Linus, Sofie und Jana kontrollieren ihre Kosten.
Linus, Sofie und Jana kontrollieren ihre Kosten. Bild: Piero

Was bisher geschah: Als Studierende müssen Jana, Lena, Sofie und Linus mit wenig Geld zurechtkommen. Da haut die Miete ganz schön rein. Mit Finanztip prüfen sie ihre Verträge.

In so einem schönen Altbau wird gerne mal etwas zu viel Miete verlangt. Für ihre Altbau-Wohnung in Berlin-Schöneberg zahlen die vier Studierenden 9 Euro pro Quadratmeter kalt. Da kommt ganz schön was zusammen: Insgesamt 1.251 Euro Miete zahlen die vier, dazu jeden Monat 275 Euro für Strom, Gas, Internet und Rundfunk.

Bei einer so hohen Miete kann es sich lohnen, noch mal zu prüfen, ob der Mietpreis auch zulässig ist. Praktisch ist das kostenlose Angebot des Berliner Mietervereins: „Aktion Mietpreisüberprüfung“. Tatsächlich ist in der Lage der Schöneberger WG 8 Euro der Durchschnittswert laut Mietspiegel, je nach Ausstattung liegt der Höchstwert bei 9,27 Euro.

Da bei Neuvermietung 10 Prozent mehr als Mietspiegel-Niveau erlaubt ist, ist hier also wenig zu holen. Jana ist froh, überhaupt eine bezahlbare Wohnung ergattert zu haben, sie hat Wohnungen besichtigt, für die doppelt so viel verlangt wurde.

Viele Kosten.
Bild: Piero

 

Ein leeres Zimmer kann sich niemand leisten

Die Höhe der Miete bedeutet auch: Keiner der vier kann sich so richtig leisten, sein Zimmer leer stehen zu lassen, wenn wieder mal eine Exkursion oder der Jahresurlaub ansteht. Deshalb macht den vieren eine Formulierung aus ihrem Mietvertrag Kopfzerbrechen. Es ist Jana als Hauptmieterin eingetragen, die höchstens an drei Personen untervermieten darf. „Heißt das also, dass wir in Abwesenheit unsere Zimmer nicht untervermieten dürfen?“

Auf Airbnb darf die Wohnung nach der Vereinbarung nicht auftauchen, was den vieren weniger Probleme macht, denn sie würden eh anders nach Zwischenmietern suchen. Die Rechtsexpertin von Finanztip gibt nach Durchsicht des Vertrages Entwarnung: „Das ist so gemeint, dass die Wohnung nicht überbelegt werden soll.“


1. Aufschlag: Wie viel kann eine WG sparen?
2. „Nur 7,99 Euro für einen Handytarif?“
3. „Was ist, wenn die Waschmaschine ausläuft?“
4. „Dürfen wir etwa nicht untervermieten?“
5. „Was bitte ist ein Freistellungsauftrag?“
6. Stromvertrag: „Unbedingt den Bonus retten“
7. „Meine Mutter hatte den Vertrag ganz vergessen“
8. Etwas mehr gejobbt – prompt sind Steuer und Abgaben fällig
9. Netflix stottert – wenn vom schnellen Internet nichts ankommt
10. „Wenn ich schon ‚Aktien‘ höre, ist bei mir Schicht im Schacht“
11. Kassensturz zum Monatsende: „Ich war überrascht“
12. Das Ergebnis: 981 Euro und „immer Spielraum für Verhandlungen“

 

Vertraglich geregelt ist auch, dass Jana als Hauptmieterin nach dem Auszug Schönheitsreparaturen ausführen muss. Oft sind solche Klauseln in Mietverträgen unwirksam, weil sie zu weitreichend sind. Aber bei diesem Vertrag sieht es nicht danach aus. Alle vier legen deshalb Monat für Monat je 8,50 Euro zurück – damit am Ende ein kleiner Topf da ist, mit dem Jana noch mal einen finalen Anstrich bezahlen kann.

Sparzähler 120 Euro

 

 

 

 

Nächste Woche: Was bitte ist ein Freistellungsauftrag?

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Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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