Sparkasse
Finanzgebäude der Sparkasse vor bewölktem Himmel. Bild: Raphael-Knipping / dpa

[Zuletzt aktualisiert am 18. Juni 2020, dieser Beitrag ist also nicht auf aktuellem Stand. Besuchen Sie bitte ab sofort unseren stets aktuell gehaltenen Ratgeber.]

Viele Sparkassen verwenden für Sparverträge und Prämiensparverträge mit variablem Zins (oft „flexibel“ genannt) offenbar ungültige Klauseln, um den jeweiligen Sparzins festzulegen. Diesen Verdacht haben die Verbraucherzentralen schon länger und prüfen seit einiger Zeit viele Sparverträge. Auch solche, die bereits abgelaufen sind.

Sie sammelten außerdem Betroffene und strengten Musterfeststellungsklagen an. In zwei der Klagen konnte die Verbraucherzentrale Sachsen bereits einen Zwischenerfolg verbuchen: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden urteilte im April 2020, dass die Sparkasse Leipzig vielfach die Zinsen falsch berechnet hat. Und dass die Verträge auch rückwirkend bis 1994 beanstandet werden können. Dabei ging es um Verträge von rund 950 Kunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn beide Parteien gehen vor dem Bundesgerichtshof in Revision.

Ähnlich urteilte das OLG Dresden dann Mitte Juni auch gegen die Sparkasse Zwickau. Vermutlich werden auch hier beide Parteien in Revision gehen.

Vergleichbare Klauseln fand die Verbraucherzentrale Sachsen nach eigenen Angaben auch in Verträgen aus der Zeit vor 2004 zum Beispiel auch bei der Sparkasse Vogtland und der Erzgebirgssparkasse – gegen letztere läuft eine dritte Musterklage, der sich Kunden noch anschließen können.

In ganz Deutschland fanden Verbraucherschützer falsche Zinsrechnungen

Die sächsische Verbraucherzentrale ist besonders umtriebig, aber auch anderswo fanden Verbraucherzentralen offenbar ungültige Zinsvorschriften. So erwirkte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Unterlassungserklärungen der Sparkassen Lörrach-Rheinfelden und Frankfurt. Sparkassen u.a. in München, Nürnberg und Osnabrück haben zuletzt Zehntausende solcher Sparverträge gekündigt.

Bis Anfang Dezember 2019 prüften die Verbraucherzentralen bundesweit 5.000 Verträge und fanden bei 125 Sparkassen und 11 anderen Banken nach eigener Einschätzung rechtswidrige Zinsberechnungen.

Wenn Sie so einen alten „flexiblen“ Sparvertrag haben, der schon seit mindestens 2004 läuft und Sie bislang keinen neuen Verzinsungsregeln zugestimmt haben, dann könnte es sehr gut sein, dass die Zinsrechnung Ihrer Sparkasse ungültig ist.

Aber auch neuere Verträge könnten laut der Verbraucherzentrale Sachsen betroffen sein. Bei den typischen Sparbeträgen kommen da schnell Hunderte oder sogar Tausende Euro zusammen, die Sie nachfordern können.

Leider machte das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil keine Vorgaben, wie genau die Zinsnachzahlungen zu berechnen sind.

BGH erklärte 2004 die Zinsberechnung für ungültig

Schon 2004 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil eine Zinsgestaltung nach Gutsherrenart bei Sparverträgen für ungültig erklärt und Anforderungen für gültige Klauseln verlangt (Az: XI ZR 140/03). Doch Tausende der Verträge aus der Zeit vor 2004 laufen noch immer.

2017 kündigten einige Sparkassen solche alten Prämiensparverträge, weil ihnen die jährlichen Prämien zu teuer wurden. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung schaute sich die Verbraucherzentrale Sachsen auch die Zinsklauseln an. Das Ergebnis: Ihrer Einschätzung nach sind viele ungültig.

Wann die Zinsanpassungen gültig sind

Der BGH hat vier Kriterien für einen gültigen Zins aufgestellt:

1. Die variablen Zinsen müssen sich an einem geeigneten (also langfristigen) Referenzzins orientieren.

2. Die Sparzinsen müssen in einem regelmäßigen, nicht zu großen Intervall überprüft werden (zum Beispiel monatlich).

3. Es darf keine erhebliche Schwelle festgelegt sein, ab der erst der Sparzins wegen des veränderten Referenzzinses angepasst wird.

4. Die Sparzinsen dürfen nicht einfach um einen absoluten Wert unter dem Referenzins liegen, also zum Beispiel um einen Prozentpunkt. Sie müssen sich vielmehr relativ zum Referenzzins verändern.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat nach eigenen Angaben Verstöße gegen alle vier Kriterien gefunden. Laut der Schlichtungsstelle der Sparkassen sind dort vor allem Verstöße gegen das vierte Kriterium aufgelaufen.

 

Das können Sie als Kunde tun

1. Sie wenden sich an Ihre Sparkasse und bitten um Auskunft, welcher Referenzzins herangezogen wurde und wie sich Ihr Sparzins mit dem Referenzzins über den Zeitraum Ihres Vertrages entwickelt hat. Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit, dann bitten Sie um eine Neuberechnung Ihres Zinses entsprechend der Urteile des BGH. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat dazu ein Musterschreiben formuliert (als PDF).

2. Wenn Sie die Antwort nicht zufriedenstellt, stellen Sie sie strittig und wenden Sie sich an die für Sie zuständige Verbraucherzentrale:

 

Warum die Schlichtungsstelle derzeit nicht infrage kommt

Bislang hatten wir an dieser Stelle als Alternative empfohlen, sich an die Schlichtungsstelle der Sparkassen zu wenden. Dort gingen bis Mitte Mai über 500 Beschwerden über die Verzinsung von Prämiensparverträgen ein. Unsere Leser machten uns aber darauf aufmerksam, dass die Schlichtungsstelle seit Mai die Schlichtung ablehnt. Den Grund teilte uns die Schlichtungsstelle auf Nachfrage wie folgt mit: Die Schlichter seien von dem (oben genannten) Urteil des OLG Dresden in der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig „keineswegs überzeugt“, könnten es „aber auch nicht ignorieren“. Weil es zudem um Frage von grundsätzlicher Bedeutung für die Sparkassen handele, werde man bis zu einem abschließenden Urteil des Falles am Bundesgerichtshof die Schlichtung ablehnen.

Auch gekündigte Verträge können beanstandet werden

Selbst wenn Ihr Vertrag schon 2017 beendet wurde, können Sie die Zinsberechnung noch immer für den gesamten Sparvertrag beanstanden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, und das gesparte Kapital wird erst mit Kündigung fällig. Diese Rechtsauffassung wurde nun auch durch das OLG Dresden bestätigt, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

75 Kommentare

  1. Ich hatte vor längerer Zeit schon mal geschrieben. Ich liege seid 2019 mit der Sparkasse im Streit. Nach langem hin und her wurden uns 3.680€ überwiesen. Die Nachberechnung lag bei ca 9.800€. Da wir mit der niedrigen Zahlung nicht einverstanden waren, haben wir widersprochen und uns in die Musterfeststellungsklage eingetragen. Wir haben keinen Vergleich geschlossen und keine Zustimmung gegeben. Ich kann jedem nur raten zu kämpfen für sein Recht. Mir hat ein Anwalt gesagt: 50% der Leute sagen, gegen die hast du keine Chance, 25% geben nach dem ganzen nervigen Schriftwechsel auf und 25% kämpfen bis zum Schluss. Damit hat die Sparkasse 75% gespart.

  2. Auch unser Prämiensparvertrag ist von den falsch berechneten Zinsen betroffen. Die Kreissparkasse bat im März um ein Gespräch über die Konditionen zur Auflösung des Vertrages. Laufzeit noch bis 2024. Geboten wurden uns 1.350€ Zinsnachzahlung und 1/2 Prämie für 2022. Desweiteren konnten wir das Geld ja in ein anderes Produkt der Sparkasse anlegen. Würden wir nicht zustimmen, würde der Vertrag einseitig gekündigt. Wir haben abgelehnt und den Vertrag zur Überprüfung an die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz gegeben. Und siehe da, die Überprüfung ergab einen Fehlbetrag an Zinsen von knapp 2.600€. Wir haben diese Zinsen jetzt nachgefordert. Selbst wenn, was wir nicht vermuten, die Kreissparkasse den Fehlbetrag anerkennen würde und bezahlt, was passiert dann mit der zu zahlenden Kapitalertragssteuer, die nicht fällig geworden wäre, wenn die KSK korrekt abgerechnet hatte?

    1. Mich würde die Sache mit der Kapitalertragssteuer auch interessieren, schade, dass es hier keine Antwort darauf gegeben hat.

  3. Hallo,

    ich habe im Jahr 95 2 Verträge je 100 Mark abgeschlossen. Diese wurden mir vor 2 Jahren dann gekündigt. Hatte zum Schluß Zinsen im 2stelligen Centbetrag. Auch ich habe die Sparkasse angeschrieben, wegen der Zinsen, habe auch die StandartAntwort erhalten, die ich hier schon gelesen habe. Mit dem Vergleichsangebot, 624 Euro pro Vertrag zu erhalten. Einmalig. also 1248 Euro. Die Sache wird nun vom Anwalt weiterbearbeitet. Mir wurde von einem Kreditsachverständigen Zinsen i. H. v. ca. 3700 Euro pro Vertrag ausgerechnet, was zu 624 Euro schon ein kleiner Unterschied ist. Mal sehen, wie die Sache ausgeht. Aber eine andere Frage hierzu: Sollte mir die Sparkasse wirklich Zinsen auszahlen müssen, gehen wir mal von 7500 Euro oder auch einem geringeren Betrag aus, dann sind das ja ZINSEN. So einen hohen Freibetrag hat man aber ja nicht. Bin ich dann die Dumme, die Kapitalertragssteuer zahlen muss, nur, weil mir die Sparkasse diese Zinsen nicht jedes Jahr ausbezahlt hat, sondern mir einmalig überweist?

    1. Tja… die Sache ist gelaufen. Von den seitens des Sachverständigen ausgerechneten 7500 Euro wurden es ca. 3000 Euro… davon ging die KapErtr.St weg samt Soli und KiSt mit wunderbaren 830 Euro. Dann hab der Sachverständige 160 Euro gekostet. Die Rechtschutzversicherung hatte nur bis zu 3000 Euro ne Deckung zugesagt. Auf Anraten der Anwältin hab ich den Rest selbst bezahlt, über 400 Euro, weil ich mir, dank Ihrer Aussage mehr erhofft hatte. Verblieben sind jetzt unterm Strich irgendwas zw. 1500 und 1600 Euro.
      Von den 1248 Euro wär zwar auch die Steuer noch weggegangen, aber, es war nun sehr ernüchternd das Ergebnis.
      Hätte ich die 3000 auf die ganzen Jahre hinweg bekommen, hätte ich Sie nicht versteuern müssen. Aber auf einen Batzen ausbezahlt.

      Vielleicht haben andere mehr Glück…

  4. Hallo Herr Urbach,
    ich hatte meine Sparkasse aufgefordert, die Zinsen für unseren Vertrag „Prämiensparen flexibel“ zu überprüfen. Daraufhin haben wir ein Vergleichsangebot erhalten: „Um Unsicherheiten bzgl. der Verzinsung zu beseitigen, sind wir bereit einen Betrag in Höhe von 1267,14 € zu zahlen. Mit der zahlung sind alle evtuellen Ansprüche …, soweit sie bis heute entstanden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, bekannt oder unbekannt, abgegolten. Die Parteien vereinbaren, über diesen Verleich striktes Stillschweigen zu bewahren.“
    Wir haben daraufhin die VZ Sachsen beauftragt, die Zinsberechnung zu überprüfen, mit dem Ergebnis, das aus Sicht der VZ eine Zinsnachzahlung in Höhe von 2034,15€ zu erstatten sei.
    Ich habe die Sparkasse mit diesem Ergebnis konfrontiert und als Anwort erhalten, dass das OLG Dresden einen Gutachter bestellt hat, der einen Durchschnitt aus langfristigem Ist_kapitalmarktzins 8-15 jähriges Bundeswertpapiere als geeignet geannt hat. Daraus würde sich eine Erstattung von 600 € ergeben, also 670 € weniger als das Vergleichsangebot.
    Der Vertrag wurde im Dezember 2004 abgeschlossen und durch die Sparkasse zum 30.11.2021 gekündigt.
    Die Annahme des Vergleichangebotes i.H. von 1267, 14 € wurde bis zum 19.04.2022 beschränkt.
    „Ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach?“

    1. Erst mal Gratulation, dass Sie so weit gekommen sind!

      Ich würde mal die Verbraucherzentrale um ihre Einschätzung bitten, die kennt Ihren Fall ja im Detail. Eine rechtliche Beratung können wir hier auch nicht leisten.

      Ansonsten ist wichtig zu wissen, dass das eigentlich Gutachten zur Berechnung der Zinsrückzahlungen noch aussteht. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden verhandelt noch darüber (auf Anweisung des BGH). Dieses Urteil dürfte dann wegweisend sein. Eine Entscheidung wird in ein paar Wochen erwartet, vermutlich nicht vor Ablauf des Ultimatums.

      Aber vielleicht sagen Sie mal Ihrer Sparkasse, dass es nicht zum guten Ton gehört, solche Ultimaten zu stellen. Und vielleicht könnten die ja die Frist noch zwei Monate verlängern?

  5. Hallo Herr Urbach,
    die Bank hat mir ein Angebot gemacht und wollte, das mir dieses Jahr gutschreiben. Daraufhin habe ich das Angebot abgelehnt und um Neuberechnung aber unter Vorbehalt gebeten. Die Bank hat das Schreiben am 18.08.2022 erhalten und bis jetzt keine Reaktion. Ich habe festgestellt, das die Bank die Summe schon vor Angebotseingang überwiesen hat. Wie soll ich jetzt daraufhin reagieren?

    Mit freundlichen Grüßen
    Elke

    1. Das war bei mir genau so. Ich hatte vor längerer Zeit schon Mal geschrieben. Im Grunde ist es Nötigung. Ich habe bisher 3.680€ überwiesen bekommen. Ich habe es als Teilzahlung ausgewiesen. Es erfolgte geine korrekte Endabrechnung. Es ist einfach Masche sich er fordernden Kunden zu entledigen. Ich kann nur sagen weiter kämpfen

  6. Hallo Herr Urbach,
    ich habe meine Bank aufgefordert, die falsch berechneten Zinsen neu zu ermitteln.
    Sie haben mir ein Erstattungsanspruch Angeboten. Sollte ich dieses Angebot annehmen, oder besser prüfen lassen? Vertrag läuft seit ca.21Jahren. Erstattung ca. 288 Euro.

    1. Wenn Ihre Sparkasse Fehler gemacht hat und Sie schon 21 Jahre sparen, dann kommen mit 288 Euro sehr wenig vor.
      Aber aus der Ferne lässt sich das schwer beurteilen. Ich denke schon, dass es sich lohnen könnte, von der Verbraucherzentrale Ihren Anspruch berechnen zu lassen. Immerhin wissen Sie ja jetzt schon verbrieft, dass Ihr Institut die Zinsen nicht richtig berechnet hat.

  7. Herr Urbach,

    Ich habe meine Bank aufgefordert, die falsch berechneten Zinsen neu zu ermitteln und zu erstatten, jedoch ohne Antwort.
    Macht es Sinn, die Nachberechnung der Zinsen bei einem Prämiensparvertrag durch die Verbraucherzentrale berechnen zu lassen und dann eine Kanzlei (oder Musterfeststellungsklage) für die Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen.

    1. Lieber Herr Scheer,

      ja, das kann sich schon lohnen. Im schlimmsten Fall haben Sie die 90 Euro fehlinvestiert, die es kostet, die Verbraucherzentrale Ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Im Schnitt finden die aber über 3.000 Euro zu wenig gezahlte Zinsen in den vor Gericht gebrachten Fällen.

      Falls Ihr Prämiensparvertrag noch läuft, oder erst 2019 oder später gekündigt wurde (oder auslief), können Sie noch ein wenig warten. Möglicherweise reagieren die Sparkassen ja doch noch von sich aus, wenn die Ansprüche erst gerichtlich im Detail geklärt sind. Außerdem übt die Bankenaufsicht Druck aus, dass die Banken endlich von sich aus handeln.

      Die Ansprüche für 2019 beendete Verträge verjähren Ende 2022.

  8. Hallo.
    Ich habe vor 19 Jahren einen Sparvertrag bei der Sparkasse abgeschlossen. Der Vertrag heißt RenditeKonzept Zukunft. Konnte diesen in der Auflistung nicht finden.
    Dieser ist wie genannten auch mit einem variablen Zinssatz und einer Prämie auf die Einzahldauer.

    Kann mir jemand sagen ob dieser Vertrag auch betroffen ist?

    grüße

  9. hallo,
    mein Scala-Sparvertrag wurde im Mai 2021 nach 25 Jahren fällig.
    Ich lese mit großem Interesse die Beiträge hier. Ich würde gerne die Verbraucherzentrale eine
    Nachberechnung machen lassen, ein evtl. Problem bei mir ist, dass ich keine monatlichen Beträge eingezahlt sondern eine Einmaleinzahlung geleistet habe. Weiß jemand ob dieses BGH-Urteil auch für Einmaleinzahlungen gilt?
    Danke für Info.

  10. Hallo zusammen,

    mein Prämiensparvertrag hat eine Laufzeit von 1997-2096. Bisher wurde er nicht von der Sparkasse gekündigt und im Vertrag aus 1997 steht, dass die jährliche Spareinlage variabel z.Zt. mit 3,5 % verzinst wird.
    Ich bin jetzt über diesen Artikel gestoßen und mir ist aufgefallen, dass die Zinsen am Jahresende 2003 65 €, 2007 87 €, 2012 45 €, 2015 8 € und dieses Jahr 2021 nur noch 0,11 € betrugen.
    Das klingt mir nach so einem Fall, sollte ich nach dem Referenzzins bzw. der Neuberechnung meines Zinses fragen?

  11. Ich überlege gerade, ob ich das Angebot der Berliner sparkasse von 1.000 Euro zinsnachzahlung annehme. Lief bisher über die schlichtungsstelle und ich scheue mich eigentlich vor einem jahrelangen gerichtsstreit. Mein Vertrag läuft mittlerweile knapp 25 Jahre und ich habe mtl. 50 Euro (3,5 % in 1996) angespart. Hat jemand Erfahrungen, was die verbraucherzentrale für diese Modalitäten inetwa an Nachzahlung berechnet hat. Oder, wie lange dauert es ungefähr, bis ich eine Berechnung von der Verbraucherzentrale bekomme? Vielen Dank

    1. Warten Sie besser ab, was in den kommenden Wochen von der Bankenaufsicht angeordnet wird, und wie der BGH zum Thema urteilt.

      Wir halten Sie darüber in unserem Finanztip-Newsletter und hier auf Finanztip-News auf dem Laufenden.
      https://www.finanztip.de/newsletter/

      Ansonsten können Sie von der Verbraucherzentrale eine Rechnung erstellen lassen (siehe Artikel). Das kostet etwa 80 Euro. Und würde sich schon lohnen.

  12. Pingback: Zinsberechnungen Sparkassen
  13. Ich bin ebenfalls betroffen, mein Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ läuft seit 2004. Ich habe nun nach Reklamation mittels Schreiben der Verbraucherzentrale ein Antwortschreiben der Sparkasse bekommen, in dem mir eine Nachberechnung zugesichert wird, jedoch könne die Sparkasse auf die Umsatzdaten von 10/2008 bis 06/2010 nicht mehr zugreifen und möchte daher Kopien vom Sparbuch mit den jeweiligen Umsatzdaten. In meinem Sparbuch sind allerdings nur Umsätze von 2004 und 2005 vermerkt, nachfolgende Umsätze hatte ich (bzw. meine Eltern) nicht nachtragen lassen. Kann mir nun eine Nachberechnung verwehrt werden mit der Begründung, dass die betroffenen Umsätze nicht mehr nachvollzogen werden können? Wie sollte ich am besten vorgehen?

  14. Bei uns hat die Spk Landsberg-Dießen beide Sparverträge – Prämiensparverträge flexibel zum
    März und April 2020 gekündigt. Habe die Kündigung überprüfen lassen, war in Ordnung.
    Hab die Bank dann angeschrieben wegen der Zinssätze und einer detaillierten Aufstellung.
    Bekam nur eine nicht nachvollziehbare Antwort, es war für uns nicht nachrechenbar.
    Habe den Prämiensparvertrag mit dem größeren Guthaben von der VBZ Sachsen nachrechnen
    lassen. Siehe da, es wären 2886,68 Euro Zinsen zu wenig bezahlt worden. Die Sparkasse
    wurde gebeten das Geld zu überweisen. Antwort: alles richtig gemacht und kein Geld.
    Die Schlichtungsstelle wurde angeschrieben und die berchnete Forderung angegeben und den
    nicht überprüften Vertrag. Jetzt nach Wochen am 24.12. die Antwort: Die SPK Landsberg
    macht das Angebot (ohne Anerkennung von irgendwas) 1500.– für den überprüften Vertrag
    und den nicht überprüften 1300.– zu bezahlen! Freiwillig für den 2. Vertrag ist schon komisch!!!
    Da ich keinerlei Rat bekomme, müssen wir selbst entscheiden, was zu tun ist.
    Habe mich entschlossen, mit der Bank selbst noch um mehr zu verhandeln. Und dann
    evtl. um sofortige Auszahlung noch vor dem 31.12.20, denn sonst fällt Kapitalertragssteuer an.
    Das würde den Betrag ziemlich schmälern.
    Mal sehen wie die Bank auf die Verhandlungen reagiert!
    Es gibt nämlich Banken, die von den berechneten Zinsen immerhin 73% bezahlen.
    Unsere nur 52%.

    Barbara

  15. Ich habe meine Sparkasse (S-Prämiensparen flexibel) schon mehrmals aufgefordert eine Zinsnachberechnung vorzunehmen. Zuletzt mit einem Zinsgutachten eines Kreditsachverständigen. Die Sparkasse weigert sich leider vehement die Zinsen nachzurechnen und beruft sich darauf, dass die verschiedenen Urteile des BGH (von 2010 und 2017) nicht auf meinen Vertrag anwendbar seien. Unteranderem weise mein Sparvertrag eine 3-monatige Kündigungsfrist auf und in den Urteilen des BGH ging es um bestimmte langfristige Sparverträge. Wie soll ich nun weiter fortfahren? Es geht um einen niedrigen vierstelligen Betrag. Lohnt sich hierfür überhaupt ein Anwalt?

  16. Ich hab eine Frage: wenn ein Prämiensparevertrag 2017 von mir gekündigt wurde und somit die Ansprüche wegen zu niedriger Zinsen zum 31.12.2020 verjähren, was muss ich tun um die Verjährung zu hemmen bis nächstes Jahr hoffentlich ein Grundsatzurteil kommen wird? Reicht es bis Ende 2020 eine Forderung mit normalem Brief bei der Sparkasse geltend zu machen bzw. die Neuberechnung der Zinsen nach aktueller Rechtslage zu fordern oder müsste ich bis Ende 2020 Klage eingereicht haben um die Verjährung hemmen zu können? Danke für Eure Hilfe.

    1. Oder sie können die Schlichtungsstelle der Sparkassen und Giroverbände in Anspruch nehmen. Damit wird die Verjährung gehemmt. Verländerung von 6 Monaten und die Zeit solange das Schlichtungsverfahren läuft.
      Das geht dann zum Ombudsmann.

  17. Fristenregelung Verjährung wird oft falsch angegeben.
    Bsp. Kündigung 31.6.2020 Beginn der Verjährungsfrist 01.01.2021 ab diesem Termin 3 Jahre
    Schlage mich im Moment auch mit der Sparkasse Dresden herum. Nachforderung 9.820. €
    Berechnet von der Verbraucherzentrale Laufzeit von 1994-2020
    Wendet euch an die Verbraucherzentralen, die helfen. Nachberechnung in meinem Fall kostete 82,86 €.

    1. Hallo Frau Eschwege, Glückwunsch zur hohen Nachzahlung, vermutlich aber nach Abzug von Abgeltungssteuer?

      Frage in die Runde und an Finanztip: Hätte die Sparkasse jährlich richtig gerechnet und die jetzige hohe Zahlung auf die Laufzeit des Vertrages jährlich verteilt, hätten ggf. Freistellungsaufträge ausgereicht, um gar keine Steuern zu zahlen. Muss die Sparkasse diesen „Steuerschaden“ nicht auch ausgleichen?
      Vielen Dank für die Antworten.

      1. Das haben Sie falsch verstanden. Ich habe noch keine Nachzahlung bekommen. Der Schaden beläuft sich auf die von mir ausgewiesene Summe. Liege immer noch mit der Sparkasse in Verhandlung. Im Moment sind wir bei ca. 1800 €. Es stehen 2 Urteile in Dresden aus, wo die Sparer Recht bekommen haben. Die Sparkasse ging in Berufung.
        Das wird sich noch eine Weile hinziehen. Freundliche Grüße

      2. Hallo Stefan,
        auch meine Eltern sind betroffen mit insgesamt 4 Verträgen. Die Sparkasse hat für alle Verträge zusammen eine Nachzahlung von mehr als 20.000 EUR berechnet, die meine Eltern außergerichtlich akzeptieren sollen.
        Nach Ansicht der Sparkasse sind die Nachzahlungen im Jahr der Gutschrift (unter Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen) zu versteuern (Zufluss-Prinzip).
        Gibt es inzwischen weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung? Vermutlich hätten die Einzelbeträge, wären sie richtig berechnet worden, in den jeweiligen Jahren zu keiner oder nur geringer Zahlung von Abgeltungssteuer geführt.
        Gibt es Beispiele, in denen die Sparkasse auch die steuerlichen Nachteile ausgeglichen hat?
        Vielen Dank für eine Antwort.

        1. Guten Tag Ralf,
          leider scheint das Steuerproblem noch nicht so richtig ins Bewusstsein gekommen zu sein. Die Schlichtungsstelle hat meinen Antrag als negativ zurückgegeben. Auch die Verbraucherzentrale (NRW) scheint dieses Problem nicht zu priorisieren. Selbst von Finanztip gab es hierzu noch keine Antwort, obwohl ich auf das Thema schon mehrfach hingewiesen habe.
          Und in Summe geht es neben den Zinsen nochmal um viel Geld.
          Vg

    2. Hallo Frau Eschwege, darf man fragen, wie hoch dann der am Schluss ausgezahlte Betrag von der Bank war? Das wäre sehr interessant bei 102,26 Euro.
      Viele Grüße

  18. Diese Webseite ist tatsächlich gut und informativ! Die Anzahl der Anfragen und auch die Antworten beeindrucken… was ich aber nicht verstehe: Gerichte entscheiden bereits zu den Themen, aber die Banken zeigen sich unbeeindruckt und verweisen auf noch höhere Instanzen! Nun hat eigentlich der BGH (unsere höchste Instanz!) schon vor Jahren deutlich gemacht, wie solche Verträge durch die Vertragspartner behandelt werden sollten. Die Banken zeigen weiter keine Regung, wohl in dem Bewusstsein des gewaltigen Gesamtschadens. Und selbst wenn der BGH nochmals präzise aufzeigen würde… müsste wahrscheinlich jeder einzelne Geschädigte seine Fehlverzinsung feststellen lassen und einklagen? Klar, was das für die Gerichte bedeutet und für die „kleinen Leute“ um die es ja wohl hauptsächlich geht?
    Wann mischt sich denn eigentlich die Politik ein? Oder ist das Thema wegen der öffentlichen Verantwortung/Beteiligung (Sparkasse = Anstalt öffentlichen Rechts = gemeindliche Verantwortung = Risiko/Haftungsträger!) zu heiß?

  19. Ich finde die Überlegung von „Sonni 28. Dezember 2019 at 17:12“ zum Steuerabzug und Steuerschaden sehr interessant.
    Hat sich jemand dazu schon ausführlicher beschäftigt?
    Vielen Dank für eure Rückmeldung.

  20. Auch bei mir wurde das Schlichtungsverfahren gegen die Sparkasse Dresden abgelehnt.
    Kann ich jetzt noch etwas unternehmen?

  21. Hallo, kann mir hier jemand bitte weiterhelfen: Meiner Schwester wurde vergangenes Jahr der Prämiensparvertrag der Stadtsparkasse München gekündigt. Daraufhin hat sie eine Auskunft über die Zinsberechnung angefordert, wurde aber nur mit einem nichtssagenden Schreiben abgespeist. Dann hat sie der Kündigung zugestimmt und sich das Geld auszahlen lassen. Kann sie trotzdem nochmals die Offenlegung der Zinsen verlangen (und sich dieses mal nicht so schnell entmutigen lassen)? Vielen Dank.

    1. eine Antwort ist so pauschal nicht möglich – vielleicht wurde zusätzlich zur Kündigung auch noch etwas anderes vorgelegt, das dann von beiden Seiten unterschrieben wurde?

      Allgemein ist die Verjährung 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vertrag beendet wurde. In sofern: Ja, kann sie.

  22. Mein Vertrag wurde mir von meiner Spk. noch nicht gekündigt, aber ich erhalte bei über 20.000 Euro Kapital gerade mal 1,09 Euro Zinsen plus die jährliche Prämie. Sollte ich bereits jetzt für die Zinsen Ansprüche anfordern oder abwarten bis der der Vertrag abläuft?

  23. Ich habe 2019 von meiner Sparkasse im September einen Auflösungsvertrag angeboten bekommen, mit dem ich mich erkläre, dass ich keine künftigen Ansprüche stelle und „die Nachberechnung der Zinsen endgültig abschlossen und erledigt“ ist. Ist trotzdem eine Nachforderung der Zinsen möglich?

  24. Mein Prämiensparvertrag von 2004 hat einen Vertragszins von 1,75% bei einen Referenzzins von 4,26%.( differenz 2,51%)

    Das BGH hat unter anderem folgendes für einen Zins aufgestellt:

    Die Sparzinsen dürfen nicht einfach um einen absoluten Wert unter dem Referenzins liegen, also zum Beispiel um einen Prozentpunkt.

    Heißt das in diesem Beispiel der Vertag hätte im Jahr 2004 mit einem Prozentsatz von 3,26% und nicht 1,75% anfangen müssen?

  25. Barbara
    Mein Prämiensparen bei der Sparkasse habe ich 1998 abgeschlossen. 2015 habe ich gekündigt wegen meines Gesundheitszustandes.
    Da mein Vertrag erst 2023 ausgelaufen wäre, kann ich doch die Verjährungsfrist ausschalten.

    1. @Barbara: soweit ich das sehe, wurde ihr Vertrag dann im Jahre 2015 beendet? In der Regel kann mann noch drei Jahre „nachtarokken“, aber vielleicht sprechen Sie einfach mal die für Sie zuständige Verbraucherzentrale an. Ich bin zwar im Bayerischen daheim, aber der Münchener Verband hatte lange Zeit eine sehr zögerliche Haltung, weshalb ich direkt die Sachsen ansprach… und dort wurde mir geholfen: sehr freundliche Menschen dort!
      Viel Glück und nicht nachlassen! Nur wenn alle kämpfen und sich aufstellen, kann sich auch etwas ändern!

  26. ein kurzer Blick in die Zukunft und auf die Sparer, die bei anderen Sparkassen oder Banken solche Verträge abgeschlossen haben (aus meiner eingeschränkten Sicht):
    Neben dem BGH vor Jahren hat nun auch das OLG Dresden im Grunde in deckungsgleicher Manier entschieden und hat nicht das getan, was sich die Angeklagten -und sicher auch die Sparer- gewünscht haben: „nennt uns doch bitte den Zinssatz/den Referenzzins den wir für die Berechnung hernehmen sollen!“ Wer die Höhe der Zinznachzahlungen auch nur in etwa überschlägt, weiß um welche gewaltigen Summen es geht! Hier rechnen die Banken wohl um eione neuerliche „Rettungsaktion“ der Politiker und arbeiten sicher angestrengt daran…
    Aus welchen Gründen auch immer: die Sparkassen werden in die Revision gehen und unter Umständen wird sich das BGH vielleicht weigern, wirtschaftliche Entscheidungen für die Banken zu fällen. Wir schreiben ja immer noch die sog. „Freie Wirtschaft“ und da müssen Unternehmer vorausschauend handeln und auch für Fehlleistungen aufkommen. Ich möchte daran erinnern, dass die Sparkassen „Anstalten des öffentlichen Rechts“ sind und für Fehler haften deren Träger (also Gemeinden etc. s. z. B. Wikipedia).
    Das Urteil des OLG Dresden hätte tatsächlich auch lediglich Wirkung auf die SpaKa Leipzig! Jeder andere geprellte Sparer muss selbst klagen, denn jede Bank entscheidet für sich selbst! Und selbst wenn das nächste Urteil des BGH in dieser Frage konkret einen Referenzzins ausgeben würde: er gilt nur für diese SpaKa, für diesen Fall!
    Ergebnis: jeder einzelne abgewiesene Sparer wird sich einen Rechtsanwalt suchen müssen und selbst klagen… was da auf die Gerichte zukommt sucht bestimmt seinesgleichen!
    Ich selbst werde die Veröffentlichung des Urteils des OLG und die Reaktion der SpaKa Leipzig abwarten und dann meine Position überprüfen. Wenn seitens „meiner Sparkasse Pfaffenhofen“ nichts kommt, wird wohl nur der Klageweg bleiben!
    Meine „Historie“ auch mit Schilderung der Erfahrungen mit der Schlichtung: http://www.zinsreklamation.de

  27. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat in ihrem Positionspapier die Kriterien noch mal beschrieben, aber nicht viel genauer, als Sie es hier in unserem Beitrag finden.
    Hier können Sie das PDF downloaden:

    https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/sites/default/files/2019-02/Faktenblatt_Zinsanpassung_IN%20ARBEIT.pdf

    Dort finden Sie auch die Urteile des BGH, der diese Kriterien festgelegt hat. Ehe Sie sich aber durch die Urteile arbeiten, lohnt es sich eher den Service der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen.

  28. Entscheidend ist, dass Sie ein ablehnendes Schreiben haben. Damit können Sie nun den nächsten Schritt gehen. Es lohnt nicht, sich mit der Sparkasse zu streiten. Ich würde Ihnen raten, sich nun an die Verbraucherzentrale zu wenden und sich ein Gutachten machen zu lassen. An welche Verbraucherzentrale Sie sich wenden können, steht oben im Text.

    1. Danke für Ihre Antwort. Ich würde vorher gerne die Quelle der Kriterien wissen, um mir auch sicher zu sein dass sich die Investition in eine Beratung der Verbraucherschutzzentrale wirklich lohnt. Für wie aussichtsreich halten sie einen Antrag bei der Schlichtungsstelle der Sparkassen?

  29. Hallo,
    ich habe heute die Antwort meiner Sparkasse erhalten die den Kriterien 3 und 4 widerspricht.
    Für meine Antowrt, würde ich gerne irhe Kriterien aus „Wann die Zinsanpassungen gültig sind“ mit einem Urteil oder einer anderen Quelle untermauern. Können Sie dazu ihre Quellen angeben?
    Vielen Dank!

  30. Hallo,
    heute in den Nachrichten habe ich mitbekommen das falsche Zinsen auf Sparkonten etc. berechnet wurden.
    Ich würde sehr gerne wissen, wie das mit aufgelösten Verträgen ist. Hierbei handelt es auch um Verträge meiner verstorbenen Eltern. Ich bin der Erbe. Der Vertrag meines Vaters wurde 05/2016 an meine ausgezahlt. Was sehr wenig erscheint nach 9 Jahren Laufzeit. Meine Mutter ihr Vertrag habe ich aufgelöst 03/2018. Abgeschlossen wurde beide Verträge 10/2007.
    Wie gross ist hier die Chance die Zinsen nachgezahlt zu bekommen.
    Ich sag mal Beerdigungen sind ja nicht gerade billig in Deutschland & ich musste drauf legen.
    Hier geht es nicht darum Geld zu erschleichen oder ähnliches, doch nach meinem Empfinden sollte falls was Zustände es auch bezahlt werden. Immerhin muss ein Erbe auch für alle anderen Dinge haften, demnach sollte Ansprüche auch über gehen.
    Ich hoffe mir einer positiven Nachricht.
    Vielen Dank im Voraus.

    MfG
    R.G.

  31. Ich finde die Überlegung von „Sonni 28. Dezember 2019 at 17:12“ zum Steuerabzug und Steeurschaden sehr interessant.
    Hat sich jemand dazu schon ausführlicher beschäftigt?
    Vielen Dank für eure Rückmeldung.

  32. Ich habe auch ein Prämienspar-Vertrag bei der Sparkasse gehabt. Dieser wurde Anfang des Jahres gekündigt. Ich habe den Musterbrief von der Verbraucherzentrale hingeschickt, wegen der Zinsnachberechnung. Als Antwort kam ein Vorschlag einer außergerichtliches Einigung über 130 Euro. Jedoch auch der Hinweis der Verjährung. Sprich die 130 Euro für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. Ist es möglich, die Verjährung anzufechten, da dass Geld erst im Jahr 2020 ausgezahlt wurde ?

    1. Die Verjährung beginnt natürlich erst drei Jahre nach Ablauf des Vertrages, in Ihrem Fall also 2023
      Die Zinsnachforderung gilt natürlich also für die Gesamtlaufzeit des Sparvertrages.
      Gehen Sie also auf keinen Fall auf den Vorschlag der Sparkasse ein wenn der Vertrag länger als drei Jahre gelaufen ist.

      1. Ich habe den zum Jahreswechsel von meiner bayerischen Sparkasse gekündigten Prämiensparvertrag „Prämiensparen flexibel“ von der Verbraucherzentrale Sachsen hinsichtlich korrekter Zinszahlung nachrechnen lassen. Mit dem Zinsgutachten (mittlerer vierstelliger Betrag ausstehende Zinsen) habe ich nun meine örtliche Sparkasse konfrontieren. Diese hat mir nun ein Angebot gemacht, das lediglich 15% von dem Ergebnis des Zinsgutachtens entspricht. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und die Verbraucherzentrale verweist auf das ausstehende Musterfeststellungsverfahren.
        Was würden Sie mir raten, abwarten, Anwalt einschalten oder Angebot annehmen?

        1. @ franz:
          Das Angebot der Sparkasse würde ich als Schuldeingeständnis werten.

          Mein Vorschlag:
          – Das Angebot durch einen RA ablehnen, 100% Zahlung fordern, einen
          Zahlungstermin setzen und für den Fall der Nichtzahlung Klage androhen.

  33. @ Sonni sehr gute Frage, bin da genauso betroffen.
    Habe mir von meiner Sparkasse eine sehr detaillierte Auflistung geben lassen, wo für jeden Monat der Referenzzins, der nachberechnete Kundenzins und deren Differenz, die Monatsrate, die ggf. anfallende Prämienrate, die Ratensumme, das zu verzinsende Kapital am Monatsende, die Zinsen zum Monatsende und die Summe der Zinsen im Jahr dargestellt werden.

    Dabei fällt auf, dass bis zum Dezember 2008 im Dezember die Prämie hinzugerechnet wurde und ab 2009 die Prämie erst im Januar des Folgejahres (also in die jährliche Zinsberechnung einzufliessen) gezahlt wurde.
    -> Ist das als Vertragsbruch zu sehen, da dadurch 2009 keine Prämie gezahlt wurde?

  34. Wie verhält es sich mit dem Steuerabzug nach Rückrechnung? Hätte man es jährlich richtig berechnet, hätte ich keine Steuern (Steuerfreivetrag lag vor) gezahlt. Jetzt bekomme ich eine Rückzahlung vin 2600 Euro angeboten (Vertrag lief 25 Jahre)

  35. Hallo, ich rate nur alle die Zinsen nach zu berchnen lassen bir machte das 2446,–€ euro aus auf 18 Jahre. Mir hat die Sparkasse auch den Vertrag gekündigt ich habe einen widerspruch eingelegt der aber von der sparkasse nicht angenommen wurde. Jetzt habe ich einen Anspruch gestellt auf meine Zinsen ob die bekommen stellt sich noch raus.
    Kann einer sagen ist die Kündigung rechtskräftig wenn ich bei den Zinsen betrogen wurde.
    Das ganz sollte bei Altersvorsoge sein

    1. Selbst die Schlichtungsstelle des DSGV in Berlin hat keine Datenhistorie der Zinssätze einzelner Sparkassen und wartet auf die Stellungnahme der jeweiligen Sparkasse.Ich warte seit 2 Monaten auf diese Stellungnahme. ich habe in diesem Zusammenhang die Deutsche Bundesbank in Frankfurt angeschrieben mit der Bitte um eventuelle Mitteilung von Basiszins bzw. Referenzins.

  36. ich benötige dringend Hilfe. ich möchte von der Verbraucherzentrale Saarland die Basisverzinsung für einen 24 Jahre alten gekündigten S Prämiensparvertrag Variabel überprüfen lassen. Die Sparkasse Saarbrücken gibt mir keinerlei Daten für die Zinssätze seit 11/1994.
    Diese Daten bräuchte ich zum Nachrechnen.

    Achtung! Wer kann mir helfen. Wo ist sowas nachzulesen, darf mir die Sparkasse Saarbrücken mir meine Daten verweigern.

  37. Macht es Sinn, das auch für ein Prämien-Sparbuch bei einer Sparkasse in NRW zu prüfen?
    Herzlichen Dank für die Hilfe!

    1. Das macht mehr als Sinn, denn einer meiner Freunde erklärte mir kürzlich, dass er genau mein Problem ebenfalls habe. Und wem es jetzt noch nicht „dämmert“: offensichtlich hat der Sparkassenverband zu Beginn der 90er Jahre eine Marketingaktion losgelassen, wie die SpaKas von ganz vielen vorsichtigen Menschen mit akzeptablen Zinsen und nach einiger Zeit hohen Prämien auf die jährlich eingezahlten Sparprämien noch bis zu 50% oben drauf (!) Geld einsammeln konnten. Dass die Zinsen freibleibend waren, fiel erst später auf und da waren ja noch die hohen Prämien! und der gute Ruf der „Bank vor Ort“!
      Wir haben die Zinsnachkalkulation gemacht und einen Anspruch von fast 8.000€ nach 25 Jahren festgestellt… und nun wird eine Musterfeststellungsklage (ähnlich Dieselskandal) beim OLG Dresden begonnen.

    2. Das macht mehr als Sinn. Ich habe mein Prämiensparen bei der Kreissparkasse Düsseldorf von der Verbraucherzentrale nachrechnen lassen und auch bei mir kam sie zu dem Ergebnis, dass mir noch einiges an Zinsen zustehen müsste. Die Kreissparkasse Düsseldorf zeigt sich jedoch wenig kooperativ und blockt ab. Zur Zeit sondiere ich nun meine weiteren Handlungsmöglichkeiten, da ich leider nicht rechtsschutzversichert bin und etwaige Kostenbelastungen scheue.
      Je mehr Leute sich wehren, desto besser!
      Liebe Grüße und ich drücke die Daumen.

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