Viele Banken erstatten immer noch nicht
Mehr als zwei Monaten ist es jetzt her, dass der Bundesgerichtshof geurteilt hat: Banken brauchen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden, um ihre Geschäftsbedingungen zu ändern und dadurch Gebühren zu erhöhen. Viele von Euch haben nach unserem ersten Bericht ihrer Bank geschrieben und Gebühren mit unserem Musterschreiben zurückverlangt. Doch zunächst wollten die Banken die Urteilsbegründung abwarten, diese dann analysieren, und manche legen sie nun eng aus. Hält auch Deine Bank Dich weiter hin?
Rund 150 von Euch haben uns von ihren Erfahrungen berichtet – vielen Dank dafür! Die Zwischenbilanz: Die meisten Banken müssen das Urteil immer noch genau studieren. Das könne bis September dauern, schreibt etwa die VR Bank aus Monheim. Auch die HVB Unicredit, früher Hypovereinsbank, wertet noch aus. Die Postbank will zumindest in diesem Quartal beginnen, die Anträge auf Erstattung zu bearbeiten.
Immerhin drei von Euch hatten bereits Erfolg. Ihre Banken zahlten aber nur „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Aus Kulanz sozusagen.
Andere Banken zahlen zu wenig
Das zeigt: So kompliziert ist die Analyse nicht. Manche Banken spielen also auf Zeit und hoffen, dass die Kundinnen genervt sind oder die Sache vergessen.
Ihr habt uns von Volksbanken und Sparkassen berichtet, die nicht zahlen wollen oder deutlich weniger als gefordert – weil sie das Urteil anders interpretieren. Ihr Argument: Sie müssten nicht zahlen, sofern sie zuletzt vor 2018 die Gebühren erhöht haben. Sie berufen sich auf ein Urteil zu Energieverträgen. Uns überzeugt das nicht. Die Situation beim Girokonto ist eine andere als bei Energielieferungen, wo Versorger wegen fester Umlagen wenig Einfluss auf den Preis haben.
Die Schlichtungsstelle der Volks- und Raiffeisenbanken sieht das ähnlich. Sie entschied: Die VR Bank Rhein-Mosel solle rund 60 Euro erstatten, obwohl sie vor 2018 die Gebühren erhöht hatte. Die Ansprüche seien nicht verjährt, da es nicht auf den Zeitpunkt der unwirksamen Vertragsänderung ankomme. Der Bank gefiel der Schlichtungsvorschlag nicht, sie lehnte ab. Jetzt bleibt dem betroffenen Kunden nur der Rechtsweg.
Lass Dich nicht einschüchtern
Wenn Du nicht mehr warten willst und der Bank eine Frist gesetzt hattest: Dann kannst Du einen Rechtsdienstleister beauftragen. Dieser macht Deine Ansprüche mit einem Inkassoverfahren geltend und zieht notfalls vor Gericht. Wir empfehlen Gansel/Spreefels* und Justify*. Falls Du noch abwarten willst, ist das auch in Ordnung – Verjährung droht erst Ende des Jahres.
Von gekündigten Konten nach dem Rückfordern der Gebühren haben wir von Euch noch nichts gehört. Dass einige Beraterinnen mündlich damit gedroht haben, schon. Davon solltest Du Dich nicht einschüchtern lassen – auch wenn grundlose Kündigungen möglich sind. Such Dir im Zweifel ein neues Konto mit unserem Girokontorechner.
Nachträgliche Gebühren bei Bausparverträgen ebenfalls unzulässig
Auch Bausparkassen müssen übrigens Gebühren erstatten. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem jetzt rechtskräftigen Urteil gegen die Bausparkasse Debeka (Az. 2 U 1/19). Sie hatte Anfang 2017 nachträglich für laufende Verträge eine Service-Pauschale eingeführt. In der Ansparphase ist das aus zwei Gründen unzulässig: Nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Kunden hätte sie Gebühren einführen dürfen – wie bei den Bankgebühren. Außerdem darf die Kasse ihren organisatorischen Aufwand nicht auf die Bausparer abwälzen. Bist auch Du betroffen, kannst Du mit unserem Musterbrief eine Erstattung verlangen.
Wir freuen uns weiter über Zuschriften an redaktion@finanztip.de – insbesondere, wenn Du Geld zurückbekommen hast.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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12 Kommentare
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Die Volksbank Heilbronn-Schwäbisch Hall hat zum 01.01.2018 die „Grundgebühren“ von 1,90 € auf 4,90 € und zum 01.01.21 auf 5,50 € erhöht. Auf meine Aufforderung die erhobenen Gebühren zurückzuzahlen, erhielt ich die Antwort, dass ab 01.07.21 wieder 4,90 € abgebucht werden. Keine Rückzahlung wie gefordert und keine Bitte um Zustimmung für die 4,90 €. Falls die Bank nach einem Gespräch mit dem Bankberater dabei bleibt, werde ich mich um juristischen Beistand bemühen.
Die Sparkasse KölnBonn verweigert die Rückzahlung mit folgenden nicht überzeugenden Argumenten:
1. Das Urteil betrifft ein anderes Institut und ist daher nicht eins zu eins auf die Sparkasse anwendbar.
2. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen der SSK habe man die geltenden Preise der SSK akzeptiert.
3. Man habe dem vierteljährlich Recnungsabschluss nicht widersprochen. Damit habe man stillschweigend den Preisen der SSK zugestimmt.
Sodann wird man an die Schlichtungsstelle der Sparkassen in Berlin verwiesen.
Also mauern auf ganzer Linie mit juristisch im AGB-Recht nicht haltbaren Begründungen (ich bin Volljurist).
Wie ich weiter vorgehen werde, habe ich noch nicht entschieden.
Die Sparkasse Köln ohne verweigert die Rückzahlung mit folgenden nicht überzeugenden Argumenten:
1. Das Urteil betrifft ein anderes Institut und ist daher nicht eins zu eins auf die Sparkasse anwendbar.
2. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen der SSK habe man die geltenden Preise der SSK akzeptiert.
3. Man habe dem vierteljährlich Recnungsabschluss nicht widersprochen. Damit habe man stillschweigend den Preisen der SSK zugestimmt.
Sodann wid man an die Schlichtungsstelle der Sparkassen in Berlinverwiesen.
Also mauern auf ganzer Linie mit juristisch im AGB-Recht nicht haltbaren Begründungen (ich bin Volljurist).
Wieich weiter vorgehen werde, habe ich noch nicht entschieden.
Die Kreissparkasse Köln will analysieren, ob das Urteil ihre Bank betrifft. Das Urteil würde die Postbank betreffen, schreibt man mir.
Die Stadtsparkasse Remscheid will analysieren, ob das Urteil Auswirkungen auf ihre ABG
hat. Soweit das Urteil einschlägig ist, wird sie Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen.
Das ist die Antwort vom 1.7.2021 auf mein Schreiben vom 30.6.2021, in dem ich meine
Ansprüche geltend gemacht habe,
Hallo
wie berechne ich die verlorenen Gebühren bzw. wo bekomme ich den damaligen Zinssatz
der Berechnet worden ist. Ein Zinsrechner wäre von Finanztipp wäre dazu eine ideale Ergänzung.
Hallo
die Meinungen zu dem Artikel ist schon sehr spannend. Für mich stellt sich jedoch die Frage
der Berechnung. Der Zeitraum ist schon klar, aber der Zins der damals also 2018 berechnet
worden ist kann ich wo feststellen und nachlesen? Sehr gut wäre ein Zinsrechner den Finanztipp anbieten sollte.
Meine comdirect, Quickborn, hat sich bisher noch gar nicht gemeldet. Fristsetzung war der 30.6.2021!
Die Deutsche Bank hat mein Schreiben an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Rückfragen sind nicht erwünscht.
Ich habe die Sparda Bank HESSEN bezugnehmend auf das Urteil angeschrieben und
um Gutschrift zzgl. Zinsen der 99,- EUR Jahresgebühr für ihre Platinum-Kreditkarte gebeten.
Die Karte war ab 7.500,- EUR Jahresumsatz beitragsfrei, dies wurde dann dahingehend geändert,
dass -egal bei welchem Umsatz- immer 99,- EUR Jahresgebühr zu zahlen wären.
Natürlich ohne explizite Zustimmung des Kunden.
Lapidare Briefantwort der Sparda Hessen:
Sie sind „noch in der Auswertung des Urteils und bitten um etwas Geduld“.
Dieses Auswerten dauert nun allerdings auch schon > 4 Wochen und die Sparda Hessen hat sich jetzt davon unbeeindruckt munter die nächsten 99,- EUR eingezogen.
Dann sind es halt 198,- EUR zzgl. Zinsen, die meinerseits weiter gefordert werden.
Die Netbank in Augsburg hat auf meinen Brief von Mitte Juni (Einschreiben mit Rückschein) überhaupt nicht reagiert. Werde wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Warte noch diesen Monat ab.
Meine örtliche Sparkasse hält mich auch noch hin. O-Ton: Man müsste die Urteilsbegründung abwarten. Toll😮💨Bin mal gespannt ob sich die Sparkasse von sich aus bei mir meldet