Rentner zahlen doppelt
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Zum 1. Juli ist die Rente gestiegen: um 3,22 Prozent im Westen und um 3,37 Prozent im Osten. So erfreulich das für Rentner ist – es hat auch steuerliche Folgen. Allein durch die aktuelle Erhöhung rutschen rund 54.000 Rentner in die Steuerpflicht, schätzt das Bundesfinanzministerium.

Bereits heute muss jeder fünfte Rentner Steuern zahlen – bundesweit rund 4,4 Millionen. (Hier unsere Tipps dazu.) Manchen droht inzwischen sogar eine doppelte Besteuerung der Rente. Die hat das Bundesverfassungsgericht zwar ausdrücklich untersagt, doch bislang tut das Finanzministerium nichts dagegen.

Die doppelte Steuer entsteht durch die lange Übergangsphase von 2005 bis 2040, in der die neue Besteuerung der Renten eingeführt wird. Im Gegenzug ist ein immer größerer Teil der eingezahlten Beiträge für die Rente steuerlich absetzbar. (Alle Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber).

In dieser Zeit verschiebt sich also die Besteuerung insgesamt schrittweise von der Erwerbsphase in die Rentenzeit. Allerdings nicht ganz im Gleichschritt, wodurch manche Rentner nun zum Teil doppelt zahlen: Einmal bei den Rentenbeiträgen, die sie aus ihrem Einkommen bezahlt haben, das versteuert wurde. Und ein zweites Mal bei der Auszahlung der Rente im Alter.

Wahrscheinlich werden Jahr für Jahr immer mehr Rentner vom Staat zweimal abkassiert. Nach aktueller Rechtslage muss dies allerdings jeder in seinem Einzelfall vor Gericht nachweisen. Dazu benötigen Sie unter anderem alle Steuerbescheide der letzten Jahrzehnte, in denen Sie für die Rente eingezahlt haben. Und das alles selbst auszurechnen, ist enorm kompliziert – praktisch unmöglich.

Unter Umständen können Sie sich dabei unterstützen lassen: Der Bund der Steuerzahler sucht passende Musterkläger, die bereit sind, die Rechtsfrage der Doppelbesteuerung klären zu lassen. Aussichtsreiche Kandidaten sind Gewerbetreibende und Freiberufler mit Rentenbeginn 2017, die über mehrere Jahrzehnte Altersvorsorge in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze und/oder weitere freiwillige Einzahlungen geleistet haben.

Auch bei Arbeitnehmern, die ab 2018 in Rente gehen, hält der Steuerzahlerbund eine Doppelbesteuerung für rechnerisch möglich. Sie können unter info@steuerzahler.de Kontakt aufnehmen. Wir wünschen den Klägern viel Erfolg und werden den Prozess aufmerksam verfolgen.

Allen Steuerzahlern empfehlen wir grundsätzlich: Bewahren Sie Ihre Steuerbescheide und Dokumente zu Ihrer Altersvorsorge unbedingt auf. Wer weiß, wann Sie sie noch mal benötigen.

Zum Ratgeber

Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

25 Kommentare

  1. Wir Rentner müssen auch auf die Straße gehen , unser gutes sozial System betrügen mit der Besteuerung wir haben den Deutschen Statt aufgebaut Wohlstand erarbeitetet und werden weiter bezogen , ich finde es zum Kotzen das ein Toter Krankenversichern und Pflege in der Witwen Rente Zahlen müssen es ist sehr viel im Argen , ehr Deutschland über den Tellerrand sieht sollte er im Land in Ordnung bringen

  2. An Bund der Steuerzahler. Guten Tag,warum klagen Sie nicht in Brüssel für uns Rentner.Lassen Sie Mitglieder zu mit einem bezahlbaren Beitrag.Oder organisieren Sie einen Marsch auf Berlin während einer Sitzungswoche.

  3. Reinhold Michael Kluge. Wer gibt mir einen Tip, oder die Möglichkeit bei einer Sammelklage mitzumachen. Für mich ist das Diebstahl
    Das Finanzamt Elmshorn ist zu einem Gespräch nicht bereit.Es sind m.E.Handlanger einer abgehobenen Regierung, die gegen das Volk fungiert.Ich hatte einen guten Beruf, und habe sehr viele Steuern gezahlt
    Jetzt gibt es 48% Rente,die MA. Des FA.Elmshorn bekommen 70% × 13 Pension für eine Einzahlung von 0.2%. AUF NACH BERLIN,ABER VOR DER WAHL.

  4. es ist eine schande wie mann in deutschland vom fiskuss beklaut wird werend grosskonzerne und die schönen und reichen im ausland ihr geld vestecken dazu die kuriosten steuertricks benutzen zieht mann den deutschen rentner das fell über die ohren das geht soweit das unsere beamtenklicke zwar nicht einzahlt aber dafür bis zum dreifachen an altersgeld bekommen.warum schafft mann die rente nicht ab und wir werden allesozialhilfe emfäner 48 jahre eingezahlt und trotzdem vom staat beklaut und betrogen eine schande.wo sind da unsere deutschen verfassungsrichter ach ja das sind ja beamte weden sich nicht selbst ein grab schaufeln und können damit auch nicht unabhängig fungieren

  5. Aufruf an Brüssel,
    Doppelte Rentenbesteuerung muss sofort weg. Ich habe gedacht, dass die SPD und Linke endlich mal erkennen, dass wir Rentner Doppelt besteuert werden, wofür wir bereits während unseren Beschäftigungszeiten schon auf unser Einkommen Beiträge und Steuern monatlich gezahlt hatten. Als Abhängig Beschäftigter erst recht. Unser Politiker sind diese, die sich an den Ärmsten wie überwiegender Zahl von Rentnern bedienen!. Ich habe bereits meine Wut schon an die SPD diesbezüglich gerichtet und auf die Abschaffung der Doppelten Besteuerung von Renten Gefordert!. Auch die Linke , die sich so für die Gerechtigkeit der Bürger Einsetzen wollen haben kein Ohr für dieser Personengruppen. Durch die Jährlicher Rentenanpassung , bleibt am Ende nicht mehr Rente , die auch noch Besteuert wird!. Man solche eine Grosse Klage auch an das Europäischer Gerichtshof richten und damit von dort endlich einer Abschaffung der Doppelten Besteuerung von Renten zu Erreichen!. Ich bin dabei!.Rentner vereinigt Euch und durch Organisationen sollte Aufruf zur einer Grossdemo gemacht werden, vielleicht kommen die Politiker zur Einsicht, dass man die Renten nicht Doppelt besteuern darf und die Rentner immer weniger von Ihrer Wohlverdienten aus vielen Jahren Erwerbsleben Übrig bleibt!.Ich hoffe, dass sich irgend ein Politiker für dieses Problem in Absehbarer Zeit und vor den Bundestagswahlen 2021 Einsetzt und die Doppelter Besteuerung von Renten Abschafft!.Ich habe 47 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet und muss ca. 800,–€ jährlich an das Finanzamt Nachzahlungen leisten und dann noch alle 3 Monate Vorauszahlungen ca. 240,–€, ist das Sozial und allen Rentner gegenüber Gerecht. Die Rentner die bis zum Jahr 2005 in Rente Waren, hatten 50% Ihrer Renten Steuerfrei warum diese Ungleichbehandlungen zwischen den Rentnern?.

    1. Hallo, die Probleme viele Rentner sind vorhanden. Warum werden solche Probleme nicht an Brüssel weitergeleitet oder an das Bundesfinanzministerium, es kann dann ja möglicherweise sehr von Bedeutung sein, welche Parteien setzen sich für Bürger ohne Lob für die Probleme ein?. Bundestagswahlen 2021!.

  6. Es ist wirklich traurig was sich Einige in der obersten Spitze unseres Staates leisten.
    Nicht zum Wohle des einfachen Volkes ist die Politik ausgerichtet, sondern auf Basis der Raffgier.
    Sie vergessen dass der Steuerzahler Werte einbringt, damit unsere Spitzenpolitiker in Saus und Braus alle Annehmlichkeiten genießen können.
    Bei der Sammelklage bin ich dabei, weil ich derzeit davon betroffen bin.
    Beispiel: Riester-Rente
    Vorsorgebeitrag aus versteuertem Einkommen einzahlen, ist ja ok.
    Doch wie sieht es in der Auszahlungsphase aus? oder als Abfindung einer Kleinbetragrente?
    Da wird sich gewunden durch den §§ Dschungel nur um an Steuergelder zu gelangen, die schon aus bereinigtem Einkommen eingezahlt wurden. Staatliche Zuschüsse können von mir aus der Besteuerung unterliegen, jedoch nicht mein sauer verdientes Einkommen.
    Man sollte noch mehr auf die Straßen gehen, nicht nur der Umwelt zuliebe.
    Rentner vereinigt euch, vielleicht fallen dann endlich ordentliche Gesetzgebungen zum Wohle aller.

  7. Der deutsche Steuerzahler/Rentner wird gnadenlos von den sogenannten elitären Kräften/Politiker steuerlich ausgebeutet, um ausreichend Spielgeld zur Verfügung zu haben, damit der Laden läuft! Kreativität ist bei dieser Sippe nicht mehr gefragt, da zu aufwendig und zu anstrengend. Es ist eine absolute Schande, was aus den deutschen Politikern geworden ist, sie vertreten nicht mehr das deutsche Volk, sondern denken nur noch an ihre eigenen Pfründe und Vergünstigungen. Einer ihrer Vorreiter ist der Finanzminister, jetzt kommt er mit dem Bauerntrick, den Soli ein halbes Jahr vorzuziehen, was ebenfalls ein ausgemachter Betrug ist, da der Soli bereits Ende 2019 auslief!!! An eine große Steuerreform wagt sich dieser Feigling trotz vieler Zusagen nicht heran. Wir werden auf der ganzen Linie nur verkohlt und lassen uns bedauerlicherweise auch noch alles gefallen!

  8. Rente versteuert,Penka voller Kassenbeitrag auch versteuert.
    Mieten bald unbezahlbar.CO2 neue Steuer erfunden,obwohl wir auf Benzin schon Ökosteuer bezahlen.
    Es ist Raubrittertum was der Staat mit dem kleinen Bürger macht.
    Ich wäre dabei
    Wolfgang

  9. Diese Politiker gehören wegen Diebstahl und verdeckter Bereicherung verhaftet und ins Gefängnis geworfen,und die Hintermänner müssen gnadenlos gejagt werden.So jetzt wisst ihr,was ich tun würde wenn ich das Zepter in die Hand bekomme.Die kriegen was sie verdienen,diese Verbrecher.

  10. Es ist klar, dass die Abgeordneten mit Ihrer Abgeordnetentätigkeit nicht mehr die Interessen der Rentner (auch der Zukünftigen), sondern nur noch die der Pensionäre vertreten, da Sie diesen zugerechnet werden.Selbst Richter unterliegen der Beamtenbesoldung und sind damit nicht in der Lage ein unabhängiges Urteil zu bilden.

  11. Jahrelang habe ich während meiner Berufstätigkeit von meinem Gehalt in entsprechende Vorsorgeverträge investiert. Nicht nur die nochmalige Versteuerung ist ein Skandal. Ich zahle zur Strafe nun auch noch einen extrem hohen Krankenkassenanteil, der nicht mehr im Verhältnis steht. Ich bin fassungslos und bereit, mich einer Sammelklage anzuschließen.

  12. Ich arbeite noch ganz tags mit 69 Jahren weil ich mit 600 € Rente nicht leben kann, was ist der Dank dafür, 4500 € Steuernachzahlung

  13. Wenn Sammelklagen zugelassen werden, bin ich auch dabei! Unser Staat besteht aus einer unersättlichen Diebesbande. Geld scheffeln egal wie und wo, ohne Moral. Igitt wie widerlich!

  14. Ich finde es es auch unerhört von unserem Staat die Rente zu versteuern obwohl dieses Geld schon längst versteuert wurde als man noch Arbeitnehmer war! Das nenne ich Diebstahl und man kann nichts dagegen tun!

  15. Doppelbesteuerung Riesterrente und Kleinstbetragsabfindung:
    Beiträge bezahlt wobei diese Beiträge nur zu einem Drittel bei den Vorsorgeaufwedungen berücksichtigt wurden. Zur Besteuerung findet Anwendung der §34 EStG. Ursprünglicher Steuersatz unter 3%, Besteuerung nun durch §34 bei 17,5%:
    Keinstbetragsrentenabfindung 5699€ Steuer laut Bescheid 1020€. 2/3 der Eigenbeiträge wurden mit einem Steuersatz von 3% versteuert. Somit habe ich auf dies Abfindung einen de fakto SteuersatWenn von knapp 20% – Prima!!
    Sieht so die private Alterversorgung aus? Wenn hier jemand hohe Beträge aus eigener Tasche einbezahlt rentiert sich das nur bei einem zu versteuernden Einkommen über ca. 60000€/a (ohen Berücksichtigung der Progresion.
    Für den kleinen Michel ist das nichts.
    Vielen Dank lieber Staat

  16. Da wäre ich sofort dabei DIE REGIERUNG VERKLAGEN BIS AUFS LETZTE WEGEN SCHWEREN DIEBSTAHLS
    ICH KLAGE MIT SICHERHEIT WENN ICH IN RENTE GEHE UND MACHE ALLES ÖFFENTLICH WAS DIE DRECKSVERBRECHER UNS WEGNEHMEN

  17. Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Besteuerungssystematik der Renten ist in Deutschland zunächst wenig komplex. Vereinfacht ausgedrückt, wird die Rente im ersten Jahr des Bezugs mit einem bestimmten Prozentsatz multipliziert. Auf dieser Grundlage wird ein Steuerfreibetrag für den Steuerpflichtigen individuell ermittelt. Dieser Freibetrag wird in den Folgenjahren von der Jahresgesamtrente abgezogen. Der Restbetrag unterliegt anschließend der allgemeinen Einkommenbesteuerung. Ob dieser Steuerfreibetrag angemessen ist, ist fraglich. Der Gesetzgeber hat 2005 ein pauschaliertes Verfahren eingeführt, nachdem die alte Regelung aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung von Pensionären und Rentner nicht verfassungsgemäß mehr war. Entsprechend gibt es bei dieser pauschalen Berechnung des Steuerfreibetrags immer Personen, die bei konkreter Berechnung ihrer Renteneinzahlungen mehr oder weniger zu versteuern hätten. Das Problem betrifft insbesondere Selbständige, aber auch Arbeitnehmer sind zunehmend betroffen. Der Rentenfreibetrag sinkt von Jahr zu Jahr, in Abhängigkeit vom Beginn des Renteneintritts. Dieses wird damit begründet, dass von Jahr zu Jahr sich auch die Abziehbarkeit der Rentenbeiträge erhöht.

    Allerdings muss jeder Steuerpflichtige der Finanzbehörde nachweisen, dass in seinem persönlichen Fall eine Doppelbesteuerung (zu niedriger Rentenfreibetrag) vorliegt. Der Vorbehalt gegenüber einem Finanzamt ist leider nicht ausreichend. Sollte ein Vorbehalt als Einspruch zu beurteilen sein, ist vom Steuerpflichtigen anschließend nachzuweisen, dass in seinem Fall eine Doppelbesteuerung der Rente vorliegt.

    Da sich die Rentenbesteuerung in Deutschland jedes Jahr durch die Reduzierung des prozentualen Steuerfreibetrags für Neurentner ändert, kann eine pauschale Aussage nicht getroffen werden. Dem Finanzamt ist nachzuweisen, welche Rentenbeitragszahlungen aus versteuertem Einkommen geleistet wurden und welche aus steuerfreien Beitragszahlungen (z.B. aufgrund steuerfreier Zuschüsse des Arbeitgebers) stammen. Erst nach dieser Analyse kann eine Aussage getroffen werden, ob eine Doppelbesteuerung im konkreten Fall vorliegt. D.h. ob die pauschale Methodik des Gesetzgebungsverfahrens nicht angemessen war und es zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung gekommen ist.

    Zusätzlich ergeben sich weitere Fragen, wie bestimmte Sachverhalte, (z.B. in der Vergangenheit in Anspruch genommene Sonderausgaben, Rentenzuschüsse bei dieser Berechnung) zu behandeln sind. Leider sind diese Abgrenzungsfragen noch nicht geklärt.

    Mit freundlichen Grüßen und eine angenehme Osterzeit

    Wolfgang Lüth

  18. Frage: In einem anderen Beitrag wurde der Verdacht geäußert das eine Doppelbesteuerung schon ab 2015 vorhanden ist.
    Kann ich dem Finanzamt schreiben das die gezahlte Rentenbesteuerung unter Vorbehalt geleistet wird?
    Mit freundl Gruß
    M.Müller

  19. Die private Vorsorge für den Ruhestand ist eine notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Also habe ich jahrzehntelang mühsam Geld von meinem Nettoverdienst zurück gelegt. Gleichzeitig wurde eine Versteuerung meines Einkommens bezüglich der abzuführenden Rentenbeiträge vorgenommen. Jetzt bin ich im Ruhestand und muss wegen meiner, durch die Bundesregierung stets proklamierten privaten Vorsorge, kräftig Steuern auf meine Ruhegelder zahlen.
    Ich staune , dass die Bundesregierung sich damit brüstet über 400 Millionen EUR aus der Versteuerung der Renten zu erzielen. Die Versteuerung der Renten ist grundsätzlich abzuschaffen !!

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