Wirecard - Markus Braun
Ein nachdenklicher Markus Braun. Bild: Lino Mirgeler / dpa

Noch vor ein paar Jahren war der Name Wirecard eher etwas für Spezialisten. Die Dienste der Firma aus Bayern nutzten viele von uns zwar beim bargeldlosen Zahlen – aber ohne es zu merken. Wirecard wurde erst richtig bekannt, als es 2018 in den Dax aufstieg. Manche feierten es als deutsches Apple – und kauften Aktien.

Immer lauter wurden aber auch die Betrugsvorwürfe, die in der Festnahme des Ex-Chefs Markus Braun (im Bild oben) gipfelten. Am Donnerstag hat Wirecard dann den Insolvenzantrag gestellt. 1,9 Milliarden Euro, die in der Bilanz stehen, sind offenbar frei erfunden.

Für Kleinanleger bitter: Der Kurssturz vom Höchststand von rund 190 Euro im August 2018 bis zum Schlusskurs gestern von 3 Euro ist bereits heftiger als der legendäre Absturz der Telekom-Aktie zu Beginn des Millenniums, der so viele von Anlagen in Aktien abbrachte. Aktionärsschützer und Fonds wollen klagen – Ergebnis offen.

Ein Beleg mehr, warum unsere Finanztip-Regel zur Risikoverteilung so wichtig ist: Im weltweiten Index MSCI World steckt nur ein Fitzelchen Wirecard – 0,36 Promille, um genau zu sein. Selbst der wertvollste deutsche Konzern SAP steht nur für 0,3 Prozent unter den rund 1.600 Unternehmen. Auch Aktienstar Apple kommt nur auf 3 Prozent. So ist das Risiko für Sie als Anleger überschaubar, falls ein Unternehmen abstürzt. Die Lehre aus dem Fall Wirecard ist nicht, dass Aktien schlecht sind. Die Lehre ist nur: Nicht alles auf eine Karte setzen.

Wirecard dürfte schon im August aus dem MSCI World und im September aus dem Dax fliegen – und damit automatisch aus den verbundenen ETFs.

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Hendrik Buhrs
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Redakteur im Team Bank und Versicherung. Vor seiner Zeit bei Finanztip berichtete er für die Radioprogramme des Hessischen, später des Westdeutschen Rundfunks über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Hendrik hat in Münster und Exeter VWL studiert. Erste berufliche Erfahrungen sammelte er bei Radio Q und im Lokalfunk Recklinghausen. Gespartes Geld investiert er gern in Reisen.

4 Kommentare

  1. Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
    hätten Sie vielleicht einen Hinweis darauf, wie genau die Forderungsanmeldung im Formular zur Insolvenztabelle als Geschädigter Aktionär in Sachen Wirecard formuliert werden muss, damit der Insolvenzverwalter diese anerkennt?

  2. Ich stimme Arthur zu, der Informationsgehalt des Artikels ist verbesserungswürdig. Eine hilfreiche Information wäre m.E. eine Einschätzung über die Sinnhaftigkeit für Kleinanleger sich an der Musterklage einer bekannten Kanzlei zu beteiligen? Oder wirft man nur schlechtem Geld auch noch gutes Geld hinterher?

  3. „Was der Wirecard-Skandal für Ihr Geld bedeutet“

    Und wo ist jetzt hier geschrieben was das für unserer geld bedeutet …??

    Clickbait nennt man so eine headline … schade finanztipp, so nicht

    1. Guten Morgen Arthur,

      Vielen Dank für Ihre kritische Nachfrage.

      Für Ihr Geld nach FT-Kriterien investiert, ist das zunächst nicht bedeutend. Das ist wichtig für unsere 750.000 Newsletterabonnenten.

      Für Ihr Geld investiert in Wirecard selbst sagt der Insolvenzantrag erstmal alles.

      Ob es juristische Möglichkeiten gibt, einen Teil der Verluste zurückzuholen ist nicht klar.

      Und um Aufsicht und Wirtschaftsprüfer muss man sich noch mal getrennt kümmern.

      Kein Clickbaiting also.
      Was wollen Sie denn gern von uns wissen.

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