Schwer verständliche Rechnung
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Sie verstehen eine Rechnung nicht und zweifeln, ob sie stimmt? Falsche Rechnungen kommen vor – häufiger vielleicht, als Sie denken. Anfang April baten wir unsere Leser, uns schwer verständliche oder falsche Abrechnungen zu schicken – egal ob für Strom, Handy, Versicherung oder was auch immer.

Wir bekamen 26 fehlerhafte oder missverständliche Rechnungen übermittelt – fast alle für Strom. Hier gibt es offenbar die meisten Probleme. Oft ging es um versprochene Bonuszahlungen für Neukunden. Zwei Anbieter, „Fuxx – die Sparenergie“ und BEV, hätten sich bei der Auszahlung in mehreren Fällen sehr viel Zeit gelassen, klagten unsere Leser. Die Unternehmen zahlten erst, nachdem der jeweilige Kunde schriftlich oder telefonisch nachgehakt hatte. Wir empfehlen grundsätzlich allen Neukunden eines Stromanbieters, zu überprüfen, ob sie ihren Bonus wirklich bekommen haben. Mehr dazu erfahren Sie im Blog.

Wir glauben nicht, dass nur Stromversorger bei der Rechnung schludern. Wir sind sicher, dass auch in anderen Bereichen wie Mobilfunk, Festnetz, Gas, Wasser, Versicherungen oder auch Mietnebenkosten mitunter falsch abgerechnet wird. Schauen Sie bitte Ihre Rechnungen an. Wenn Sie etwas nicht verstehen oder einen Fehler finden, dann mailen Sie uns bitte die Rechnung. Dann können wir Ihnen womöglich helfen – und andere Leser warnen.

Neukunden-Bonus? Erst auf Mahnung!

Zwei Kunden von „Fuxx – die Sparenergie“ vermissten auf ihrer Abrechnung den Neukundenbonus, der nach Ablauf des ersten Vertragsjahrs fällig ist. Erst nach einer Mahnung erhielten beide eine korrigierte Rechnung und die Bonuszahlung überwiesen. Bei einem der beiden zeigte sich überdies, dass Fuxx einen höheren Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde berechnet hatte, als im Vertrag vereinbart. Vor diesem Fehler hatten wir bereits im März gewarnt.

Der Kunde hatte eine eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass der Strompreis steigen darf, wenn sich die staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern erhöhen. Zum Jahreswechsel 2018 verringerten sich diese aber in Summe. Auch diesen Fehler hat Fuxx behoben. Entstanden sei er, erklärte ein Sprecher, weil eine gesunkene Umlage fälschlich als Erhöhung abgerechnet worden sei. Man habe den Fehler zwar „grundsätzlich korrigiert“, so der Sprecher. „Trotz großer Sorgfalt kann es aber dazu kommen, dass vereinzelt Fälle übersehen werden.“

Ihren Neukundenbonus vermissten auch 15 Kunden des Stromversorgers BEV. Hier zeigte sich, dass der Bonus auf der Rechnung stand, aber an anderer Stelle, als die Kunden dies vermuteten. BEV verrechnet den Bonus nicht mit den Stromkosten und den geleisteten Abschlagszahlungen, sondern nennt ihn unter dem Punkt „vertragsrelevante Informationen.“

Überwiesen wurde der Betrag separat, berichteten unsere Leser. Und das offenbar häufig erst, nachdem die Kunden die Zahlung schriftlich oder telefonisch angemahnt hatten. Bis zu drei Monate, so gaben unsere Leser an, hatten sie auf das Geld warten müssen. Einer wartet bis heute auf sein Geld, schrieb er uns.

Undurchsichtig blieb dabei für uns, welche Zahlungsfrist nun eigentlich gilt. BEV erklärt, dass dies den Bedingungen „im Rahmen des Bestellprozesses“ zu entnehmen sei. Finanztip hat keine solche Regelung gefunden und erhielt auf Nachfrage auch keinen Hinweis, wo die Frist denn genau im Vertrag oder auf der Website zu finden ist.

Rundungsfehler auf der Rechnung

Auf manchen Rechnungen der BEV fanden sich zudem wieder Rechenfehler, wie wir sie schon in der Beispielrechnung am 6. April beschrieben haben. Wer die Rechnungen mit dem Taschenrechner nachvollzieht, kommt zu Abweichungen von Centbeträgen. Das hat mehrere unser Leser irritiert. Ursache dafür ist, dass die BEV in der Abrechnung Zahlen mit vier Stellen nach dem Komma angibt, intern aber mit neun Stellen nach dem Komma rechnet. Der Anbieter versprach Finanztip gegenüber Besserung: Man werde, „um künftig Irritationen bei Kunden zu vermeiden, die zur Verfügung stehenden Nachkommastellen komplett in der Rechnung ausweisen“. Es müssen ja nicht gleich alle Neune sein, nur so viel, dass es auf der Rechnung nachzuvollziehen ist.

 

Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

7 Kommentare

  1. Ich erhalte eine Abschlußrechnung mit willkürlichen und falschen Gasverbräuchen in der Aufteilung . Man hat telefonisch keine Möglichkeit , dazu Stellung zu nehmen. Nicht einmal per E-Mail , da ein Kontakt unmöglich gemacht ist. Das alles hat bei diesen “ Verein “ System !!
    Aber jetzt weis ich, was mit “ Fuxx Sparenegie “ gemeint ist , nämlich nicht für Verbraucher !

    1. Lieber Herr Gerlach,
      in Streitfragen mit dem Energielieferanten vermittelt die Schlichtungsstelle Energie. Reagiert der Lieferant nicht auf Ihre Einwände, können Sie ein Schlichtungsverfahren zur Streitbeilegung beantragen. Für Sie ist das Verfahren kostenlos.
      viele Grüße
      Ines Rutschmann

  2. Ich habe aktuell den BEV Energie Strom Vertrag…dort ist auch ein Sofortbonus (160€) und ein Neukundenbonus von 15% enthalten. Den Sofortbonus habe ich ohne Nachfrage erhalten. Nun möchte ich den Stromvertrag nach dem 1. Jahr kündigen. Dabei sagte man mir am Telefon, dass ich dann den Neukundenbonus nicht erhalten werde. Ich habe daraufhin in meinen Vertrag geschaut und dort folgende Klausel gefunden:
    „Ausnahme: Sollten Sie den Vertrag aufgrund einer Preiserhöhung des
    Energieversorgers innerhalb des ersten Vertragsjahres kündigen, erhalten Sie Ihren Anspruch auf
    Bonus dennoch in der vertraglich vereinbarten Höhe, wenn es sich bei dem Angebot nicht um ein
    Angebot mit eingeschränkter Preisgarantie (Preiserhöhung der Netznutzungsentgelte oder
    Energiekosten) handelt.“
    Natürlich habe ich (wie wahrscheinlich jeder Kunde) einen Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie.
    Aus dem Vergleichsportal ging diese Problematik für mich nicht ohne weiteres hervor. Dort wird der Neukundenbonus in den Vergleich mit eingerechnet, obwohl man ihn ja anscheinend nicht bekommt, wenn man jährlich seinen Anbieter wechseln möchte.

    1. Hallo Patrick,

      in deinem Vertrag (die Klausel steht bei mir genauso) ist ein Ausschluss für den Bonus geregelt. Der gilt aber NUR, wenn du aufgrund einer Preiserhöhung außerordentlich kündigst.

      Beispiel:
      Du schließt am 1.1 den Vertrag für 25 ct/kwH ab. Zum 1.4 will BEV die Preise wegen einer Erhöhung der Steuern auf 28 ct/kwH erhöhen. Da du eine eingeschränkte Preisgarantie hast, folgt für dich aus der Preiserhööhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 1.4.
      -> Solltest du dieses Recht wahrnehmen, entfällt bei dir der Bonus.
      -> Aufgrund der eingeschränkten Preisgarantie darf BEV zB aufgrund von Steuererhöhungen des den Preis erhöhen. Dieser Fall kann also durchaus eintreten. Die eingeschränkte Preisgarantie schützt die nur vor Erhöhungen wegen steigender interner Kosten bei deinem Versorger (zB Personalkosten, EDV-Kosten)

      Wenn du aber wie du sagst den Vertrag nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten fristgerecht zum Vertragsende kündigst, dann behälst du deinen Anspruch auf den Bonus. Du solltest den Mitarbeiter bei BEV freundlich darauf hinweisen, dass er die Klausel im Vertrag missversteht. Falls der Versorger sich weigert den Bonus auszuzahlen: 1. Mahnung schicken. 2. Anwalt einschalten.

      MfG

  3. Hallo,
    Ich warte seit über vier Monaten auf die unzufriedenheits Prämie (oder wie die heißt) von der Commerzbank. Selbst auf einen freundlichen Hinweis per Post, dass alle Bedingungen für die Auszahlung der 50€ erfüllt sind, bleib unbeantwortet. Fühlt sich für mich stark nach Masche und (Ex) Kundentäuschung an… Kennt ihr das Problem und könnt mir helfen?

    1. Hallo Michael,

      von solchen Problemen liegen uns bisher keine Meldungen vor.

      Eine kleine Nachfrage: Geht es hier tatsächlich um die Commerzbank? Das Versprechen, 50 Euro bei Unzufriedenheit auszuzahlen, kennen wir eher von der Comdirect.

      Viele Grüße,
      Josefine

  4. Ich hätte gern mal überhaupt eine Abrechnung. Warte seit dem 01.04. darauf. Trotz mehrere Mails und Anrufe reagiert die BEV nicht. Sie stellt sich einfach tot. Das Abbuchen von Abschlägen klappt allerdings noch. Ich habe jetzt noch ein Einschreiben überfasst und warte. Danach werde ich wohl die Schlichtungsstelle bemühen und dann einen Anwalt. Diesem Laden sollte man den Strom abdrehen.

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