Sobald wir mitbekommen, dass Strom- oder Gasanbieter gegen geltendes Recht verstoßen, reagieren wir sofort: Wir schließen solche Unternehmen von unseren Rechnern aus, um Sie, liebe Leserinnen und Leser, zu schützen. So geschehen bei der 365 AG, Strogon und Fuxx. Nun bestätigen gleich vier Gerichtsurteile unsere Einschätzung.

Es ging zum einen um intransparente Preiserhöhungen: Erhöht der Lieferant seine Preise, muss er das klar ersichtlich schon im Mailbetreff mitteilen. Das haben Strogon, 365 AG („Immergrün“ und „Idealenergie“) und Fuxx („Grüner Funke“) nicht eingehalten, urteilten das Landgericht Köln (Az. 31 O 330/18, Az. 31 O 329/18) und das Landgericht Hamburg (Az. 312 O 453/18).

Im vierten Fall ging es um verzögerte Stromabrechnungen: Dafür ließ sich die 365 AG bei zwei Kunden elf beziehungsweise zwölf Wochen Zeit. Beide Abrechnungen wiesen ein Guthaben von rund 200 Euro aus. Das Landgericht Köln forderte nun die 365 AG auf, das zu unterlassen (Az. 31 O 164/19). An ihr Geld kommen Kunden erst nach Erstellung der Rechnung.

Gerät ein Kunde der 365 AG in Zahlungsverzug, kann das Unternehmen dagegen sehr schnell reagieren und schaltet ein Inkasso-Büro ein. Pikant dabei: Der Eigentümer des Inkasso-Büros ist gleichzeitig Gesellschafter der 365 AG.

Erstritten hat die vier Urteile allesamt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sie sind noch nicht rechtskräftig.

Energielieferanten mit Gemeinsamkeiten

Die 365 AG, Fuxx – die Sparenergie GmbH und die Strogon GmbH sind drei verschiedene Energielieferanten. Mit unterschiedlichen Eigentümern, unterschiedlichen Anschriften, unterschiedlichen Geschäftsführern. Aber sie haben einige Dinge gemein: Ihre Strom- und Gastarife zählen regelmäßig zu den günstigsten auf Vergleichsportalen, insbesondere, wenn Bonuszahlungen im Spiel sind. Und wegen intransparenter Preiserhöhungen haben sich alle drei Firmen eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eingefangen.

Erhöht ein Lieferant seine Preise, muss er das transparent und verständlich mitteilen. Daran haben sich 365 AG, Strogon und Fuxx nicht gehalten, urteilten das Landgericht Köln und das Landgericht Hamburg. Die Firmen hatten Kunden E-Mails geschickt – ohne die geplante Preiserhöhung im Betreff zu nennen. In der E-Mail selbst fehlte bei Fuxx und der 365 AG eine Angabe, wie stark die Strompreise steigen. Bei Strogon versteckte sich die Erhöhung des Gaspreises in einem längeren Text – ohne hervorgehoben zu werden. Gegen die Urteile sind alle drei Unternehmen in Berufung gegangen. Auf eine Anfrage von Finanztip zum Thema reagierten die Firmen nicht.

Eine dritte Gemeinsamkeit verbindet die Firmen: Ihren Kundenservice haben sie bisher zumindest teilweise vom selben Dienstleister erledigen lassen, der GfM Gesellschaft für Messdienstleistungen mbH. Diese ist auch selbst als Energieanbieter tätig – mit der Marke Normenergie. Vorrangig kümmert sich die Firma aber um den Kundenservice anderer Lieferanten.

Kundenservice nach Istanbul ausgelagert

Das ist durchaus üblich in der Energiebranche. Viele Strom- und Gaslieferanten lagern ihren Kundenservice ganz oder teilweise aus. Ungewöhnlich ist dagegen, wie die GfM den Kundenservice organisiert: Sie nutzt Servicecenter der Delta Research Gruppe.

Zur Gruppe zählen unter anderem Servicecenter in Istanbul und auf Mallorca. Diese gehören aber nicht irgendwem, sondern dem Eigentümer und Geschäftsführer des Energieanbieters Fuxx, Matthias Bodo Sprungk. Er fungiert auch als Geschäftsführer dieser Servicecenter, gemeinsam mit dem jeweils aktuellen Geschäftsführer der GfM.

Gegen ein solches Konstrukt ist unter einer Bedingung nichts einzuwenden: Wenn der Datenschutz gewährleistet ist. Dazu erklärt die GfM auf Anfrage: An ausländischen Standorten „können die Daten der Energiekunden nur im Rahmen der Einzelfallbearbeitung eingesehen werden, und zwar selbstverständlich getrennt nach Auftraggebern“. Die Einhaltung der Standards werde regelmäßig geprüft, auch durch die Energielieferanten selbst.

Neben Fuxx, 365 AG und Strogon wird auch der Kundenservice der Enstroga AG und der Wunderwerk AG zum Teil über Istanbul abgewickelt. Auffällig ist bei den fünf Energielieferanten, dass sich bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ähneln, etwa zu Elektronischer Kommunikation und zu Bonuszahlungen. So gewähren die Unternehmen nur Privatkunden einen Neukundenbonus. Wer von zu Hause freiberuflich arbeitet oder eine Photovoltaikanlage auf seinem Wohnhaus betreibt, zählt in der Regel nicht dazu.

Beschwerden zu nicht gezahlten Boni und Guthaben

Wie die Arbeit im Dienstleistungscenter Delta Research Turkey İletişim Hizmetleri Limited Şirketi im Istanbuler Westen aussieht, hat ein ehemaliger Mitarbeiter Finanztip berichtet. Die meisten Anrufe gingen demnach von Kunden der 365 AG und von Fuxx ein, den beiden größeren der fünf erwähnten Energieanbieter.

Häufig fragten diese nach einem Guthaben oder einer Bonuszahlung, die sie noch nicht erhalten hatten. Bei Guthaben lautete die Anweisung an die Mitarbeiter, erst nach 30 Tagen Geld zur Auszahlung freizugeben – dann gehe der Vorgang an die Buchhaltung. Dabei ist ein Guthaben unverzüglich auszuzahlen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Dezember 2014, Az. I-20 U 136/14). Fragten Kunden berechtigterweise nach noch nicht gezahlten Boni, durften die Mitarbeiter diese bis zu einer bestimmten Höhe freigeben. Diese Erfahrung machten auch Leser von Finanztip, die erst auf Nachfrage eine Bonuszahlung oder ein Guthaben überwiesen bekamen.

Sobald ein Kunde die Wörter „Anwalt“, „Schlichtungsstelle“, „Verbraucherzentrale“, „Verivox“ oder „Check24“ verwende, werde eine Beschwerde direkt an die GfM nach Köln übermittelt, berichtete der ehemalige Mitarbeiter weiter. Die GfM sagt hierzu, dass „grundsätzlichere oder komplexe Prozessschritte bei uns konzipiert und kontrolliert werden, während an den Auslandsstandorten vorrangig häufig wiederkehrende und personalintensive Teilaspekte bearbeitet werden.“

Auch das deckt sich mit Erfahrungen unserer Leser, die Immergrün-Tarife der 365 AG abgeschlossen hatten: Wer einen nicht berücksichtigen Bonus einfordert, erhält ihn ganz oder teilweise. Hat der Lieferant eine ordentliche Kündigung als nicht fristgerecht zurückgewiesen, kamen die Kunden mit Nachdruck aus dem Vertrag heraus. Ein Kunde entdeckte mehrere Preiserhöhungen erst auf der Stromrechnung – Immergrün nahm die Erhöhungen schließlich zurück. Bei Kunden von Fuxx zeigte sich dagegen in der Vergangenheit, dass Neukundenboni auf der Rechnung fehlten. Nach Widerspruch gewährte Fuxx die Boni.

Auf eine Anfrage zu den Aussagen des ehemaligen Mitarbeiters von Delta Research Turkey antworteten uns weder Fuxx noch die 365 AG.

Statt Vertragsbestätigung kommt eine Mahnung

Erschreckend empfand der ehemalige Mitarbeiter, was ihm mache Anrufer schilderten: Sie sollten hohe Beträge an ein Inkasso-Büro zahlen, das die 365 AG beauftragt hatte, um Außenstände einzutreiben. Dabei war den Anrufern nicht klar, warum die 365 AG trotz erteiltem Mandat Lastschriften nicht einziehen konnte. Oder aber ihnen war nicht einmal bewusst, dass sie einen Vertrag mit dem Energieanbieter hatten. Einen solchen Fall kennt auch Fınanztip.

Frau T. wollte mit einem Immergrün-Tarif sparen. Weil für sie eine Bestellung über den Computer nichts ist, telefonierte die 80-jährige Frau mit dem Anbieter. Am Telefon wählte sie einen Gas-Tarif und erhielt einen Brief, dass ihr Auftrag eingegangen sei. Nach der Abstimmung mit dem Vorlieferanten und Netzbetreiber „kommen wir automatisch wieder auf Sie zu und informieren Sie dann auch über den genauen Lieferbeginn, die exakte Abschlagshöhe sowie die Fälligkeiten der einzelnen Abschlagsbeträge“, hieß es in dem Schreiben weiter.

Von Immergrün hörte Frau T. aber zunächst nichts mehr. Monate später lag eine Mahnung im Briefkasten – Frau T. habe den ersten Abschlag in Höhe von 87 Euro für die Gaslieferung nicht bezahlt und auf eine erste Mahnung nicht reagiert. So erfuhr Frau T. erst, dass der Liefervertrag zustande gekommen war. Aber weder die Vertragsbestätigung mitsamt Lastschriftmandat noch die erste Mahnung von Immergrün habe sie erhalten, sagt die Frau.

Frau T. bat um ein Formular, um Immergrün ein Lastschriftmandat zu erteilen. Als Sie es abgeschickt hatte, meldete sich ein Inkasso-Büro im Auftrag von Immergrün: Es forderte 160,21 Euro – fast das Doppelte der Abschlagshöhe. Sollte Frau T. nicht zahlen, habe Immergrün „die Voraussetzungen für eine Gassperre zu prüfen“, hieß es in dem Brief weiter. Es war Ende November.

Um keine Zeit zu verlieren, überwies nun Frau T. zwei Abschläge an Immergrün, inklusive der Mahngebühren, die der Anbieter in seinen Mahnschreiben genannt hatte. Trotzdem kündigte der Lieferant den Vertrag wegen Zahlungsverzugs, nach genau 65 Tagen. Weder der Sofortbonus noch der Neukundenbonus standen der Kundin demnach zu – der Vertrag bestand dafür zu kurz.

Die Schlussrechnung korrigierte Immergrün nach Aufforderung von Frau T. zweimal: Forderte der Anbieter zuerst noch 149 Euro von Frau T., erhielt sie am Ende eine Gutschrift von rund 10 Euro. Den Inkassogebühren widersprach Frau T. – und musste sie letztlich auch nicht zahlen.

Gesellschafter der 365 AG gehört Inkasso-Büro

Finanztip bat die 365 AG um einen Nachweis, dass sie die Vertragsbestätigung und die erste Mahnung tatsächlich an Frau T. geschickt hat. Darauf und auf weitere Fragen zu Frau T. reagierte das Unternehmen nicht. Dafür antwortete die EWD Inkasso GmbH, die für die 365 AG die Forderungen eintreibt.

Nach Informationen der EWD sei die Vertragsbestätigung verschickt worden, erklärt der Geschäftsführer. Einen Beweis liefert auch EWD nicht. „Als Inkassodienstleister kennen wir … die Aussage, dass ‚ausgerechnet‘ die rechtlich relevante Post nicht angekommen sein soll, zur Genüge. In aller Regel erweisen sich solche Aussagen jedoch als reine Schutzbehauptung“, fügt er hinzu. Brisant ist dabei, dass EWD 2009 von Antoine Beinhoff gegründet wurde. Er ist Gesellschafter der 365 AG, deren langjähriger Vorstandsvorsitzender er bis Anfang 2018 war. Mittelbar profitiert er damit, wenn ein Immergrün-Kunde seine Rechnung nicht zahlt – als Gesellschafter der EWD.

Finanztip hat eine Anfrage dazu an Antoine Beinhoff adressiert. Geantwortet hat der EWD-Chef auch in Bezug auf den Gründer: Dieser habe sich seit längerem schon aus jeglichem operativen Geschäft und Ämtern zurückgezogen und sei nur noch Minderheitsgesellschafter bei EWD, schrieb er im Dezember 2019. Im Januar übernahm Antoine Beinhoff wieder alle Anteile an EWD.

 

Hinweis vom 6. April 2022: Der WDR hat heute einen Film über die hier angesprochenen Firmen und das systematische Nichtzahlen von Guthaben und Boni ohne hartnäckiges Einfordern durch die Kunden in seine Mediathek gestellt. Der Film zeigt: Am Geschäftsgebaren der Firmen hat sich nichts geändert. Das Ausmaß der Kundenabzocke ist riesig. Laut WDR hat die Staatsanwaltschaft Köln wieder strafrechtliche Ermittlungen gegen Beteiligte der Firmen aufgenommen.

Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

25 Kommentare

  1. Toller Artikel, der Licht ins Dunkle der Energiebranche bringt. Die Einblicke in die Geschäftspraktiken mancher Stromanbieter sind wahrlich aufschlussreich. Besonders die Urteile gegen die Anbieter sind ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz. Es ist erfreulich zu sehen, dass Finanztip hier eine aufklärende Rolle spielt. Diese Informationen sind für jeden Haushalt wertvoll, der sich in der komplexen Welt der Energieversorgung zurechtfinden muss. Weiter so, Finanztip!

  2. Hallo,
    Mein Stromlieferant N‑ergie hat seit Juli 2022 keine Abbuchungen mehr vorgenommen (er hat Lastschrifteinzugsrecht). Vereinbart waren 148 Euro pro Monat Jetzt fordert er die kompletten Stromkosten für ein Jahr auf einmal.

    Im Mai 2023 bekam ich eine Mitteilung, dass er zur Zeit und bis auf weiteres keine Abschläge mehr abbucht, aufgrund unklarer Abrechnungskriterien vom Gesetzgeber. Ich war zahlungswillig. Muss ich das jetzt alles so akzeptieren?

    Jörg Lindner

    1. Hallo Herr Lindner,

      relevant ist hier § 40b EnWG, Absatz 1:
      https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40b.html

      Der Stromanbieter würde gegen eine Pflicht aus dem Vertrag verstoßen, wenn er die Abschläge nicht monatlich abbucht. Er hätte damit gegen die Vereinbarung zur Zahlungsweise verstoßen. Resultiert aus dieser Pflichtverletzung ein Schaden, muss er den ersetzen. Zum Beispiel, wenn man den Gesamtbetrag nicht auf einmal zahlen kann und deswegen in den Dispo rutscht, dann müsste der Stromanbieter die angefallenen Dispozinsen tragen.

      Klären Sie doch mit dem Anbieter, welche Zahlungsweise zukünftig gelten soll. Falls Sie den Jahresbetrag nicht in einer vollen Summe zahlen können oder möchten, schlagen Sie eine Ratenzahlung vor.

      Beste Grüße
      Benjamin Weigl

  3. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekam im vergangenen Jahr von meinem Stromanbieter eine Zahlungsaufstellung, mit einer mir zuvor nicht bekannten Abschlagsforderung. Darauf hatte ich meinen Stromanbieter durch Mail um Klärung gebeten. Einige Tage nach meiner Mail bekam ich dann eine Fehlermeldung. Darauf hatte ich nochmals durch Mail um eine weitere Klärung gebeten. Da ich im vergangenen Jahr meinen Sterbenskranken Bruder begleitet hatte, konnte ich nur bedingt auf meinen Stromanbieter eingehen. Nachdem ich auf meine Zweite Klärungsanfrage auch wieder eine Fehlermeldung bekam, hatte ich das Thema nicht weiter verfolgt. Auf eine danach gefolgte Klage hatte ich Wiederspruch eingelegt und meine Klärungsversuche durch Mail nachgewiesen. Da das betreffende Amtsgericht grundsätzlich immer zu meinen Ungunsten entscheidet, werde ich auch jetzt wieder in einem Versäumnissurteil zum Einlass und zum Stromabstellen verurteilt. Ein zuvor falsch ausgefertigtes Versäumnissurteil wurde mit der heute erhaltenen Ausfertigung vom Gericht wegen zuvor gemachtem Fehler richtig gestellt an mich übersendet. Ich habe jetzt nochmals eine Frist, auf das Versäumnissurteil zu reagieren und habe die Frage, was Sie mir raten können? Es fällt mir schwehr eine Verurteilung anzuerkennen, da ich ja letztes Jahr mehrfache Klärungsversuche durch E-Mail nicht beantwortet bekommen hatte. Was können Sie mir raten? Viele Grüße

    1. Ein Versäumnissurteil ergeht aber nur wenn Sie sich zur Klage nicht äussern oder zur Verhandlung nicht erscheinen.
      Sie müssen dem gericht schon Ihren Sachverhalt vorab und in der Verhandlung darlegen.
      Das steht aber auch in der Ladung zum Termin.
      gegen ein versäumnisurteil gibt es aber Rechtsmittel!

  4. Fuxx kündigt laufende Verträge bis Sommer 2022 mit Preisgarantie. Sie nehmen Vertragsbruch in Kauf. Bei Schlussrechnungen werden aus Guthaben Nachforderungen gemacht, indem man geleistete Abschläge nicht berücksichtigt oder verwirrende Schlussrechnungen über 14 Monate erstellt, hier alles reinpackt, was längst nach ihrer eigenen Jahresrechnung erledigt ist, statt eine korrekte Schlussrechnungen für den verbleibenden Zeitraum von 6 Wochen zu erstellen. Das ist kein Zufall sondern kriminelle Energie. Auf Schreiben, Beschwerden und Widersprüche wird nicht reagiert, stattdessen wird das hauseigene Inkassounternehmen Agilis eingeschaltet. So geschehen bei meinem Strom- und Gasvertrag.
    Die Beschwerdestelle Energie ist von mir eingeschaltet worden. Ich werde das durchziehen, obwohl das sehr nervig und zeitaufwendig ist. Wenn dieser Kommentar Kunden abhält, bei Fuxx Verträge abzuschließen, hat sich das Schreiben schon gelohnt. Solche Firmen gehören zum Schutz der Kunden vom Markt genommen.
    Ich würde mir wünschen, das Verbraucherschutz und andere Gremien gegen diese Firmen gerichtlich vorgehen. Aber das scheint Wunschdenken zu sein.

    1. Mich würde interessieren, ob du beim Gerichtstermin selbst anwesend warst und wo dieser war (wahrscheinlich Amtsgericht Hamburg) und ob deine entstandenen Aufwendungen von Fuxx erstattet wurden.
      Zur Frage Inkassobüro bin ich der Meinung, wenn Fuxx ihre Forderung zurückgezogen hat, können die soviel schreiben, wie sie wollen, gleich abheften. Aber das ist das hauseigene Inkassobüro von Fuxx, sieht man schon an der Mailadresse, die lautet : service@ fuxx-agilis

  5. Hallo, habe mich erfolgreich ohne Anwalt gegen eine Nachzahlungs-Klage von Fuxx gerichtlich zur Wehr gesetzt. Fuxx hat auf Anraten des Richters seine Klage zurückgezogen. Dennoch belästigt mich seit zwei Jahre das Inkasso Büro agilis weiterhin wegen angeblich offener Forderungen. Kann man Die wegen Nötigung anzeigen?

  6. Ich war Kunde bei Grüner Funke und bei der Endabrechnung ist mir etwas aufgefallen, das mein Guthaben von der Vorjahresabrechnung mit der Endabrechnung zu meinem Nachteil verrechnet wurde. Am Telefon wollte man mir das ganze mit Soll und Haben erklären. Ist das überhaupt rechtens?

  7. Hallo,
    bin seit einigen Jahren Kunde von Fuxx. Lief bisher recht gut, auch wenn ich es absonderlich fand, nach 3 oder 4 Tagen Verzug – Zahltag 15. des Monats – schon eine „Erinnerung“ zu erhalten.
    Nun werde ich zum Jahresende Berlin verlassen und teilte dies Fuxx mit; verbunden mit der Anfrage, ob ich meinen Vertrag zum neuen Wohnort mitnehmen könne (sprich: Ob auch am neuen Wohnort die Stromversorgung zu den Kondtionen dieses Vertrages gewährleistet wird).
    Nach knapp einer Woche erhielt ich einen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Stromversorgung auch am neuen Wohnort sichergestellt sei und ich meinen Vertrag mitnehmen könne.
    Abends erhielt ich dann die angekündigte Mail: “ . . .
    Sie nehmen uns als Stromversorger ganz bequem an die neue Adresse gleich mit. Somit haben Sie Zeit und Mühe im Umzugsstress gespart.

    Um Ihre Energielieferung weiterhin sicherstellen zu können, benötigen wir Ihre Mithilfe.

    Bitte übermitteln Sie uns unten genannte wichtige Informationen, die einen reibungslosen Übergang ermöglichen sollen:

    An Ihrer neuen Adresse profitieren Sie als Bestandskunde von den gewohnt günstigen Konditionen:

    Tarifname: Smart Fuxx
    Arbeitspreis: 27,19 Cent/kWh
    Grundgebühr: 13,02 EUR/Monat
    Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise

    Brutto-Abschläge sind unabhängig vom Mehrwertsteuersatz gleichbleibend.
    Ihr voraussichtlicher Jahresverbrauch: 1000 kWh
    Monatlicher Abschlag: 36,00 EUR . . . “

    Das sind aber nicht die Kondtionen meines Vertrages: „Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor: Ich möchte meinen bisherigen Vertrag mitnehmen! Dieser beinhaltet bei einem voraussichtlichem Jahresverbrauch von 1200 kWh – in Ihrem Vertragsangbeot nur 1000 kWh – eine monatliche Abschlagszahlung von 25,00 €. Sie verlangen nunmehr 36,00 €; d. h. eine Steigerung um 44% bei geringerem Verbrauch. Das ist für mich nicht annehmbar!
    Sollten Sie auf Ihren Konditionen bestehen, dann betrachte ich den 31.12.2020 als Vertragsende.“ (meine Entgegnung vom 16.10.2020)
    Mal sehen, was passiert.
    Viele Grüße
    Klaus Dittrich

  8. Ich habe den Stromanbieter hin zu immergrün wegen Umzug gewechselt. Leider war das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt. Wegen nicht vorhandenem Internet konnte ich die Zahlung für Mai nicht überweisen. Da der ursprünglich erteilte Lastschrifteinzug damit erlosch, wurde auch die Zahlung für Juni nicht eingezogen, was ich aber nicht wusste. Für beide Zahlungsverzüge lagen nun mittlerweile jeweils die 2. Mahnung vor. Noch vor Ende der Frist für die Maizahlung hatte ich die Abschlagszahlung überwiesen und lag noch in der Frist für die Juni-Zahlung. 2 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist für Mai erhielt ich Post vom Inkassounternehmen EWD, welches vom immergrün beauftragt wurde. Begründung: Meine erste Zahlung hätte man für die offene Juni-Zahlung genommen und daher wäre die Maizahlung überfällig und im Inkasso gelandet.
    Eigentlich ist es logisch, dass die erste Zahlung für die erste Forderung gilt. Im Prinzip hat sich der Stromanbieter das so schön zurecht gelegt, damit er das Inkassounternehmen beuaftragen kann. Die Juni-Zahlung wurde im Übrigen auch vor Ende der 2. Mahnfrist bezahlt. Mich würde mal interessieren, ob das so rechtlich einwandfrei ist!? Die vom Inkassobüro meinte es wäre berechtigt die erste Zahlung für die jüngste Forderung zu nehmen, das stände so im Vertrag. In den AGB habe ich hierzu aber nichts gelesen.

    1. Liebe Stefanie,
      es gibt zwei Möglichkeiten, wie dies geregelt ist: Entweder über Tilgungsbestimmungen in den AGBs des Lieferanten. Oder – fehlt eine solche Klausel – greift § 366 BGB. Demnach gilt die Schuld als getilgt, die in der Überweisung benannt ist (also „Abschlag Mai“, „Abschlag Juni“, …). Haben Sie keine Angabe gemacht, gilt die „dem Schuldner lästigere“ als getilgt. Das wäre in Ihrem Fall die älteste nicht geleistete Abschlagszahlung, also jene für Mai.
      Viele Grüße
      Ines Rutschmann

    2. Ich stecke gerade in einer ähnlichen Situation mit 365 AG IMMERGRÜN
      Jahresendabrechnung 2019:
      Erst einmal viel zu hoch angesetzt mehr als 700 Euro Nachzahlung.
      Nach Widerspruch und Foto vom Stromzähler korrigiert auf 508,69Euro.
      Ratenzahlungsvereinbarung mit einer Ratenzahlungsgebühr in Höhe von 22,50 Euro zugestimmt, macht zusammen 531,19
      Laut Vereinbarung 6 Raten jeweils zum 15.eines Monats:
      5x 100Euro, Schlussrate 31,19 zum 15.Juli.2020
      Am 2.Juli 2020 ging es los.
      Aus der Rechnung würden wohl noch 20 Euro fehlen. Ich wurde wegen Zahlenverzug angemahnt, ich hätte Zeit bis zum 09.07.2020 diesen Betrag zu zahlen.
      Verstand ich nicht, die Schlussrate war ja erst am 15.07. 2020 fällig- ein Irrtum dachte ich, habe auch eine E- mail über diese Tatsache geschrieben.
      Am 13.Juli eine 2. Mahnung , hätte die 20 Euro immer noch nicht gezahlt, ich hätte Zeit bis 20.07.2020 den Betrag zu zahlen.
      Wieder eine Mail geschrieben, der Betrag würde an dem besagten 13.Juli 2020 von meinem Konto auf deren Konto überwiesen, so dass der Betrag am 15.07.2020 auf deren Konto gebucht werden würde.
      Die 20 Euro habe ich immer noch nicht verstanden.
      Am 13 Juli kamen dann Zahlungserinnerung von – 0,61Euro( Habe extra 1Euro überwiesen, ich dachte, ich hätte bei den Abschlagszahlungen etwas vergessen). Die wollten die 61 Cent aber auf ein anderes Konto überwiesen haben.
      Habe ich nicht gemacht.
      Habe die mir bekannte IBAN genommen, per E- mail an Service mitgeteilt.
      Am 14.07.2020 hiess es , mein Saldo ist bei – 169, 61 Euro, wieder sollte ich die Summe auf ein anderes Konto überweisen.
      Habe ich nicht gemacht
      Habe per E- mail mitgeteilt dass der
      Abschlag in Höhe von 170Euro erst am 15.fällig wäre und an diesem besagten 13.Juli 2020 überwiesen werden würde.
      Am 16.Juli 2020 eine E- mail.
      Mein Konto wäre bei +31,58 Euro.
      Mein Konto ist also ausgeglichen.
      Ich habe deren Buchhaltung nicht mehr vertraut, trotz , dass ich seit 2016 bei diesem Versorger bin.
      Da habe ich denn am 17.Juli 2020 bei Verivox einen anderen Anbieter gesucht.
      Am 22.Juli 2020 kam auch die Kündigungsbestätigung per E- mail
      Am 23.Juli 2020 kam morgens gleich
      ein Inkassoschreiben von der EWD über 40 Euro (Mahnkosten+Pauschale Telekommunikation). Es wurde mit Stromsperrung bei Nichtzahlung gedroht.
      Habe widersprochen per Einschreiben mit Unterschrift: Bei der Sendungsverfolgung am heutigen Tag, dem 27.07.2020 nur ein Kringel mit Strichen ersichtlich, keine richtige Unterschrift!!!.
      Empfangsname klang ganz komisch, so als ob er erfunden wäre:(.
      Habe alles noch mal per E- mail geschickt und per Fax.
      Ich bin auf der Hut!! Werde bei weiterer Schikane weitere rechtliche Schritte gehen müssen.

  9. Guten Tag,
    können Sie mir vielleicht einen Anwalt nennen der sich mit der Firma Immergrün / 365 AG / EWD Inkasso auskennt ? Leider habe ich Probleme mit diesen Gesellschaften. Betreff einer nicht korrekte Rechnung ( 750 Prozent Einheit und 350 Prozent Grundgebühr / Preiserhöhung ). Inkasso Büro droht nun schon zum 3 mal mit gerichtlichen Mahnverfahren !?
    Wäre schön Hilfe zu erhalten.
    Danke

  10. Ich hatte auch das Vergnügen mit fuxx und Grüner Funke… Versteckte Preiserhöhungen, nach Widerspruch keine Reaktion. Mit dem Inkassobüro waren die auch ganz schnell. Da heisst es hartnäckig bleiben und in Zukunft unbekannte Anbieter auf den Vergleichsportale zu meiden.

  11. hier auch schlechte Erfahrungen mit Immergrün:
    – Durch einen Flüchtigkeitsfehler die Sonderkündigung wegen der versteckten Preiserhöhung nicht richtig gemacht
    – Als ich es bemerkt habe, sofort für das Jahr darauf gekündigt und auch Bestätigung per e-Mail erhalten
    – Kurz vor Vertragsende sind wir überraschend umgezogen und haben wie im Vertrag festgelegt unsere neue Adresse mitgeteilt. Daraufhin hat man uns telefonisch mitgeteilt, die Kündigung wäre damit ungültig und wir müssten wieder einen Vertrag für 24 Monate abschließen. Auf die Aussage, dass wir das nicht mehr wollen, hat man uns gedroht, das es rechtlich nicht möglich wäre, wie bestätigt auszuscheiden.
    – Als ich angefangen habe, dem Mitarbeiter mit Einschaltung eines Anwalts zu drohen, wollte er mit dem Preis runtergehen und fing an zu schmeicheln.
    – Habe daraufhin aufgelegt und einfach bei eine anderen (wirklichen) Ökostrom-Anbieter abgeschlossen – von 365 kam kein Protest, sondern einfach die Endabrechunung.
    – Meiner Meinung nach dreiste Abzocker – wer die Energiewende fördern will, sollte nach seriösen Anbietern schauen wo Ökostrom nicht nur verkauft, sondern auch gefördert wird.

  12. Ich habe vor ca. 3 Jahren einen Stromvertrag bei Immergrün abgeschlossen. Außer das ich jeden Monat meine Beiträge zahle, habe ich nichts weiter gehört. Ich habe keine Vertragsnummer, Auftragsbestätigung geschweige denn eine Abrechnung irgendwann erhalten. In das Kundenportal komme ich nicht rein, da ich weder einen Nutzernamen noch sonst irgendein Passwort übermittelt bekommen habe. Die Zahlung einstellen könnte mich wie im Artikel erwähnt teuer kommen.
    Was kann ich tun?

    1. Hallo Hans -Jürgen,
      dass Ihnen keine Vertragsummer bekannt ist,kann ich nicht verstehen.
      Bei jeder SEPA-Abbuchung(diese erfolgt ja schon 3 Jahre lang) dürfte eine Vertragsnummer angegeben sein.
      Das Ihnen kein Paßwort für einen Online-Zugang vorliegt,dürfte auch klar sein,da Sie dieses selber generieren müssen.
      E.F.

    2. Liebe Hans-Jürgen,
      wenn Sie die Abschläge überweisen oder wenn sie eingezogen werden, steht die Vertrags- oder Kundennummer eventuell im Verwendungszweck. Aber auch ohne Kunden- oder Vertragsnummer kann Sie ein Lieferant identifizieren – über die Nummer des Stromzählers. Wenden Sie sich an Ihren Lieferanten und fordern Sie die Abrechnungen, die Ihnen fehlen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Anbieters. Der Anbieter ist verpflichtet, über maximal 12 Monate Belieferung eine Abrechnung zu erstellen und diese dem Kunden spätestens 6 Wochen nach Ablauf des jeweiligen Lieferzeitraums zuzustellen. Schickt der Lieferant trotzdem keine Abrechnung, können Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
      Viele Grüße
      Ines Rutschmann

  13. Hallo Finanztip warum erwähnen sie immer wieder bei Ihren Berichten, bei Verivox und Check24
    den Finanztip Lesern nachzuschauen. Die verdienen mit solchen Abzocker ihr Geld,
    und Ihr macht für die Werbung!!!!

    1. Lieber Herr Scheifele,
      wir nutzen die Daten von Verivox und Check24, da beide Unternehmen mehr als 90 Prozent aller Angebote im Strom- und Gasmarkt abbilden. Diese Daten zeigen wir selbst aber nicht 1:1 an, sondern sortieren und filtern sie, damit eben kein Leser bei Anbietern landet, bei denen wir Bauchschmerzen haben.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ines Rutschmann

  14. Super Betrag,
    Danke an Finanztip, als Endgebraucher, für den Durchblick dieser Offenlegung und das sie die Camelionartigen Verflechtungen der Taschenspieler mit Masterabschluss, bekanntgeben.

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