Diesel-Update ist oft ratsam
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Beide Finanztip-Empfehlungen für Klagen gegen VW und Audi bieten unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die Finanzierung der Prozesskosten für geprellte Diesel-Käufer an. Der Rechtsdienstleister Myright* hat die Anmeldefrist auf Ende August verlängert, die Anwaltskooperation vw-verhandlung.de* auf unbestimmte Zeit. Ende dieses Jahres verjähren allerdings die Ansprüche im Fall Volkswagen. Vw-Verhandlung.de nimmt 29 Prozent Provision, Myright 35 Prozent von dem Betrag, den diese für Sie vor Gericht herausholen. Geht der Fall verloren, entstehen Ihnen keine Kosten.

Unterdessen haben die Behörden in mehreren Städten Diesel-Autos stillgelegt, die immer noch mit der Betrugssoftware fahren. Die Halter hatten den Rückruf der Fahrzeuge mit „EA 189“-Motor nicht befolgt. Wurde auch Ihnen die Stilllegung angedroht, sollten Sie die nächsten Schritte mit Ihrem Anwalt besprechen.

Aus unserer Sicht spricht kaum etwas gegen das Update. Sie verlieren dadurch nicht Ihren Anspruch auf Schadensersatz – so haben es bereits mehrere Gerichte entschieden, zum Beispiel das Landgericht Darmstadt (18. Mai 2018, Az. 28 O 250/17).

Beim Fahrverhalten konnte der ADAC keine Nachteile durch das Update feststellen. Allerdings kann der Verbrauch um bis zu 5 Prozent steigen. Nicht zuletzt verringert das Update tatsächlich den Ausstoß giftiger Stickoxide – und das ist gut für die Gesundheit von uns allen.

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Daniel Pöhler
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Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

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