Schummeln bei Preiserhöhungsschreiben
Bild: malerapaso / iStock.com

Erhöht ein Unternehmen die Preise, muss es seinen Kunden Bescheid sagen. Verbraucher müssen erfahren, dass sie mehr zahlen sollen. Mit dem Wissen können sie auch entscheiden, ob sie den Vertrag bei ihrem Anbieter behalten wollen oder lieber zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Will man Ihnen eine Preiserhöhung reindrücken, haben Sie das Recht zu kündigen – auch wenn Ihr Vertrag eigentlich noch länger läuft. Dank des Sonderkündigungsrechts endet Ihr Vertrag, ehe die neuen, höheren Preise gelten. So können Unternehmen nicht nach Lust und Laune Preise anheben und ihre Kunden zur Kasse bitten.

Soweit die Theorie. In der Praxis zeigt sich, dass Unternehmen tricksen, um Preiserhöhungen zu verschleiern. Die Folge: Verbraucher erkennen häufig gar nicht, dass Tarife steigen werden. Erst wenn eine neue Rechnung ins Haus flattert, wird klar, was passiert ist. Aber dann ist es zu spät für eine Sonderkündigung. Kunden hängen dann je nach Laufzeit und Kündigungsfrist in Verträgen fest und müssen die höheren Preise zähneknirschend bezahlen.

Finanztip hat besonders dreiste Schreiben gesammelt, aus denen nicht sofort hervorgeht, dass eine Preiserhöhung ansteht. Aber wir haben auch kundenfreundliche, wahrlich mustergültige Schreiben gefunden. Geordnet sind die Beispiele nach Branchen.

Stromversorger: Erhöhung als „Preisanpassung“ oder „Preisentwicklung“ getarnt

Wie die Ankündigung einer Preiserhöhung für Strom- und Gastarife auszusehen hat, ist im Energierecht definiert. Die Schreiben müssen Kunden rechtzeitig erreichen, also bevor die nächste Abrechnung kommt. Sie sollen transparent und verständlich über die geplante Preiserhöhung informieren. Und die Schreiben müssen einen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten.

Stadtwerke Flensburg: Preiserhöhung übersichtlich und klar angekündigt

Beabsichtigte Preiserhöhung: Grundpreis um 40 Prozent, Arbeitspreis um rund 10 Prozent

Wie ein transparentes und verständliches Schreiben aussieht, zeigt ein Brief der Stadtwerke Flensburg.

Betreff: „Steigende staatliche Umlagen und veränderte Netzentgelte führen zu höherem Strompreis“

Form: ein einseitiges Schreiben mit Nennung der bisherigen und neuen Preise

Dass die Stadtwerke die Preise stark erhöhen, ist beim ersten Lesen des Briefs klar. Wie sie sich verändern, ist übersichtlich in Form einer Tabelle dargestellt. Zum Schluss weist das Unternehmen auf das Sonderkündigungsrecht hin.

Es gibt aber auch Unternehmen, die ziemlich unverständliche Schreiben versenden. Dass eine Preiserhöhung ansteht, erkennt man nur, wenn man jeden Brief vom Anbieter mit einer Portion Misstrauen liest und seine bisherigen Tarifkonditionen im Kopf hat oder nachschlägt.

Grüner Funke: Preiserhöhung in Werbe-Broschüre versteckt

Beabsichtigte Preiserhöhung: Arbeitspreis um 35 Prozent

Ein Beispiel für eine verschleierte Preiserhöhung liefert der Versorger Fuxx – die Sparenergie, der für seine Marke Grüner Funke einen Tarif erhöhte. Das kann der Kunde aber nicht erkennen.

Betreff Anschreiben: „Ihre persönlichen Preisinformationen. Umlagen- und Abgabenentwicklung 2017“

Form des Anschreibens: einseitiges Anschreiben mit Verweis auf „individuelle Preisinformationen“ in beiliegender Broschüre

Der Brief beschäftigt sich ganz allgemein mit der Entwicklung von Netzentgelten und der EEG-Umlage. Alle Hinweise auf eine Preiserhöhung sind in eine Broschüre ausgelagert und dort versteckt.

Verbales Versteck: „Ihre personalisierte Preisentwicklung & Prognose“ steht auf der Broschüre

Räumliches Versteck: erst auf der dritten von vier Farbseiten geht es um den Tarif des Kunden

Kein Preisvergleich möglich: Nur zukünftige Preise sind in der Broschüre aufgeführt. Dass sich der Tarif stark erhöht, bleibt damit verborgen. Erst durch einen Abgleich seiner bisherigen Konditionen, erkennt ein Kunde, dass sich sein Arbeitspreis von 20,45 auf 27,6 Cent pro Kilowattstunde erhöht.

Besonderer Trick: Die Broschüre enthält ein Angebot zum Abschluss eines neuen, zweijährigen Liefervertrags. Damit sei der Kunde vor Preiserhöhungen geschützt, heißt es. Dazu prognostiziert der Versorger, dass der Strompreis des Kunden in den nächsten zwei Jahren steigen werde. Diese lediglich vermutete Preiserhöhung ist übersichtlich in Tabellenform dargestellt.

Hinweis auf versteckte Preiserhöhung: Unter der Tabelle mit den künftigen und prognostizierten Strompreisen findet sich kleingedruckt der Satz: „Bei einer Anpassung der Preise haben Sie das Recht bis zum Wirksamwerden der Änderungen das Belieferungsverhältnis zu kündigen.“ Dies ist der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.

Aufgrund des Hinweises ist offensichtlich, dass sich etwas an den Preisen verändert. Dass sie sich erhöhen, wird aber weder im Anschreiben noch in der Broschüre klar und erst recht nicht, wie stark.

Enstroga: „Preisanpassung“ nach oben trotz sinkender Umlagen

Beabsichtigte Preiserhöhung: Arbeitspreis um 7,6 Prozent

Intransparent ist auch ein Schreiben des Stromversorgers Enstroga.

Betreff: „Fair und günstig – Enstroga bleibt auch 2015 attraktiv“

Form: dicht bedrucktes Anschreiben über drei Seiten

Räumliches Versteck: Auf der ersten Seite lobt sich der Versorger selbst. Ab Mitte der zweiten Seite geht es konkret um den Stromtarif des Kunden.

Zeitliches Versteck: Der Versorger hat das Schreiben im November verschickt. Die beabsichtigte Preiserhöhung soll allerdings erst zum 1. Mai eintreten.

Verbales Versteck: Das Anschreiben enthält zwei Änderungen, die den Arbeitspreis betreffen. Bis 1. April sinkt er, weil drei Umlagen auf den Strompreis zum Jahreswechsel fallen. Diesen Vorteil reicht der Versorger aufgrund einer bestehenden Preisgarantie weiter. Das erklärt er lang und ausführlich. Danach folgt ein kurzer Satz – nämlich, dass sich der Preis ab Mai ändern werde.

Kein Preisvergleich: Der Versorger nennt lediglich den künftigen Preis von 25,24 Cent pro Kilowattstunde. Dass dieser erhöht ist, sagt er nicht. Nur wenn der Kunde in seinen Unterlagen den bisherigen Preis von 23,45 Cent pro Kilowattstunde nachschlägt, bemerkt er die Erhöhung.

Besonderer Trick: Das gesamte Anschreiben ist in einem positiven Ton geschrieben. Es kreist um sinkende Umlagen, Preisvorteile im Stromeinkauf und günstige Konditionen. Dass der Stromtarif steigen soll – diese Vermutung liegt beim Lesen ganz fern.

Hinweis auf versteckte Preiserhöhung: Der Versorger macht auf das Recht aufmerksam, aufgrund der „Preisanpassungen“ den Liefervertrag ohne Einhalten einer Frist zu kündigen. Das ist das Sonderkündigungsrecht.

Drillisch: Onlinepost mit  „Informationen zu Ihrem Tarif“, Preisänderung erst nach Einloggen im Online-Kundenbereich benannt

Tatsächliche Preiserhöhung: unterschiedlich, zum Beispiel 23 Prozent für den Tarif Winsim LTE All 2 GB

Eine Preiserhöhung dreist verschleiern können auch Mobilfunkanbieter – das hat sich Drillisch im März 2017 geleistet. In einer SMS an die Kunden seiner Mobilfunk-Marke „Winsim“ kündigte der Anbieter „aktuelle Informationen zu Ihrem Tarif“ an, die man im Online-Kundenbereich nachlesen könne. Was wie eine belanglose Werbe-Mitteilung klingt, war in Wirklichkeit eine Preiserhöhung. Denn wer sich im Kundenbereich eingeloggt, den passenden Menüpunkt gefunden und den Text bis zum Ende durchgelesen hatte, stellte fest: Winsim erhöht im laufenden Vertrag die monatliche Gebühr. „Sie brauchen nichts unternehmen. Ihr Vertrag wird automatisch für Sie umgestellt“, hieß es dort eiskalt. Wir haben unseren Lesern geraten, der Preiserhöhung zu widersprechen. Zumindest das hat Drillisch problemlos akzeptiert.

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Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

5 Kommentare

  1. Vattenfall/ Easy24strom bietet aktuell einen Bonus von € 80 an: „Ihre Treue wird belohnt“. Wenn man den Bonus abholen möchte, schließt man einen neuen 2-Jahresvertrag mit höherem Grundpreis und höherem Verbrauchspreis ab….

  2. zu Preiserhöhungen:
    Da haben Sie sehr recht! Vom 1.8.2016 bis 31.07.2017 war ich Gas-Kunde bei Grünwelt mit Tarif grüngas classic zu 0,00 € Grundpreis bei 0,0433 € Arbeitspreis/kWh. Deshalb habe ich am 8.5.2017 um Verlängerung ab 1.8.2017 zu gleichen Konditionen gebeten. Diese wurden mir mit E-Mail vom 9.5.2017 für ein weiteres Jahr zugesichert. Mit Schreiben vom 7.8.2017, also 7 Tage nach Beginn des neuen Jahresvertrages, wurde mir die Erhöhung des Arbeitspreises ab 1.10.2017 (also bereits nach 2 Monaten Laufzeit) auf 0,0559 €/kWh mitgeteilt. Das hätte bei 24.000 kWh Verbrauch p.a. einen Mehraufwand von 302,40 € im zweiten Vertragsjahr bedeutet. Ich habe den Hinweis auf das Kündigungsrecht genutzt und wechsle nach zwei von 12 Monaten zu einem anderen Anbieter.

    1. Prima Herr Witt !!
      Wieder ein Vernünftiger !! Wer sich nicht wehrt , lebt verkehrt ! ( Aber wieviel Verbraucher / Nutzer usw. heutzutage kennen überhaupt ihre die aktuellen Verbrauchstarife und die Markt / Wettbewerbssituationen ! ) Niemals in der Vergangenheit gab es so viel und einfach zu erreichende Informationsquellen wie Heute – jedoch ist FUN – haben gemäß ( gewollt )
      sinkendem Intelligenz – und Ordnungsgrad in den Fukus – primär junger Leute – getreten.
      Nun, mit “ Bildungsfernen u. Niederintellekten “ lassen sich halt die besten Geschäfte machen !
      >> wir werden uns schon schaffen !! Grüße JS

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