Freistellungsauftrag Frage dazu

  • Hallo!


    Nehmen wir an, jemand bekommt bei mehreren Banken durch Tagesgeld oder Festgeld Zinsen. Überall gehen automatisch die Steuern weg inklusive Kirchensteuer. Und bei einer dieser Banken würde man dann im Voraus schon wissen, dass man als Single die 1000€ Freibetrag durch die Zinsanlage dort voll ausschöpfen würde. Dann macht man bei dieser einen Bank vor Anlage den Freistellungsauftrag über 1000€ und jetzt kommt die Frage :

    Die anderen Zinsen, von anderen Banken wo automatisch dann schon Steuern abgegangen sind, diese muss man dem Steuerberater dann gar nicht mehr für die Steuererklärung mitgeben, da er von diesen Beträgen sowieso kein einzigen Cent mehr zurückholen kann, da diese eine Bank, wo man den Freistellungsauftrag gesetzt hat, schon der Betrag genutzt wurde. Ist das richtig? Man würde sich praktisch Bürokratie sparen und müsste keine einzige jahressteuerbescheinigung mehr bei der Erklärung hinzufügen. Oder hab ich was übersehen? Man hätte dann keine Nachteile oder?

  • Hallo!


    Nehmen wir an, jemand bekommt bei mehreren Banken durch Tagesgeld oder Festgeld Zinsen. Überall gehen automatisch die Steuern weg inklusive Kirchensteuer. Und bei einer dieser Banken würde man dann im Voraus schon wissen, dass man als Single die 1000€ Freibetrag durch die Zinsanlage dort voll ausschöpfen würde. Dann macht man bei dieser einen Bank vor Anlage den Freistellungsauftrag über 1000€ und jetzt kommt die Frage :

    Die anderen Zinsen, von anderen Banken wo automatisch dann schon Steuern abgegangen sind, diese muss man dem Steuerberater dann gar nicht mehr für die Steuererklärung mitgeben, da er von diesen Beträgen sowieso kein einzigen Cent mehr zurückholen kann, da diese eine Bank, wo man den Freistellungsauftrag gesetzt hat, schon der Betrag genutzt wurde. Ist das richtig? Man würde sich praktisch Bürokratie sparen und müsste keine einzige jahressteuerbescheinigung mehr bei der Erklärung hinzufügen. Oder hab ich was übersehen? Man hätte dann keine Nachteile oder?

    Also 1. wird das im Normalfall so oder so ans Finanzamt gemeldet, außer es handelt sich um Zinsen, die nicht dem deutschen Einkommensteuerrecht unterliegen, z.B. EstateGuru, Bondora etc.

    2. In der Anlage KAP gibst du selbstverständlich alles an. Denn tatsächlich könntest du etwas zurückbekommen, nämlich dann, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter den 25% Abgeltungssteuer liegt.

    Solltest du bei 35% Steuersatz sein, dann passiert halt mal grundsätzlich nichts.

    3. (in deinem Fall irrelevant) könnte man je nachdem andere Verluste gegenrechnen. Also bspw. hast du ein Depot mit einer Aktie, die du mit 10000€ Verlust verkauft hast, dann kannst du u.U. die Verluste gegen andere Gewinne gegenrechnen.

    Also so pauschal einfach nicht abgeben würde ich nicht. Es passiert dir ja grundsätzlich nichts negatives, da in deinem Fall ja nichts nachversteuert werden muss.

  • Ah ok. Dachte einfach, man spart sich Bürokratie. Dann halt alle jahressteuerbescheinigungen wieder abgeben und kein freistellungsauftrag machen. Obwohl ich es nicht kapiere. Einmal irgendwo Kompletten betrag von 1000 ausschöpfen und alles andere egal.. So war meine Logik

  • Anlage KAP gibst du selbstverständlich alles an. Denn tatsächlich könntest du etwas zurückbekommen, nämlich dann, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter den 25% Abgeltungssteuer liegt.

    konkreter: Grenzsteuersatz. Und das ist in der Regel nicht der Fall.

    Somit kann man sich die Ablage Kap in dem geschilderten Fall ziemlich sicher insgesamt schenken.


    Punkt 3 mal außen vor.

  • konkreter: Grenzsteuersatz. Und das ist in der Regel nicht der Fall.

    Somit kann man sich die Ablage Kap in dem geschilderten Fall ziemlich sicher insgesamt schenken.

    Muss ja nicht zwingend sein, dass er nicht drunter rutscht, aber ja 90% der Leute kriegen es nicht hin. und ich habe bewusst den Grenzsteuersatz weggelassen, das führt wiederum zu Verwirrung, daher verkürzt persönlicher Steuersatz.

  • konkreter: Grenzsteuersatz. Und das ist in der Regel nicht der Fall.

    Somit kann man sich die Ablage Kap in dem geschilderten Fall ziemlich sicher insgesamt schenken.


    Punkt 3 mal außen vor.

    Also könnte man tatsächlich alle Dokumente sparen und einfach bei der einen Bank wo man sicher die 1000 ausschöpft einen freistellungsauftrag stellen?

  • Der Freistellungsauftrag wirft bei mir auch viele Fragen auf.


    1. Wenn ich Festgeldanlagen und Wertpapiere bei verschiedenen Banken habe. Wann muss ich die Freistellungsaufträge für das Kalenderjahr 2023 erteilen? Genügt da nicht theoretisch der 31.12.23 ?


    2. Festgeldanlagen laufen für gewöhnlich nicht vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Dann muss ich wohl oder übel ausrechnen, wie viele Zinsen ich in Jahr X bei Bank Y erhalte und das dann beim Freistellungsauftrag berücksichtigen. Oder?

  • zu 1. Vielleicht theoretisch. Ich würde es etwas eher machen.

    zu 2. Entweder du rechnest oder wartest, bis dir die Zinsen gutgeschrieben werden und kannst dann die Freistellungsaufträge anpassen oder du holst dir den Rest oder alles über die Steuererklärung.

  • Festgeldanlagen laufen für gewöhnlich nicht vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Dann muss ich wohl oder übel ausrechnen, wie viele Zinsen ich in Jahr X bei Bank Y erhalte und das dann beim Freistellungsauftrag berücksichtigen. Oder?

    Wobei da nur der Zeitpunkt der Zuflüsse zählt: Bei 1 Jahr Festgeld von Jan 23 - Jan 24 werden normalerweise die Zinsen im Jan 24 gutgeschrieben und die Kapitalerträge fallen komplett ins Jahr 24.

  • Also könnte man tatsächlich alle Dokumente sparen und einfach bei der einen Bank wo man sicher die 1000 ausschöpft einen freistellungsauftrag stellen?

    Wie machst du denn deine Steuererklärung? Die Banken melden das ans Finanzamt und bei Elster kann man die Bescheinigungen abrufen und automatisch einfügen. Bescheinigungen abtippen ist nicht mehr nötig

  • Wie machst du denn deine Steuererklärung? Die Banken melden das ans Finanzamt und bei Elster kann man die Bescheinigungen abrufen und automatisch einfügen. Bescheinigungen abtippen ist nicht mehr nötig

    Hatten wir den Irrglauben nicht schon mal ausgeräumt?

    Die Banken melden lediglich den erteilten Freistellungsauftrag.

    Die Kapitalerträge + Steuern werden nicht gemeldet und sind somit auch nicht abrufbar.

  • Hatten wir den Irrglauben nicht schon mal ausgeräumt?

    Die Banken melden lediglich den erteilten Freistellungsauftrag.

    Die Kapitalerträge + Steuern werden nicht gemeldet und sind somit auch nicht abrufbar.

    Es werden die tatsächlich freigestellten Erträge gemeldet und nicht die erteilten Freistellungsaufträge:


    Zitat

    Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die freistellende Stelle (z. B. Kreditinstitut) ist verpflichtet, diese Beträge an das BZSt zu melden. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.

    Quelle

  • Also könnte man tatsächlich alle Dokumente sparen und einfach bei der einen Bank, wo man sicher die 1000 ausschöpft, einen Freistellungsauftrag stellen?

    So könnte man das machen, so mache ich das seit vielen Jahren.


    (Und ja: Ich weiß wie das Finanzamt rechnet und würde mich Sicherheit die Anlage KAP ausfüllen, wenn mir das etwas bringen würde.)