Eine E-Mail oder sogar einen Brief schreiben, um den Handyvertrag zu kündigen, den Du damals mit nur einem Klick abgeschlossen hast? Ziemlich umständlich – doch damit ist seit diesem Monat zum Glück Schluss.

Ab sofort ist Kündigen einfacher

Seit Anfang Juli müssen Anbieter in ihren Online-Bereichen einen Kündigungsbutton anbieten. Das heißt: Verträge, die Kunden online abschließen können, müssen auch online wieder gekündigt werden können. Der Kündigungsbutton muss klar erkennbar und immer verfügbar sein. Bei Vergleichsportalen findest Du ihn meist unter dem Begriff „Services“.

Wichtig: Du musst den Vertrag nicht unbedingt online abgeschlossen haben, um per Kündigungsbutton online kündigen zu können. Sobald das Angebot online abgeschlossen werden kann, muss der Button vorhanden sein. Erfüllt ein Anbieter die neue Regelung nicht, kannst Du Deinen Vertrag jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen.

Du kündigst doch lieber schriftlich?

Dann kannst Du das weiterhin tun, denn die Kündigung per E-Mail oder Post bleibt möglich. Der Kündigungsbutton ist nur eine zusätzliche Funktion, die den Prozess vereinfachen und Verträge fairer machen soll. Und das ist nicht die einzige Neuerung.

Auch das gilt ab sofort für Verträge:

Bye bye, lange Kündigungsfristen. Denn für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt: Sie können sich nicht mehr stillschweigend um ein Jahr verlängern, sondern sind nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Außerdem müssen die Anbieter Dich darauf hinweisen, dass die nächste Vertragsverlängerung ansteht. Für Mobilfunkverträge, die vor März 2022 abgeschlossen wurden, gilt diese Regelung auch. Lass Dich nicht davon beirren, dass einige Kundendienst-Mitarbeiter das vielleicht noch nicht realisiert haben.

Aber Achtung: Für alle anderen Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung: Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten sind weiterhin möglich. Willst Du weiterhin schriftlich kündigen, kannst Du dazu ganz einfach unser Musterschreiben verwenden – das findest Du in unserem Ratgeber.

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Veronika Schmalzried ist als Digital Content & Media Managerin verantwortlich für die Inhalte der Finanztip App und versorgt Dich als Redakteurin für den Finanztip Newsletter jede Woche mit den besten Tipps für Dein Geld. Außerdem steuert sie unsere Interviews auf YouTube. Veronika hat Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wis­sen­schaft und Medienkulturforschung an der LMU München studiert und währenddessen als Redakteurin beim BR und bei Siemens in der Unternehmenskommunikation gearbeitet.

1 Kommentar

  1. Eben habe ich bei Freenet zwei Verträge über das Portal „zur Kündigung vorgemerkt“. In der Mail dazu steht „Sie müssen nichts tun, da erst nach einer telefonischen Identifikation bei uns wirksam gekündigt wird.“. Ruft man an, Warteschleife inklusive, wird vom Mitarbeiter einfach aufgelegt wenn man sagt, dass man gekündigt hat.
    Kann man dieses Gebaren abmahnen?

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