Die Dächer Berlins
Bild: Fabian Sommer / dpa

Schlechte Nachricht für Berliner Mieter: Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag den Mietendeckel für nichtig erklärt (Az. 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20). Den hatte das Bundesland Berlin vor zwei Jahren eingeführt. Die rot-rot-grüne Koalition meinte es gut mit den Mietern, ist vorangeprescht – und dabei über das Ziel hinausgeschossen.

Denn Berlin durfte die Verordnung nicht erlassen, da das Mietrecht in die Zuständigkeit des Bundes fällt, nicht in das der Länder, betonte das Gericht. Der Bund hat immerhin schon die Mietpreisbremse und Vorschriften zur Begrenzung von Mieterhöhungen verabschiedet, die im ganzen Bundesgebiet gelten. Nur wenn es diese bundesweite Regelung nicht geben würde, hätte Berlin ein eigenes Gesetz dazu verabschieden können.

Für die allermeisten Mieter in Berlin bedeutet das: Wer einen Mietvertrag mit Schattenmiete unterschrieben hat (wir haben darüber berichtet), wird die höhere Miete zahlen müssen, leider sogar rückwirkend. Das gilt auch für den Fall, dass Dein Vermieter wegen des Mietendeckels auf eine automatische Erhöhung verzichten musste, wie sie etwa bei einer Staffelmiete vorgesehen ist.

Wenn Du betroffen bist und es für Dich jetzt finanziell eng wird, solltest Du mit Deinem Vermieter zügig über einen Zahlungsplan reden. Einfach kündigen können Vermieterinnen nicht. Erfreulich ist zumindest: Die Immobiliengesellschaft Vonovia hat angekündigt, von ihren Mietern keine Nachzahlung zu fordern. Das dürften auch einige landeseigene Wohnungsbaugesellschaften so halten.

Jetzt ist auch ein guter Moment, zu prüfen, ob in Deinem Fall die Mietpreisbremse greift. Denn die gilt weiterhin und ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Wie Du am besten dabei vorgehst, kannst Du in unserem Ratgeber Mietpreisbremse nachlesen. Zu viel gezahlte Miete kannst Du seit April 2020 zurückfordern – und zwar ab Beginn des Vertrags. Falls Du nicht so viel verdienst und Deine Miete hoch ist, hast Du vielleicht Anspruch auf Wohngeld.

Zum Ratgeber

 

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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