGO

Ende April hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Banken untersagt, bei Änderungen der Geschäftsbedingungen Schweigen als Zustimmung zu werten. Damit sind viele Gebührenerhöhungen ungültig geworden. Konkret ging es zwar um ein Girokonto der Postbank, aber das Urteil ist auf alle Banken anwendbar.

Dennoch haben sich Banken und Sparkassen bislang mit Kommentaren zurückgehalten: Man wolle auf die schriftliche Begründung des Gerichts warten, hieß es lapidar. Die liegt jetzt vor. Und bestätigt klar unsere Einschätzung, die wir schon direkt nach dem Urteil gegeben haben: Sehr viele Leute können nun Gebühren zurückfordern.

Bisher war Folgendes üblich: Wollte Deine Bank an den Gebühren schrauben, schickte sie Dir ein Schreiben, in dem sie Dich auf die Änderung hinwies. Hast Du nicht reagiert, wertete Deine Bank die Gebühren dadurch automatisch als akzeptiert. Doch diese Art der Zustimmung ist nur „fingiert“, urteilte der BGH (Az. XI ZR 26/20). Und damit ungültig.

Viele Leserinnen und Leser haben nach unserem ersten Bericht ihrer Bank geschrieben – und Gebühren zurückverlangt. Einige Banken haben geblockt. Viele hofften, in der Urteilsbegründung ein Schlupfloch zu finden. Doch die Begründung (hier als PDF) ist glasklar: Es liegt eine „unangemessene Benachteiligung“ des Kunden vor. Und es ergeben sich keine Interpretationsspielräume, mit denen sich die Variante „Schweigen ist Zustimmung“ aufrechterhalten lässt.

 

Auch Gebühren auf Sparpläne und Depots zurückfordern

Das Urteil lässt sich ausdrücklich auch anwenden auf Wertpapierdepots oder Sparpläne. Einige Banken haben bereits reagiert und schon vor Bekanntwerden der Urteilsbegründung ihre AGBs geändert.

Wenn Du jetzt Deine Gebühren zurückforderst, musst Du trotzdem damit rechnen, dass Deine Bank nicht einfach nachgibt oder dass sie auf Zeit spielt. Oder anfängt zu diskutieren, zum Beispiel: Die Änderung sei gar nicht nachteilig für Dich. Etwa wenn bei der Anmeldung mTANs aus Sicherheitsgründen durch (kostenpflichtige) Verfahren ersetzt wurden.

 

 

Werde jetzt aktiv

Einige dieser Streitfragen könnten wieder vor Gericht landen. Das sollte Dich aber nicht davon abhalten, Gebühren zurückzufordern. Wie das geht, erklären wir Dir in unserem Ratgeber – dort findest Du auch das passende Musterschreiben.

Falls Deine Bank sich weigert, Dir die Gebühren zurückzuzahlen, kannst Du Dich zunächst an einen Ombudsmann wenden. Das Verfahren ist kostenlos für Dich. Und schick uns gerne die Reaktion Deiner Bank an redaktion@finanztip.de.

 

Erhöhungen sind weiter möglich

Das Urteil bedeutet nicht, dass Banken keine Gebühren mehr erhöhen können. Sie müssen aber Deine aktive Zustimmung bekommen. In aller Regel werden sie die künftig einfordern, damit Du das Konto weiter nutzen kannst. Wer dauerhaft seine Zustimmung verweigert, muss damit rechnen, dass die Bank das Konto kündigt. Besser ist es also, das Konto gleich zu wechseln, als es auf so eine Konfrontation ankommen zu lassen. Es gibt ja immer noch günstige Alternativen.

 

Zum Ratgeber

Josefine Lietzau
Autor

Stand:

Josefine Lietzau ist Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Bereits während ihres Studiums der Germanistik und Anglistik war sie für die Redaktionen der Grünen Liga, der Jüdischen Zeitung und der Superillu tätig. Nach ihrem Magister-Abschluss absolvierte Josefine Lietzau ein Volontariat bei den Online-Verbraucherportalen Banktip und Posttip, wo sie im Anschluss als Redakteurin arbeitete.

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