Wirecard - Hauptversammlung 2019
Da nahm man ihm die Erfolgsstory noch ab: Ex-Vorstand Markus Braun auf der Wirecard-Hauptversammlung 2019. Bild: Peter Kneffel/dpa

1,9 Milliarden Euro in der Bilanz von Wirecard waren offenbar nur Phantasie, der Ärger der Kleinaktionäre ist dagegen echt. Vorbei die euphorischen Zeiten wie im Bild oben auf der Hauptversammlung 2019. Die Wirecard-Aktie wurde nach dem Absturz vergangene Woche noch intensiv gehandelt, wert ist sie allerdings kaum noch was. Aus dem Börsenindex MSCI World, der die großen internationalen Unternehmen listet, ist die Aktie bereits entfernt worden.

Es ist immer ein gewisses Risiko, auf Einzelaktien zu setzen. Aber Wirecard hat sich nicht einfach schlecht entwickelt, sondern die Bilanzen frisiert. Deshalb erwägen viele Anleger, vor Gericht zu ziehen, um Schadensersatz zu bekommen.

Eine solche Klage ist ebenfalls alles andere als eine sichere Wette. Als Beklagte sind Wirecard selbst, einzelne Manager und die Wirtschaftsprüfer von EY im Gespräch – ja sogar die Aufsichtsbehörde Bafin. Den konkreten Nachweis zu erbringen, dürfte nicht so leicht sein. Außerdem sind Aktionäre ja die Miteigentümer einer Firma – und daher so ziemlich die letzten, die aus der Insolvenzmasse entschädigt würden.

Einem Kapitalanleger-Musterverfahren, wie es etwa die Kanzlei Tilp anstrebt, könnten Sie sich sechs Monate nach offizieller Bekanntmachung anschließen. Doch soweit ist die Kanzlei noch nicht.

Wer auf eigene Faust klagt, hat dagegen ein hohes Kostenrisiko. Eine Rechtsschutzversicherung hilft in der Regel nicht bei Kapitalanlagen. Ein williger Prozessfinanzierer ist noch nicht gefunden. Bevor Sie noch mehr Geld verlieren, warten Sie also besser ab, wie sich die Klagen sortieren. Wir bleiben dran.

Wer seine Wirecard-Aktien verkauft hat, kann den Verlust zumindest steuerlich geltend machen. Die Verrechnung ist aber nur mit Gewinnen aus anderen (Einzel-)Aktienverkäufen möglich – und nicht mit Dividenden oder ETF-Verkäufen.

 

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Hendrik Buhrs
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Redakteur im Team Bank und Versicherung. Vor seiner Zeit bei Finanztip berichtete er für die Radioprogramme des Hessischen, später des Westdeutschen Rundfunks über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Hendrik hat in Münster und Exeter VWL studiert. Erste berufliche Erfahrungen sammelte er bei Radio Q und im Lokalfunk Recklinghausen. Gespartes Geld investiert er gern in Reisen.

9 Kommentare

  1. Hallo zusammen,

    wie ist der aktuelle Stand zu Wirecard-Sammelklage für Kleinaktionär ?
    Was heißt Kleinaktionär, wie hoch mindestens der Invest hierfür?
    Was soll und kann man im Moment überhaupt unternehmen?

    Danke im Voraus für Rückmeldung, Hinweis.

    Grüße
    Esge

  2. Hallo,
    wie ist es mit der Wircardaktie, wenn ich diese im august verkauft habe. Ich verrechne diese mit Gewinnen, würde dies somit Steuerlich geltend machen.

    Soll ich mich trotzdem einer Sammelklage anschließen?
    Geht überhaupt beides?

    Danke für die Antwort.

  3. Bei dem Prozesskostenfinanzierer der Sammelklage ist mir eines noch nicht klar.

    In einem Handelsblatt-Artikel wurde mitgeteilt, dass im Falle einer Niederlage dann doch dem Kläger die Kosten der gegnerischen Partei auferlegt werden könnte.

    Besteht dieses Risiko?

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,

    lohnt sich im Wirecard Skandal eine Sammelklage und wie leite ich Sie über wen am Besten ein?

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas Kaup

  5. Hallo Herr Buhrs,
    wie sehen sie das Angebot von „LITFIN“, wonach eine Prozessfinanzierung angeboten wird.
    Können sie das Angebot irgendwie hier in Ihrem Blog bewerten bzw. eine Empfehlung aussprechen oder keine? Abgesehen von der Voraussetzung das es mehr wie 10k€ Investitionssumme sein sollen, sind den die 28% als Provision gerechtfertigt und ist dieses Angebot evtl. andere Anleger zu empfehlen?
    Vielen Dank!
    MfG

    1. Ich kenne jetzt das Litfin-Angebot nicht. Wichtig ist aber in dem Fall wahrscheinlich, dass man schnell und ohne Risiko klagt:
      Schnell, weil man so eher noch eine Chance hat, jemanden zu finden, bei dem noch was zu holen ist. Wenn man sich in einem halben Jahr der Musterklage anschließt, gibt es nicht mehr viel zu verteilen: Wer auch immer verklagt wird, ist pleite, wenn er verliert.
      Ohne Risiko, weil man da nicht noch gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen sollte. Bei den Anwälten gibt es genug, die sich als Zweitschädiger betätigen: Klagen, kassieren, vor Gericht „gewinnen“ aber für den Mandanten nichts rausholen, weil der Gegner pleite ist.

    2. Liebe Leser,

      Litfin nennt derzeit noch nicht die Kanzlei, mit der sie zusammenarbeiten möchten. Man benötigt ja beide Bestandteile – die inhaltlich/juristische Arbeit und die finanzielle Abdeckung. Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, sich in die Newsletter bzw. Mailverteiler einzutragen, um auf dem Laufenden zu bleiben, auch die SDK und die DSW bereiten ja rechtliche Schritte vor. Falls Sie allerdings irgendein Anbieter um Vorkasse bittet, sollen Sie nicht darauf eingehen.
      Zum Thema Tempo: Es gibt aus unserer Sicht – da würde ich Vincent widersprechen – keine risikolose Methode für Kleinanleger, den Zeitplan zu beschleunigen. Wann eine Klagenbündelung (echte Sammelklagen gibt es in Deutschland ja nicht) oder auch die denkbaren Musterklagen zur Beteiligung offenstehen, ist noch nicht klar. Auch Litfin weist in seinen FAQ darauf hin, dass keine Verjährung droht und daher keine besondere Eile geboten ist.

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