Bankschließfach
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Rund zwei Milliarden Euro ruhen in Deutschland nach offiziellen Schätzungen auf Konten Verstorbener, von denen die rechtmäßigen Erben nichts wissen. Dumm, wenn es Geld von Ihnen wäre. Denn nach 30 Jahren fällt es an die Banken.

Für Erben ist es oft nicht leicht, einen Nachlass richtig zu erfassen. Gerade bei entfernten Verwandten wissen sie wenig über die Konten. Deshalb führen deutsche Banken immer mehr sogenannte „nachrichtenlose“ Konten. Solche also, auf denen nichts mehr passiert.

Nach Angaben der Banken handelt es sich häufig um Sparkonten mit geringem Guthaben. Nehmen wir ein Durchschnittsguthaben von 10.000 Euro an, dann könnte es sich bei 2 Milliarden Euro Gesamtsumme um 200.000 Konten und Sparbücher handeln.

In der Schweiz gibt es ein zentrales Register. In Deutschland dagegen müssen Betroffene bei mehreren Verbänden suchen und bekommen nur regional Auskunft. Mit einer Kleinen Anfrage im Bundestag versuchten die Grünen, eine verbraucherfreundlichere Lösung anzustoßen. Doch die Antwort der Bundesregierung, die diese Woche eintraf, bescheinigt wenig Interesse.

Wie Sie am besten solche Konten – samt Schließfächern – entdecken, erläutern wir im Blog. Auch was Sie tun können, wenn Sie Konten im Ausland vermuten.

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Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

1 Kommentar

  1. Hallo Frau Schön,
    in Deutschland gibt es im Erbschaftssteuergesetz eine Meldepflicht ab bestimmten Guthabengrößen und/oder Schließfächern. Einen solchen Hinweis an ihre Leser hätten Sie auch mit aufnehmen dürfen oder? Vielleicht ist die Erbschaftssteuerstelle auch eine Informationsquelle für Erben?
    Jedenfalls wären bei einem von Ihnen angenommenen Durchschnittsguthaben (10.000 EUR) jedes der 200.000 Konten (in Deutschland) durch das jeweilige Kreditinstitut (Anm.: und nicht „die Banken“) an die zuständige Erbschaftssteuerstelle gemeldet worden – vorausgesetzt, das Kreditinstitut wird über den Tod des Kontoinhabers durch wen auch immer informiert.

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