Altes Eigenheim-Neue Mietwohnung

  • Hallo,

    ich bin gerade dabei unsere Steuererklärung fertigzustellen und habe folgendes Problem:

    11/21 sind wir berufsbedingt aus unserer Eigentumswohnung in eine Mietwohnung in eine andere Stadt umgezogen. Die Umzugskosten sind in der letzten Steuererklärung abgesetzt worden. Die Eigentumswohnung wurde bis heute noch nicht verkauft, sie stand das ganze 2022 Jahr leer. Lt. Paragraph 8 BUKG könnten wir die Eigentumswohnung gemäß den ortsüblichen Mietmarkt absetzen. Für wie lange? Wo gebe ich das bei der Steuererklärung an? Dankeschön

  • Hallo Angel_dr ich glaube, Du hast einen Denkfehler: §8 BUKG ist keine steuerliche Regelung, sondern besagt, dass Du von Deinem Dienstherren eine Mietentschädigung fordern kannst (sofern Du wie im Titel des Gesetzes genannt Anspruch auf Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten hast). Daher gibt es hier nichts in die Steuererklärung einzutragen.


    Unabhängig von der genauen Regelung: Es wäre ja auch leicht widersinnig, wenn man vom Staat noch dafür belohnt würde, in der aktuellen Wohnungsnot eine Eigentumswohnung ein Jahr leer stehen zu lassen.