Bild: Boris Roessler, dpa

Apropos Börsenkurse: Haben Sie in den vergangenen Tagen mal in Ihr Wertpapierdepot geschaut, also zum Beispiel die App von Flatex geöffnet? Dann haben Sie sich vielleicht erschrocken, als Sie ein großes rotes Minus sahen. Der Wert Ihrer Fonds und ETFs soll im Minus sein, obwohl Ihre Anlage über die vergangenen Jahre sehr gut gelaufen ist?

Stimmt zum Glück nicht. Ihr Depot ist nur im Vergleich zum Jahresbeginn im Minus. Seither gelten nämlich neue Steuerregeln. Und die sorgen dafür, dass Ihre Depotbank im Buchungssystem alte und neue Erträge getrennt hat. Mit den alten Erträgen stehen Sie wahrscheinlich blendend da, der Schlusskurs dafür ist vom Freitag, den 29. Dezember 2017. Wenn Sie irgendwann einmal verkaufen, müssen Sie für diese Erträge vielleicht Abgeltungssteuer zahlen.

Das Buchungssystem tut so, als ob Sie zur Jahreswende einmal verkauft und gleich wieder gekauft hätten. Ab 2018 werden Fonds und ETFs dann jährlich erstmal pauschal besteuert, auch wenn Sie die Wertpapiere gar nicht verkaufen. Und die aktuellen Turbulenzen an den Börsen der Welt (siehe oben) sorgen nun dafür, dass Ihr Depot für den Zeitraum seit dem Jahreswechsel eine negative Wertentwicklung anzeigt.

Beispiel MSCI World

Ein Beispiel: Ein Anleger hat den iShares-ETF auf den MSCI World (ISIN: IE00B4L5Y983) am 30. Juni 2016 gekauft. Umgerechnet in Euro hat der Fonds vom Kaufzeitpunkt bis 8. Februar fast 19 Prozent an Wert gewonnen. Depotbanken müssen diesen Gewinn nun „zerlegen“: Bis Jahresende 2017 ist das ETF-Guthaben um gut 26 Prozent gewachsen, seit Jahresbeginn hat es gut 6 Prozentpunkte verloren.

Manche Depotbanken – darunter unsere Empfehlungen Flatex, Consorsbank und ING-Diba – weisen Anlegern nur noch die Wertentwicklung seit Jahresbeginn aus. Sparer sehen also die Wertentwicklung bezogen auf den Kurs vom Jahresbeginn – und nicht mehr die Entwicklung zum ursprünglichen Kaufkurs.

Wichtig: Nur die Anzeige im Depot verändert sich, die Gewinne seit Kaufdatum sind noch da! Schauen Sie mal in Ihr Postfach, Sie sollten eine Zwischenabrechnung erhalten haben. Die Rede ist oft von einem fiktiven Verkauf zum 31. Dezember 2017. Und: Nicht alle Depotanbieter sind auf die neue Anzeige umgestiegen. Bei der Onvista Bank und Comdirect bleibt alles beim Alten.

Mehr Details zur Steuerreform gibt’s im Ratgeber.

Sara Zinnecker
Autor

Stand:

Sara Zinnecker war bis Juni 2020 Finanztip-Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Nach ihrem Volontariat an der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten schrieb sie beim Handelsblatt über Geldanlage und Altersvorsorge. Zuvor studierte Sara Zinnecker in Nürnberg, Italien und Portugal internationale Volkswirtschaftslehre mit Diplom-Abschluss, arbeitete bei Lokalzeitungen sowie der Süddeutschen Zeitung.

1 Kommentar

  1. Hallo Fr. Zinnecker
    eine Frage zu Investmentanteilen hätte ich:
    in der Steuerbescheinigung 2017 steht „….im Zeitpunkt waren nicht alle Erträge aus thesaurierd. bekannt.. “ also im Bundesanzeiger den Wert ermitteln.

    in der Steuerbescheinigung 2018 : “ Altanteile im Sinne § 56 Abs. 2 S.1 Invest StG , die keine bestandsgescütze sind… wurden veräußert und ein Gewinn erzielt… “ dann kommt die Tabelle mit Bezeichnung der Fonds und Spalte mit in meinen Fall Verlust nach §56 Abs. 3 s.1 Inv. G ….

    Was heißt das genau im Vergleich zu 2017? und wo ist Verlust bnach § 56 einzutragen oder ist er bereits in der Höhe der Kapitalerträge erfaßt??

    Vielen Dank für Hilfe!!

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