Tipps & Tricks

So reichst Du ab diesem Jahr Deine Krankschreibung digital ein

Tschüss, gelber Schein: Wer gesetzlich versichert ist und krank ausfällt, muss die Krankschreibung nicht mehr an den Chef schicken. Das passiert jetzt elektronisch.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Wenn Du krank bist, ist der Arztbesuch oft schon anstrengend genug – hinterher muss aber noch eine oft nervige Sache erledigt werden: Hat Dich der Arzt krankgeschrieben, musst Du die Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung an die Personalabteilung schicken. Genauer gesagt, musstest.

Denn seit dem 1. Januar müssen Arbeitgeber Krankschreibungen digital abrufen. Der „gelbe Schein“ wird jetzt zur eAU, der elektronischen Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung.

Für Dich heißt das vor allem weniger Arbeit und Papierkram, wenn Du z. B. mit einer Erkältung flachliegst. Du musst Deinen Arbeitgeber nur noch informieren, dass Du krank bist und zum Arzt gehen. Der schreibt Dich dann wie gehabt krank, alle weiteren Infos tauschen dann Arbeitgeber und Kran­ken­kas­se miteinander aus. Aus Deiner Bringschuld wird also eine Holschuld des Arbeitgebers – aber nur bei gesetzlich Versicherten. Bist Du privatversichert, musst Du weiterhin ein gedrucktes Attest auf der Arbeit vorlegen.

Krankmeldung ist weiterhin Pflicht
Wichtig: Du musst Dich auch weiterhin bei Deinem Arbeitgeber krankmelden und von einem Arzt feststellen lassen, dass Du arbeitsunfähig bist. Die ausgedruckte Krankschreibung bekommst Du künftig nur noch einmal, und zwar für Deine eigenen Unterlagen. Die Exemplare für Kran­ken­kas­se und den Arbeitgeber gibt es nur noch digital.

Mehr als bisher erfährt Dein Chef deshalb nicht. Auf der AU sind nur Dinge wie Dein Name, wie lange Du voraussichtlich krank bist und ob ein Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit passiert ist, vermerkt. Welche Diagnose gestellt wurde, erfährt Dein Arbeitgeber nicht. Wie auf dem gelben Schein, nur ohne Arztstempel.

Alle Kassenärzte müssen mitmachen
In eine spezielle Praxis musst Du dafür nicht gehen: Beim neuen Verfahren müssen alle Vertragsärzte mitmachen, also alle, die gesetzlich Versicherte ambulant behandeln dürfen.

In einigen Fällen bekommst Du aber auch als gesetzlich Versicherter keine eAU, z.B. bei Physio- oder Psychotherapeuten. Übrigens: Falls das Internet ausfällt, kann die Praxis wieder einen gelben Schein statt der eAU ausstellen. Die Praxissoftware speichert dann die Daten und der Versand erfolgt später.

Einkaufen, Spazieren gehen oder einen Kinofilm anschauen? Was Du als Arbeitnehmer während der Krankschreibung machen darfst, erfährst Du in unserem Ratgeber.

(ene)

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