Hallo Mitstreiter, ich lese hier auch schon seit mehreren Seiten still mit und werde dies nun auch ändern.
Ich würde zunächst auf meinen Einzelfall eingehen und dann für alle anderen nochmal eine kleine Zusammenfassung im Bezug auf EasyCredit erstellen auch vielleicht zwecks der Übersicht.
Es handelt sich bei mir theoretisch nur um einen Kredit aber ich habe selbigen paar Monate später nochmal aufgestockt (4000€) daher die zwei BGs. Berechnung siehe unten.
22.11.2014 - Anschreiben als Einschreiben/Rückschein abgeschickt und vorab per Fax über 2BGs. Fristsetzung: 08.12.2014
24.11.2014 - Übergabe des Einschreiben/Rückschein an EasyCredit
25/26.11.2014 - Erhalt des Rückscheins (genaue Datum nicht mehr bekannt)
05.12.2014 - telefonsiche Nachfrage bei Easycredit, Anschreiben wurden registriert und Bekanntgabe weiterer Ablauf (Sie erhalten ein Schreiben von uns, mit Bitte um Geduld etc.)
Ich selber habe das Anschreiben noch nicht erhalten aber IGGES war ja schon mal so freundlich und hat es uns hochgeladen.
Hallo
zusammen
Hatte heute folgendes Standardschreiben von EasyCredit im Briefkasten,leider etwas spät .
Alles wird gut

[...] eC spricht immer nur von einem Verzicht der Einrede der Verjährung bei "berechtigten" Ansprüchen. Auf das Wagnis, das von deren Seite eine "Berechtigung" meiner Ansprüche angenommen wird, lasse ich mich nicht ein. Auch ist es mir zu unsicher, mich nachher was die Verjährungshemmung angeht, auf § 203 BGB zu berufen. [...]
Die zitierte Aussage von Neu_hier bestätigt genau meine Gedanken die ich habe, aufgrund der Antwort von EasyCredit. Es mag ja schön sein, dass sie auf die Einrede zur Verjährung verzichten aber eben halt nur bei berechtigten Ansprüchen. Hätte das Anschreiben von EasyCredit vor Gericht entsprechende Wirkung?
Und wie ist nun mein genauer Anspruch? Berechtigt bin ich ja seitdem BGH-Urteil.
Ich habe das Musterschreiben von Stiftung Warentest genommen, in dem Fall "Für ab Anfang 2005 ausgezahlte und bereits abgewickelte Kredite ohne erhöhte Kreditsumme". Mit den Schreiben fordere ich ja zur Zahlung der BG und den 5% Basiszins auf.
Bin mir nun nicht sicher ob das so richtig war.
Könnte da mal jemand von euch drüber gucken?


Wie oben schon erwähnt, läuft meine Frist am 08.12.2014 ab und werde die Sachen dann wohl dem zuständigen Ombudsmann übergeben.