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Egal ob Du einen Verkehrsunfall hattest oder beim Joggen gestürzt bist: Eine Unfallversicherung verspricht Hilfe, wenn Du bleibende Schäden davonträgst – ganz egal, ob das Unglück bei der Arbeit oder in der Freizeit passiert ist. Klingt erst einmal gut. Der Schutz hat aber auch Grenzen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt am Main zeigt. Demnach muss die Versicherung nicht für die psychischen Folgen eines Unfalls aufkommen, wenn das in den Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung vereinbart wurde.

Der Fall: Ein Kläger hat sich durch einen Unfall verletzt, was zu einer psychischen Erkrankung geführt hat. Die ist nach Ansicht der Richter aber nicht von der Versicherung abgedeckt, auch wenn sie durch den Unfall verursacht wurde. Sie wird durch die sogenannte Psychoklausel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Was bedeutet die Psychoklausel?

Hat die Unfallversicherung eine Psychoklausel, hast Du in der Regel keine Ansprüche wegen einer psychischen Erkrankung, die durch einen Unfall entstanden ist. Auch nicht, wenn sie medizinisch nachvollziehbar ist. Die Versicherung zahlt nur, wenn Du eine „hirnorganische Schädigung“ erlitten hast. Dabei wäre der Schutz bei psychischen Erkrankungen besonders wichtig, denn sie sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Du solltest also eher prüfen, ob Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst, weil sie den besseren Schutz bietet.

Ausnahme: Bekommst Du keine BU – und auch keine Alternative wie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Dread-Disease-Versicherung – kann die Unfallversicherung eine Option für Dich sein. Für Menschen im Ruhestand, Kinder, Sportlerinnen und Sportler, aber auch für Hausfrauen und Hausmänner kann sie ebenfalls eine sinnvolle Absicherung sein. Denn wenn Du Dich zuhause um den Haushalt und/oder die Familie kümmerst, bist Du bei Unfällen nicht abgesichert.

Worauf Du bei einer Unfallversicherung dann achten solltest, liest Du in unserem Ratgeber.

Emil Nefzger
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