Medikamente
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Für gesetzlich Versicherte werden bei verordneten Medikamenten oder Hilfsmitteln häufig Zuzahlungen fällig. Übersteigen diese eine Grenze, dann können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von allen weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Unter Umständen lassen sich die Ausgaben sogar von der Steuer absetzen. Daher sollten Sie bereits ab Jahresbeginn alle Rechnungen und Belege sammeln.

Diese Grenze, „individuelle Belastungsgrenze“ genannt, liegt bei 2 Prozent des steuerpflichtigen Familieneinkommens. Das entspricht pro Jahr knapp 800 Euro für eine Familie mit einem Einkommen von 60.000 Euro und zwei Kindern. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei nur einem Prozent. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Für die Steuer gilt eine andere Grenze: Aufwendungen für Krankheitskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen, sofern Sie die „zumutbare Belastung“ überschreiten. Die liegt höher als die oben genannte Belastungsgrenze, dafür zählen aber auch beispielsweise ärztlich verschriebene Brillen oder der Eigenanteil für besseren Zahnersatz.

Grundsätzlich sollten Sie bei der Wahl der Krankenkasse auf das Serviceangebot, freiwillige Zusatzleistungen und den Zusatzbeitrag achten. Welche Kassen im Vergleich am besten abschneiden, erfahren Sie bald in unserem Ratgeber. Einen Überblick über die Kassen mit den günstigsten Zusatzbeiträgen können Sie sich dort schon jetzt verschaffen.

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Nicolas Heronymus
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Stand:

Nicolas Heronymus war bis Sommer 2022 Redakteur im Newsletter-Team von Finanztip und schrieb über die wichtigsten aktuellen Geldthemen. Nicolas hat bei Finanztip volontiert und dabei auch bei Zeit Online hospitiert. Vor Finanztip sammelte er erste Erfahrungen in der Finanz- und Versicherungswelt. Er hat Politikwissenschaft in Lüneburg, Berlin und Rom studiert.

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