Alles leergefegt vor dem Colloseum in Rom.
Alles leergefegt vor dem Colloseum in Rom. Bild: Cecilia Fabiano / LaPresse via ZUMA Press / dpa

Pauschalurlauber können jetzt ihre gebuchten Reisen kostenlos stornieren – falls der Anbieter das nicht von sich aus tut. Denn das Auswärtige Amt hat am Dienstag eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Verweisen Sie bei Ihrer Stornierung auf ein „unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis“ (§ 651h Abs. 3 BGB). Sie sollten dann den vollen Preis zurückbekommen, denn bislang haben sich die Gerichte an den Reisewarnungen orientiert. Sprechen Sie trotzdem vorher mit Ihrem Reiseveranstalter.

Wer seine Reise individuell zusammengestellt hat, profitiert von der Reisewarnung nur indirekt. Nach deutschem Recht müssen Sie nicht für eine Unterkunft bezahlen, die Sie nicht erreichen können. Im Ausland gilt allerdings das dortige Recht – auch wenn Sie über ein deutsches Portal gebucht haben. Sie sollten daher versuchen, sich mit den Anbietern zu einigen. Scheitert das, können Sie (bei Reisen im EU-Wirtschaftsraum) beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) um Hilfe bitten.

Was ist aber mit Touristen, die jetzt noch im Urlaub sind? Auch hier sind Pauschalreisende im Vorteil. Bricht der Reiseveranstalter das Urlaubsprogramm vorzeitig ab, können Sie den Preis für die ausgefallenen Tage zurückfordern.

Innerhalb Deutschlands können auch Individualreisende den Mietpreis für ausgefallene Tage zurückfordern, wenn sie zum Beispiel wegen der Sperrung der Nord- und Ostseeinseln ihre Ferienwohnung vorzeitig verlassen mussten.

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Max Mergenbaum
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Stand:

Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.

20 Kommentare

  1. Hallo Herr Mergenbaum,

    mein Sohn hat am 15.12.2019 eine Pauschalreise zum 23.07.20 mit der kompletten Familie nach Ägypten gebucht. Die Anzahlung bei LMX hat er geleistet, den Restbetrag noch nicht, da er davon ausging das die Reise wie bei uns vom Veranstalter (Schauinsland) selbst storniert wird. Die Restzahlung sollte aber bis zum 26.06.2020 bezahlt werden.
    Jetzt hat er eine Mahnung über den Restbetrag erhalten. Dieser Restbetrag soll bis spätestens in 3 Tagen bei LMX auf dem Konto sein. Sollte kein Zahlungseingang bis dahin erfolgen, würden sie die Reise kostenpflichtig zu seinen Lasten stornieren.
    Nun meine Frage: Ist das so rechtens?
    Danke und liebe Grüße

  2. hallo Herr Mergenbaum,wir,2 Erwachse und ein 9 Jähriges und 17 Monate altes kind haben im Dez.2019 für 06.07.20 einen Pauschal Urlaub nach Bulgarien gebucht.
    Heute habe ich mir die Hygiene Vorschriften von Bulgarien und des HvD Miramar Hotels durchgelesen
    wir würden gerne stornieren da ich ein Kleinkind diesen Alters nie im Leben unter den Bedingungen 14 Tage an die Leine nehmen kann.selbst zuhause vermeiden wir an Plätze zu gehen die ess Uns schwer machen. Und ibn einer Anlage wo soviel neues ist unmöglich.Meine Tochter läuft unge klettert so schon überall hin.
    1.5 Meter Abstand,Essen nur nach Termin und Planschbecken nur auf Personenbezogen.
    Animation für die Grosse und Kidsclub nur 30% Auslastung.
    das bedeutet dann beim Getränke oder Eis holen bei 20 personen eine Schlange von 30metern.wur würden zum 3.mal in das Hotel gehen,ind kennen die Anlage sehr gut.
    bei schlechtem Wetter war das kleine Hallenbad so schon total überfüllt.
    wie soll es da dann erst unter den Vorschriften sein?
    und Nur weil wir nicht in die Tui Klausel paasenpassen mit Gebucht ab Februar und Antritt der Reise bis 14.06.
    Umbuchen ist auch nicht möglich ds der Sommerurlsub2021 an der Ostsee schon gebucht und Angezahlt ist.
    gibt es da eine Klausel in Bezug Zumutbarkeit Kleinkind?
    Bulgarien steht zu Ihren strengen Vorschriften,und Urlaub sollte Erholung sein,und nicht noch mehr Stress als zuhause.
    Um eine Antwort wäre ich Dankbar.
    anbei extra den Namen des Hotels,zur Übersicht für Sie.
    gruss jens Döring

  3. Sehr geehrter Hr. Mergenbaum .
    Wir haben einen Flug nach Thailand am 1.6.gebucht . Die weltweite Reisewarnung wurde bis 14.6.verlängert .Die Lufthansa will die Kosten nicht zurückerstatten. Nach Recherchen im Thailändischen Konsulat in München wurde mir ausserdem noch ein Flugverbot in Thailand mitgeteilt . Auch dieses habe ich der LH mitgeteilt . Was kann ich tun ?

  4. Hallo,habe zum 9.06.eine Busreise zum Nordkap und Lofoten gebucht.
    Meine Kundennummer:tt983239668
    Reisenummer:4918
    Meine Frage ! Findet die Reise statt
    Mit freundlichen Grüßen
    Marianne Hähn

  5. Hallo Herr Mergenbaum,
    ich hatte im Januar bei Eurowings einen Hin (3.5.20) und Rückflug (8.5.20) nach Mallorca gebucht.
    Nun hat Eurowings den Hinflug am 3.5.20 von ursprünglich 11:45 Abflug auf 6:45 vorverlegt.
    Daraufhin habe ich Eurowings per email mitgeteilt, das ich die 5 Stunden Vorverlegung des Fluges nicht realisieren kann und um eine Entschädigung (Rückerstattung des Geldes Voucher,..) gebeten.
    Leider habe ich von Eurowings keine Antwort erhalten , sondern nur 2 weitere geringfügige Flugänderungen beim Rückflugtermin.

    Am 23.4.20 habe ich Eurowings erneut angeschrieben und um Antwort innerhalb einer Woche gebeten und die Möglichkeit eines Vouchers mit 12 Monaten Gültigkeit ausgeschlossen.

    Gestern bekam ich die 4. Flugplanänderung , wobei der Hinflug nun auf den nächsten Tag 6:45 verschoben wurde.
    Natürlich werde ich die Flüge nicht antreten, bin jedoch verwundert, das Eurowings nicht auf meine emails antwortet, sondern nur Flugplanänderungen verschickt, die ich nicht akzeptieren kann.

    Was kann man in solch einem Fall noch machen? (sich auf die noch bestehende Reisewarnung berufen und den Flug stornieren?)
    mfg
    R. Scholz

    1. Hallo,
      ich habe für den 20.03.2020 für 2 Pers. einen Flug nach Palma gebucht. Am 17.03.2020 kam die Reisewarnung. Ich hatte den Flug abgesagt. Der Flug hatte stattgefunden. In der Mallorcazeitung
      war zu lesen das Flüge nur noch zur Rückholaktion und für wohnansessige möglich sind sowie Urlauber zurückgeholt werden.Ich wollte einen Flugvoucher von Eurowings, das wurde abgelehnt. Für den Rückflug am 4.04.2020 wurde ein Voucher akzeptiert.
      Was ist zu tun?

  6. Sehr geehrter Herr Mergenbaum,

    wir sind 9 Personen und haben letztes Jahr bereits eine Lodge in Österreich für das Pfingstwochenende 2020 gebucht – Reiseveranstalter Belvilla ansässig in Holland… hatte heute ein Telefonat mit einer der Damen vor Ort und diese sagte mir, dass wenn wir stornieren möchten, wir eine Stornogebühr von 101 € leisten müssen, oder aber verschieben können, mit einer Umbuchungsgebühr von ca. 42 € – diese Beträge gelten aber nur bei Entscheidung heute, den 15.04. – ab morgen würden die Gebühren erhöht – wie hoch wurde mir nicht gesagt. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass der Informationsstand lt. Belvilla wäre, dass die Reisewarnung für Österreich nur bis 30.04. gelte.
    Meine Frage.. ist das alles rechtlich, was Belvilla hier verlangt ?
    vielen Dank für eine kurze Rückantwort Ihrerseits.

    MfG Alexandra Krüger

  7. Hallo Herr Mergenbaum,
    habe folgende Situation: wir haben im April Flüge nach Wien gebucht, eurowings hat die noch nicht gestrichen, daher ist die Reisewarnung des AA nicht für Stornierung unsererseits ausreichend. Österreich verlangt eine Gesundheitsbescheinigung Covid-19-frei (nicht älter als 4 Tage) von jedem Einreisenden. Die ist m. W. gar nicht erhältlich, wenn man keine Symptome hat. Ohne Besch. gibt’s keine Einreise! Bei eurowings bekommt man auf diese Frage keine Antwort.
    Im Grunde ist das eine Einreisesperre, wird aber nicht so genannt. Damit kann man das als Stornogrund gegenüber eurowings nicht vorbringen.
    Gibt zu dieser bzw ähnlichen Situationen irgendwelche Erfahrungen oder Ratschläge?
    Vielen dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse
    Gibt es dazu Beispiele aus der Vergangenheit

  8. Sehr geehrter Herr Mergenbaum,
    nun meine Frage an Sie, die ich versehentlich an Herrn Gleißner gerichtet habe (@Herrn Gleißner: herzlichen Dank für Ihren Rat).
    Ich habe die Stornierung für meine Familienreise nach London am 13. April (Flug und Hotel)durch den Reiseveranstalter Lastminute.com erhalten. Anzahlung von ca. 800 € wurde per Kreditkarte vor 4 Wochen geleistet. 2400 € werden aktuell der Kreditkarte belastet. Der Reiseveranstalter bietet einen Voucher an, der nur 1 Jahr gültig ist. Darf ich die beiden Zahlungen nun über die Kreditkarte stornieren oder bekomme ich dann eine Zahlungsaufforderung?
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Gruß T. Gerlach

    1. Sehr geehrter Herr Gerlach,

      ich finde sehr schön, wenn sich unsere Leser gegenseitig helfen. Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Geißler! Er liegt richtig: Wenn der Reiseveranstalter eine Reise absagt, dann steht Ihnen die vollständige Erstattung des Reisepreises zu. Sie können auf die Auszahlung des Betrages bestehen und müssen keinen Gutschein annehmen. Teilen Sie das dem Veranstalter schriftlich mit und bewahren den Schriftverkehr auf.

      Wenn Sie Zahlungen mit der Kreditkarte verweigern, landen Sie unweigerlich in einem Mahnverfahren. Setzen Sie sich am besten mit den Verbraucherzentralen in Verbindung, ob Sie nach einer Stornierung durch den Reiseanbieter schon vorsorglich das Geld zurückholen können.

      Finanztip ist als Verbraucherratgeber ein journalistisches Medium, ich kann Ihnen hier nur allgemeine Tipps geben, aber keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung leisten.
      Ich wünsche Ihnen viel Glück und hoffe Sie erhalten Ihr Geld bald wieder.

      Mit freundlichen Grüßen
      Max Mergenbaum

  9. Werter Herr Gerlach,
    Sie müssen diese Frage an Herrn Mergenbaum richten. Bei Ihnen ist das Problem anders als bei meinem Reisetermin, denn mein Termin ist noch außerhalb der festgelegten weltweiten Reisewarnung durch das Auswärtige Amt. Ich denke aber, mit dem Voucher müssen Sie sich nicht abfinden, den der Reiseveranstalter ist verpflichtet, das Geld aus zu zahlen. Als Alternative ist jedoch auch ein Gutschein möglich, wenn sie öfters beim selben Reiseveranstalter buchen. Bei mir wäre dies durchaus möglich. Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig helfen konnte. Ansonsten wünsche ich Ihnen und Ihre Familie, dass sie gesund durch diese verdammte Corona Krise kommen. Mit freundlichen Gruß H.- Jürgen Gleißner

  10. Sehr geehrter Herr Gleißner,
    ich habe soeben die Stornierung für meine Familienreise nach London am 13. April (Flug und Hotel)durch den Reiseveranstalter Lastminute.com erhalten. Anzahlung von ca. 800 € wurde per Kreditkarte vor 4 Wochen geleistet. 2400 € werden aktuell der Kreditkarte belastet. Der Reiseveranstalter bietet einen Voucher an, der nur 1 Jahr gültig ist. Darf ich die beiden Zahlungen nun über Kreditkarte stornieren?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

  11. Werter Herr Mergenbaum,
    danke für die schnelle und sachkundige Beantwortung meines Anliegens. Ihre Antwort deckt sich zu 100% mit meinen bisherigen Erkundungen. Ich werde den Restbetrag, so wie vom Reiseveranstalter vorgegeben, bis spätestens 9.April 2020 bezahlen. Dann kann ich noch bis Ende April warten und die aktuelle Situation ein beziehen. Wenn es dann Änderungen der Reisevorschriften durch das Auswärtige Amt gibt, so oder so, kann ich notfalls noch stornieren. Meine Reise würde am 9.Mai beginnen. Mit besten Dank und freundlichen Grüßen H.-Jürgen Gleißner

  12. Ich habe Anfang Mai 2020 eine Reise nach Ukraine und Aserbaidschan gebucht. Die entsprechende Vorauszahlung wurde überwiesen. Heute, am 24.März 2020, bekomme ich von trendtours-Reisen das Überweisungsformular für den Restbetrag über 2495 Euro. Das Geld soll bis zum 9. April 2020 überwiesen sein. Wie verhalte ich mich. Einerseits möchte ich gern die Reise antreten, andererseits gibt es ja die weltweite Reisewarnung vom Außenministerium. Muss ich erst das Geld überweisen, um es dann bei einer durch den Reiseveranstalter verordneten Stornierung wieder zurück zu holen? Ich würde ja auch diese Reise für einen wesentlich späteren Zeitpunkt(Corona frei) umbuchen. Leider erreicht man trendtours weder telefonisch noch per Fax.

    1. Sehr geehrter Herr Gleißner,

      wenn Sie die Zahlung verweigern kommen Sie unweigerlich in ein Mahnverfahren. Sie können höchstens bis Anfang April mit der Überweisung warten, sollte die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes verlängert werden oder die Ukraine Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland aufrecht erhalten, dann muss der Veranstalter von sich aus stornieren und Sie erhalten Ihr Geld zurück. Vielleicht hilft Ihnen für Ihre Entscheidung auch unser Blogartikel weiter: https://www.finanztip.de/blog/coronavirus-wann-sie-reisen-kostenlos-stornieren-koennen/#frage12

      Für eine individuelle Beratung und Rechtsberatung sollten Sie sich an die Verbraucherzentralen wenden. Viel Glück!

  13. Reisewarnung: Kostenloses Storno.
    Für welchen Zeitraum kann man das im Voraus tun?
    Denn es ist ja die Pandemiezeit nicht absehbar.
    Danke + Gruß
    Und so weitermachen, ist toll!!!

    1. Vielen Dank für Ihr Lob!
      Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt (vorerst) bis Ende April. Hier müssten Reiseveranstalter, Hotels, Ferienwohnungen in Deutschland und Fluggesellschaften, die von Deutschland aus fliegen, eigentlich von sich aus stornieren. Tun Sie das nicht, müssten Sie es in diesem Zeitraum auch mit Verweis auf § 651h BGB tun können.

      1. Wichtig: Nachtrag: Das gilt nur für Pauschalreisen! Einzeln gebuchte Flüge können Sie nicht einfach von sich aus (mit Verweis auf § 651h BGB) kostenlos stornieren!!!

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