hessische Studenten
Bild: Arne Dedert / dpa

Seit dieser Woche gibt es eine Nothilfe für Studierende, die wegen der Corona-Krise kein Geld mehr für das Nötigste haben. Sie kann online bei den Studentenwerken beantragt werden. Der Bund zahlt monatlich bis zu 500 Euro – abhängig vom Kontostand am Tag bevor Sie den Antrag stellen.

Diese „Überbrückungshilfe“ wird für die Monate Juni, Juli und August gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Studierende müssen sie aber jeden Monat neu beantragen. Den Zuschuss können fast alle erhalten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt sind – unabhängig von Nationalität, Erst- oder Zweitstudium und Alter. Auch wer Bafög bekommt, kann die Nothilfe beantragen. Nicht aber Studenten im berufsbegleitenden Studium.

Die Hilfe richtet sich an Studierende, deren Nebenjob durch Corona weggebrochen ist oder deren Eltern sie weniger unterstützen können. Den Antrag müssen Sie begründen, etwa mit einem Kündigungsschreiben. Auch müssen vollständige Kontoauszüge seit Februar oder März beiliegen, um das frühere Einkommen nachzuweisen.

Der Zuschuss ist gestaffelt: Wer weniger als 100 Euro auf dem Konto hat, bekommt den vollen Betrag. Mit jedem Hunderter mehr auf dem Konto verringert sich die Unterstützung um 100 Euro. Ab einem Kontostand von 500 Euro gibt es nichts mehr.

Unabhängig davon sollten Studierende prüfen, ob sie Bafög beziehen können. Wer es schon kriegt, kann bei geringerem Einkommen die Höhe anpassen lassen. Gute Nachrichten gibt es auch zu den Studienkrediten der KfW: Bis 31. März 2021 fallen keine Zinsen an.


Tenhagens Corona-Podcast


Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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