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Stell Dir vor: Das Telefon klingelt und ein freundlicher Mensch möchte mit Dir über den Strompreis reden. Du lässt Dir ein Angebot erklären, bist interessiert. Und dann hast Du plötzlich einen neuen Stromvertrag, ohne irgendwas unterschrieben oder schriftlich bestätigt zu haben. So ist es im Fall von Eon tatsächlich gelaufen. Aber: Das ist nicht in Ordnung. Das hat das Landgericht München I in einer Klage gegen Eon entschieden (Az. 17 HK O 11480/18).

Der größte deutsche Stromlieferant hatte nach solchen Telefonaten einfach die bestehenden Lieferverträge der Angerufenen gekündigt. Das Urteil ist nun rechtskräftig – Eon hat vier Wochen vor der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht seine Berufung doch noch zurückgezogen. Begründung: „Ein guter und vertrauensvoller Kontakt liegt uns sehr am Herzen. Wir gehen daher sehr sorgsam mit allen rechtlichen Anforderungen an Werbeerlaubnisse um.“

Gegen das Münchner Urteil anzukämpfen, würde dem Energieriesen auch nicht mehr viel bringen: Ein Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge sieht vor, dass ein Strom- oder Gasvertrag künftig nur noch in schriftlicher Form geschlossen werden darf. Ausgenommen davon bleiben Verträge in der Grundversorgung – einen solchen gehst Du ein, wenn Du Strom oder Gas nutzt, ohne einen Liefervertrag zu haben.

Das neue Gesetz enthält viele weitere Regelungen, auch für Verträge über Telekommunikation oder Mitgliedschaften zum Beispiel in Fitnessstudios. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich in den kommenden Wochen beschließen. Wir berichten dann.

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Ines Rutschmann
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Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

1 Kommentar

  1. Leider scheint es so zu sein, dass nicht nur EON weitermacht wie bisher. Der zu erwartende Gegenwind von Verbraucherseite dürfte überschaubar sein. Aber es ist nicht EON alleine. Nach meiner Erfahrung haben Energieversorger offenbar eine ungeheure Macht. Ich suche schon sehr lange nach einer Anwaltskanzlei, die mir behilflich sein könnte. Sobald ein Energieversorger ins Spiel kommt, will man nichts mehr davon wissen. Traurig aber leider wahr. Von daher kann ich nur jedem zurufen, aufzustehen und sich mit allen Mitteln zur Wehr setzen – was leichter gesagt als getan ist, denn Strom und Heizung sind nun einmal unverzichtbar. Dennoch ein dickes DANKESCHÖN an Finanztip, dass man sich der Dinge angenommen hat und diesen Hinweis noch online hat.

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