
Bei kaum einer Versicherung sind die Deutschen so wechselbereit wie bei der fürs Auto. Was viele nicht wissen: Du kannst viel mehr sparen, wenn Du auch die Merkmale des Tarifs gründlich überprüfst.
Seit 2015 untersuchen wir regelmäßig, wie groß die Preisspanne bei einer Autoversicherung sein kann. Das Beispiel einer Vollkaskoabsicherung für einen Golf schreckte uns auf: Bei einem guten Anbieter mit guten Konditionen kostete die Versicherung nur 310 Euro. Wählte unser Testkunde einen teuren Anbieter, stieg der Preis bereits um drei Viertel auf 543 Euro. Noch teurer aber kam ihn die Versicherung, sobald der Kunde die Tarifmerkmale ungeschickt wählte: Durch das Setzen falscher Häkchen verdreifachte sich der Preis. Am Ende kostete die Versicherung sage und schreibe 1.777 Euro.
Es kommt im Wesentlichen auf fünf Merkmale an:
1. Halten den Fahrerkreis klein
Wenn Du jeden Freund und Verwandten mit Führerschein ans Steuer lässt, wird Deine Versicherung doppelt so teuer, als wenn nur Du und Dein Partner fahren dürfen. Besonders kostspielig ist es, wenn Fahranfänger mitfahren. Unsere Tipps für Familien mit Führerscheinneulingen liest Du hier. Übrigens, falls doch mal ausnahmsweise jemand anders fährt und einen Unfall bauen sollte, verlierst Du nicht den Haftpflichtschutz. Du musst aber mit einer Vertragsstrafe rechnen.
2. Schätze Deine Kilometer realistisch ein
Viele wissen nicht genau, wie viele Kilometer sie im Jahr fahren. Sie geben dann bei der Frage der Versicherung sicherheitshalber eine großzügige Kilometerzahl an. Dumm nur, dass die Versicherung dadurch teurer wird: Eine Police für 25.000 Kilometer Fahrleistung kostet ein Drittel mehr als für 10.000 Kilometer. Wer unerwartet weit fährt, vielleicht im Urlaub nach Italien, kann seine Angaben im Nachhinein immer noch anpassen. Schätze daher lieber defensiv. Eine Vertragsstrafe musst Du in diesem Fall nicht fürchten.
3. Zahle jährlich, nicht monatlich
Sie können bis zu 8 Prozent sparen, indem Du Deine Versicherung am Anfang für ein Jahr im Voraus zahlst, anstatt in monatlichen Raten. Wenn der Kontostand es irgendwie zulässt, zahle also jährlich. Unsere Tipps helfen Dir, das Konto zu schonen.
4. Vereinbare bei der Kasko eine Selbstbeteiligung
Wer kleine Schäden selbst zahlt und bei großen einen geringen Teil übernimmt, kann erheblich sparen: 300 Euro Selbstbeteiligung in der Vollkasko senken die Versicherungsprämie um glatte 26 Prozent. Finanztip empfiehlt daher 300 Euro bei der Vollkasko und 150 Euro bei der Teilkasko.
5. Akzeptiere die Werkstattbindung
Das fünfte und letzte Merkmal, das wir angepasst haben, war die Werkstattbindung. Die bringt im Durchschnitt um die 10 Prozent Ersparnis. Kann aber auch Nachteile haben: Denn nicht immer sind die Partnerwerkstätten des Versicherers in der Nähe. Wenn die keine Originalteile einbauen, kann es Probleme mit der Garantie bei Neuwagen geben – und schließlich ist die Werkstattwahl auch immer eine Frage des Vertrauens.
Kaum etwas mehr zahlst Du übrigens, wenn Du grobe Fahrlässigkeit, die Mallorca-Police, Marderschäden mit Folgeschäden und neben Wildunfällen auch solche mit Kühen und Schafen einschließt. Das alles sollte Deine Versicherung daher enthalten.
Mehr dazu in unserem großen Ratgeber
Finanztip-Serie „Verträge optimieren“:
1. Abspecken: Diese Versicherungen braucht kein Mensch
2. Die Grundlage: Ein praktisches und günstiges Girokonto
3. Strom: Raus aus der teuren Grundversorgung
4. Internet: Günstiger – und auch schneller
5. Handy: Tarif prüfen – und Smartphone getrennt kaufen
6. Gas: Billig wie selten – jetzt wechseln
7. Haftpflicht: Neue Verträge sind besser
8. Hausrat: Füttere nicht Deinen Versicherer
9. Autoversicherung: Mit diesen fünf Tricks kräftig sparen
10. Naturgewalten: So versicherst Du Dich gegen Schäden
11. Heizstrom: Weniger für Heizstrom zahlen
12. Umschulden: Wie Du teure Kredite loswirst
Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.
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13 Kommentare
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Hallo Herr Urbach,
ich wundere mich, dass Sie bei Ihren Versicherungsvergleich nur einige “ bestimmte“ Versicherungen aufführen.
ADAC- Versicherungen , HDI und normale Huk werden in keiner Weise erwähnt?
Warum nicht???
Jürgen Döring
P.S. ich bin seit fast 50 Jahren ADAC Mitglied und habe seit Jahren eine KFZ Rechtschutzversicherung, bisher ohne Probleme. Seit 1 Jahr auch eine Kfz- Versiche rung,
die günstiger ist als viele andere Versicherungen, was sicherlich auch mit dem Wohnort und
den PKW- Hersteller/ Typ zu tun hat( VW Golf)
Wirklich sehr gute Tipps im Bezug auf KFZ Versicherungen. Mit der Werkstattbindung ist immer so eine Sache, aber man kann ja im Vorfeld schon klären, welche Werkstätten in betracht kommen.
Gruß
Werkstattbindung? Nie wieder. Nach einem Wildunfall haben wir unser Fahrzeug zur Reparatur in die von der Versicherung zugewiesenen Werkstatt gegeben. Danach bestand ein Mangel (auslaufendes Scheibenwaschwasser) weiter fort. Die Reklamation führte zu der Auskunft, dass dies auf einem Konstruktionsfehler des Herstellers zurückzuführen sei, wenn man denn Behälter zu sehr fülle. Die Versicherung schloss sich der Ansicht ihrer Partnerwerkstatt an. Danach einen KfZ Sachverständigen um Begutachtung gebeten. Heraus kam, dass der Schaden am Fahrzeug wesentlich größer war, als überhaupt von der Partnerwerkstatt erkannt worden war. Erst mit diesem Gutachten war es möglich, eine fachgerechte Reparatur in einer Markenwerkstatt durchführen zu lassen. Deshalb, nie wieder Werkstattbindung.
Werkstattbindung, da profitiert nur der Versicherer. Diese Werkstätten sind vllt. bis auf wenige Ausnahmen nicht in der Lage eine fachgerechte Reparatur durchzuführen.
Beispiel: Nach einer Unfallreparatur an meiner A-Klasse ging immer das Innenraumlicht bei einer Fahrt in die Kurve an. Ursache wurde nie wieder beseitigt.
Versicher: WGV
Hmm, also bei mir wird eine Werkstatt vorgeschrieben, mit der ich bereits seit vielen Jahren sehr zufrieden bin. Auf eigene Kosten wäre sie vielleicht etwas teuer, aber wenn die Versicherung zahlt, ist ja alles in Butter ;).
Liebes Finanztip-Team!! Vielen Dank für die tollen Beiträge und Tipps, sie haben mir schon sehr oft geholfen. Auch alles verständlich geschrieben und gut nachzuvollziehen. Bitte weiter so. Einer der besten Newsletter, die ich je abonniert habe 👍👍👍👍
Rabattschutz und Schadensfreiheitsrabatt! Ich bin bei einer KFZ-Versicherung die ab SF 35 kostenlos einen Rabattschutz beinhaltet,( bei anderen Versicherungen muss der Rabattschutz als kostenplichtiges Extra mit versichert werden), und wenn ich mal einen Unfall verursache, sinkt zwar meine Schadensfreiheitsklasse, zur Zeit SF 44, der Versicherungsbeitrag steigt aber nicht!
Vielen Dank für die interessanten Mitteilungen
Dieser Artikel ist von einer besonderen Schlichtheit. Wie einfach gestrickt sind Ihre Redakteure eigentlich und für wie dumm halten Sie eigentlich Ihre Leser?
Ich habe eine Versicherung mit Rabattschutz seit vielen Jahren und befürchte, dass ein Wechsel zu wesentlich schlechterer Einstufung führt.
Gibt es Versicherungen, bei denen es nicht so ist?
Den Schadenfreiheitsrabatt können Sie zum neuen Versicherer mitnehmen. Das geschieht in den meisten Fällen automatisch, Nachfragen kann sich aber lohnen.
Hier mehr dazu:
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/schadenfreiheitsklasse/
Bei einen Wechsel der Versicherung sollte man vorher nachfragen bei der Versicherung wie es mit dem Passiven SFR aussieht. Denn dieser wird immer an andere Versicherungen weitergegeben.
Denn Sondereinstufen werde nicht zu anderen Versicherungen weitergegeben in ausnahmen Fällen übernimmt der Nachversicher die Sondereinstufung wenn ein Rabattschutz mit eingeschlossen wird.
Ich hatte mehrere Jahre einen Vertrag mit Rabattschutz. Dann passierte mir ein
Einkaufswagen -Unfall auf einem Discounter-Parkplatz beim Beladen des Kofferraumes.
Als ich mich kurz in den Kofferraum des Autos beugte, lief der Einkaufswagen gegen
einen 5 Meter neben mir parkenden PKW und hinterließ ein kleine Kerbe.
Dies wäre eigentlich ein Personen-Haftpflichtschaden. Die Personenhaftplicht lehnte
eine Zahlung ab. Es müsse die KFZ-Vers. zahlen. Das tat sie auch. Die Personenhaftplicht
habe ich sofort gekündigt. Drei Jahre geschah nichts. Ich hatte Rabattschutz, und der
Vertrag lief normal weiter. Dann wechselte ich wegen Erhöhung den Anbieter.
Die neue Versicherung schickte mir die Jahresrechnung.
Ich war eigentlich zufrieden. Nach einem Monat, nachdem die neue Versicherung
mit der alten Versicherung zwecks meines Vertrages Rücksprache gehalten hatte,
bekam ich eine Nachbelastung von 82,00 Euro für den nicht weitergereichten
Rabattschutz, und eine Rückstufung der SF-Klasse.
Also: Rabattschutz ist nur gut, wenn man „auf Ewig“ bei einer Versicherung bleibt,
oder man ist ohne Unfall!