Hallo. Ich habe nochmal eine Frage: kann man tatsächlich auch dir BG's von der Bausparkasse (Wüstenrot) zurück verlangen? LG Tina
Beiträge von Tincek
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Es tut mir leid, wenn ich noch mal nerven muss.....
Gibt es - hier im Forum oder sonstwo - einen Musterbrief, mit dem ich nur die Zinsen (erneut) zurückfordern kann ? Die Suchfunktion liefert leider nicht die gewünschten Resultate. -
Hallo. Ich habe mal eine Frage. Meine Eltern hatten zwei Darlehen bei der Wfa Anstalt der NRW.BANK (Wohnungsbauförderung). Dort wurden halbjährlich bzw. bei dem kleineren Darlehen jährlich Verwaltungskosten berechnet. Hat man für diese Kosten im Rahmen des BGH-Urteils auch Anspruch auf eine Rückzahlung? Aus meiner Sicht sind Verwaltungs kosten nur ein anderes Wort für Bearbeitungskosten. LG Tina
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Wir sind hier - sach ich jetzt mal so - die Kreditbearbeitungsgebühr-"Spezialisten"Kenne mich damit gar nicht aus, werde das Thema auch noch mal einem RA vorlegen, aber jetzt erst mal BG zurück, daher Thema vertagt. Gibt es vielleicht auch einen Thread zu dem Thema? Dann dort mal posten?
Danke, habe es mal dort gepostet.
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Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage zu dem Thema "Restschuldversicherung". Ich habe bei der VW Bank damals im Rahmen der Fahrzeugfinanzierung einen Kreditschutzbrief (Restschuldversicherung) abgeschlossen (ca. 700€). Ist die Widerrufsbelehrung in meinem Fall korrekt? Anbei der entsprechende Auszug aus dem Darkehensvertrag, sowie der Auszug aus dem Versicherungsvertrag. Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung!
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Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage zu dem Thema "Restschuldversicherung". Ich habe bei der VW Bank damals im Rahmen der Fahrzeugfinanzierung einen Kreditschutzbrief (Restschuldversicherung) abgeschlossen (ca. 700€). Ist die Widerrufsbelehrung in meinem Fall korrekt? Anbei der entsprechende Auszug aus dem Darkehensvertrag, sowie der Auszug aus dem Versicherungsvertrag. Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung!
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Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage zu dem Thema "Restschuldversicherung". Ich habe bei der VW Bank damals im Rahmen der Fahrzeugfinanzierung einen Kreditschutzbrief (Restschuldversicherung) abgeschlossen (ca. 700€). Ist die Widerrufsbelehrung in meinem Fall korrekt? Anbei der entsprechende Auszug aus dem Darkehensvertrag, sowie der Auszug aus dem Versicherungsvertrag. Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung!
hallöchen. Hat hier noch jemand eine Meinung zu? LG Tina
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Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage zu dem Thema "Restschuldversicherung". Ich habe bei der VW Bank damals im Rahmen der Fahrzeugfinanzierung einen Kreditschutzbrief (Restschuldversicherung) abgeschlossen (ca. 700€). Ist die Widerrufsbelehrung in meinem Fall korrekt? Anbei der entsprechende Auszug aus dem Darkehensvertrag, sowie der Auszug aus dem Versicherungsvertrag. Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung!
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Hallo,
ich habe meine Ansprüche mittels Musterschreiben bei der Volkswagen-Bank geltend gemacht. Die zweiwöchige Frist läuft nächsten Freitag ab.
Bisher habe ich noch nichts von der VW-Bank gehört und befürchte auch, dass sich daran in der nächsten Woche nicht viel ändern wird.
Daher denke ich schon über die nächsten Schritte nach.Am liebsten wäre mir tatsächlich der Anwalt. Aber da ich keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe, weiß ich nicht, ob ich damit ein finanzielles Risiko eingehe, was die Gebühren des Anwalts anbelangt. Gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen?
Alternative wäre der Ombudsmann. Hier frage ich mich, welcher Ombudsmann für die VW-Bank zuständig ist. Ich kann diese Info irgendwie nicht finden, was aber definitiv eher an mir liegt. Für einen Hinweis wäre ich daher sehr dankbar.
Ombudsmann einschalten ist aber erst nach Ablauf meiner gesetzten Frist möglich, korrekt?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
hallo. Ich würde noch etwas abwarten. Habe die VW Bank am 11.11. angeschrieben, am 22.11. kam ein Schreiben, dass die Verjährungsfrist gehemmt ist. Am Freitag kam ein Brief, in dem stand , dass ich die BG + Zinsen erstattet bekomme. Ich denke die VW Bank schafft es nicht die Fristen einzuhalten aufgrund der vielen Anfragen, aber ansonsten scheinen sie sich nicht gegen das BGH-Urteil zu sträuben
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Hallo. Habe sehr gute Neuigkeiten zu verkünden. Hatte heute einen Brief von der VW Bank in der Post. Bekomme die BG in Höhe von 582,36 € zurück und die 2,9% Zinsen auf die BG, also nochmal 71,36. Wobei ich denke, dass ich bei meiner Konstellation keinen Anspruch habe auf den Vertragszins auf die BG, da die BG nicht verzinst wurde. Werde jetzt noch einen Brief fertig machen und die Zinsen für die Nutzungsentschädigung anfordern. Alles in allem bin ich sehr zufrieden mit VW. Habe am 11.11. alles in die Wege geleitet, vor ca. 10 Tagen kam der Brief, dass die Verjährung gehemmt ist und heute die Bestätigung, dass ich das Geld bekomme. Selbst wenn ich die Nutzungsentschädigung (ca. 130 €) nicht bekomme, bin ich sehr zufrieden und glücklich. Vor allem wenn ich sehe wieviele hier richtig kämpfen müssen.
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Ich denke auch, dass ich keinen Anspruch auf die Erstattung des Vertragszinses für die BG habe. War mir nur nicht sicher. Blöderweise war in dem Musterbrief, den ich Mitte November verschickt habe, nur das Thema mit den Vertragszinsen aufgeführt. Werde dann nochmal einen Brief schicken für den Nutzungsersatz. Habe Sie dann vorhin missverstanden, weil Sie geschrieben haben, dass es "doppelt" wäre. Danke für die Hilfe!
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denke ich nicht, da es ja dann doppelt gerechnet wäre.
Aber das sind doch zwei Paar Schuhe, oder nicht? Einmal der Vertragszinsder auf die Bearbeitungsgebühr gerechnet wurde (wenn er denn drauf gerechnet wurde, da bin ich mir unsicher) und einmal der Nutzungsersatz für die Bearbeitungsgebühr.
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also mit 5% über Basiszins fahren Sie bei dem Zinssatz auf jeden Fall deutlich besser, daher würde ich diese Sache angehen.
Danke für die info! Aber habe ich nicht vielleicht Anspruch auf beides?
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Da das Hochladen leider nicht klappt, nachfolgend hier kurz die Eckdaten: Nettodarlehensbetrag 16.638,77 € Zinsen 410,43 € Bearbeitungsgebühr 582,36 € Darlehenssumme 17.631,56 € Zinssatz 1,16 % p.a. Effektiver Jahreszins 2,90 %
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Da das Hochladen leider nicht klappt, nachfolgend hier kurz die Eckdaten: Nettodarlehensbetrag 16.638,77 € Zinsen 410,43 € Bearbeitungsgebühr 582,36 € Darlehenssumme 17.631,56 € Zinssatz 1,16 % p.a. Effektiver Jahreszins 2,90 %
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Hallo. Anbei eine Kopie meines damaligen Antrages von der VW Bank. Kann mir jemand sagen, ob ich bei dieser Konstellation auch Anspruch auf die Erstattung der auf Basis des Vertragszinses zu viel gezahlten Zinsen habe? Oder habe ich lediglich Anspruch auf den Ersatz der Zinsen für den Nutzungsersatz (5% über Basiszinssatz)? Vielen Dank vorab!
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Thunderquake: Sie müssen in den Antrag schauen. Dort ist alles genau aufgeführt. In meinem Vertrag von der VW Bank stehen auch nur die Gesamtkosten, dafür ist aber im Antrag alles einzeln dargestellt.