Lustig ist das ja schon... die Spk KB war die erste die sich zwecks Ankündigung der Rückerstattung gemeldet hat..... aber Geld ist immer noch nicht da - da war ja eC schneller
Beiträge von Neu_hier
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Hat jemand schon irgendeine Reaktion bzgl. nicht ordnungsgemäßer Restkreditversicherung erhalten?
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Hat jemand -wie ich- auch beim Thema RSV mit easyCredit zu tun?
Können wir uns da mal austauschen?
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Am Freitag läuft die easyCredit gesetzte Frist ab....wenn dann keinerlei Reaktion bzgl. RSV erfolgt sein sollte, geht wieder ein MB raus!
heute kam dann - wider Erwarten - tatsächlich die BG inkl. Zinsen auf meinem Konto eingeflogen - jetzt muss ich nur den Antrag auf Erlass des MB aus der Welt schaffen
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So..... das Fax des AG Euskirchen muss kaputt sein
Eine Übertragung kommt nicht zustande.... habe jetzt eMail gesandt und morgen geht noch zur Sicherheit ein Brief raus....
easyCredit...easyCredit....easyCredit.... warum habt Ihr nicht einfach schneller überwiesen ?!?
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ich habe erstmals im Oktober geschrieben, dann nochmals im Dezember mit Fristsetzung bis 12. Dezember..... am Samstag Mahnbescheid beantragt und eben wurde gebucht
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Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Eben ist das Geld von e a s y C r e d i t tatsächlich bei mir verbucht worden.... Trotz Weihnachten: Ich fall' vom Glauben ab
Jetzt muss ich nur noch beim AG EUskirchen gaaaanz schnell durchgeben, dass der Schuldner gezahlt hat.
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: Ich habe am 11.12.2014 ein Einschreiben mit Rückschein an die Santander Bank geschickt. Im Jahr 2009 habe ich einen Kredit aufgenommen und die Bearbeitungsgebühren beliefen sich auf ~ 400 €. Im Schreiben an die Bank habe ich der Bank eine Frist bis zum 30.12.2014 gesetzt.
Bis heute (17.12.2014) befindet sich das Einschreiben noch immer in Zustellung. Muss ich nun den Ombudsmann informieren? Ist die Frist nun zu kurz gewählt, da der Brief über eine Woche in Zustellung ist?Vielen Dank!!
Ohne dass es böse gemeint ist: Diese Fristsetzung ist alles andere als gut gewählt... Dein Problem könnte tatsächlich die Verjährung sein, die mit Ablauf des 31. Dezember droht und im Zweifel erhoben wird. Du solltest jetzt ganz S C H N E L L verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. § 203 BGB sagt Dir genau, welche das sind. Schick noch H E U T E das Schreiben an den Ombudsman raus - per Einschreiben / Rückschein... maßgeblich ist, wann es diesem zugeht, nicht, wann Du den Rückschein erhälst...
Gib Gas
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Einschreiben mit RS am 12.11.2014 bei EC eigegangen mit 3 wöchiger Frist , am 1.12 zum Anwalt, heute wäre Mahnbescheid rausgegangen aber denoch alles gut geworden
Dann gibt es ja noch Hoffnung
Bei mir ist immer noch nichts angekommen.... aber die Hoffnung stirbt ja zuletzt....
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Immer noch kein Geldeingang....
was den Mahnbescheid angeht, den ich am Samstag an das AG Euskirchen als zuständiges Mahngericht gesandt habe - nur der Standartsatz der Post: "Die Sendung wurde am 13.12.2014 eingeliefert und befindet sich in der Zustellung."
Na dann.....
Da muss ich die Spk loben: ohne zu Murren meinen Anspruch auf Rückerstattung des Bearbeitungsentgeltes "anerkannt"..... zwar noch nicht da, aber zweifele da nicht dran!
was easyCredit angeht: gut, dass ich keinen Kredit mehr aufnehmen muss..... meine Erfahrungen mit meiner VR-Bank sind ohne Zweifel gut..... aber eC..... einfach nur noch sprachlos.....
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Hallo liebe Mitstreiter!
Ich lese seit einiger Zeit still mit. Ich habe von 2 Banken bereits die BG zurückerhalten (Santander und DKB). Natürlich ohne Zinsen. Bei beiden nochmal angemahnt. Die Frist ist am 12.12. verstrichen. Bei der Santander ohne Reaktion. Die DKB hat mir mitgeteilt, das sie mit der Erstattung der BG die Sache als erledigt betrachtet.
Nun meine Frage: Mit der Erstattung der BG erkennen die Banken doch meine Ansprüche an. Wie ist es da mit der Verjährung? Beginnt die Frist der Verjährung neu ab dem Tag des Geldeingangs auf meinem Konto oder muss ich noch verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen?--> § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Ich würde einen Mahnbescheid anstreben
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Nur mal der Übersicht wegen:
Wer hat bislang schon einen Mahnbescheid beantragt?
Ist dieser auch shcon erlassen worden?
Oder gar zugestellt worden?
Und wenn ja - welche Reaktion?
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falls Du eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung hast: N E I N
das Schlimmste, was man Dir vorhalten könnte, ist, dass Dein Widerrufsrecht verwirkt ist.....
---> nehmen wir das aber mal nicht an: Prüfe also Deine Widerrufsbelehrung
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ich glaube, dass im Moment viel Geld mit diesem Thema verdient wird bzw verdient werden kann (die Summe machts bzw. Kleinvieh macht auch Mist
) von daher wirst Du ganz bestimmt einen netten RA finden, der sich gerne für Dich Zeit nimmt
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Mich würde mal ernsthaft interessieren, wieviel Post die Mahngerichte bekommen, die sich nur auf die Bearbeitungsgebühren bezieht....
Die Mahngerichte selbst sprechen ja im "Normalfall" gegen Jahresende schon von 10000 (!) Briefen pro Tag (--> Verjährungshemmung :-)) .... jetzt möchte ich da nicht arbeiten müssen.....
habe meinen MB am Samstag per Einschreiben nach Euskirchen geschickt.... mal gespannt, wie lange es dauert, bis der MB erlassen wird....
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Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage (für die Erstattung)?
ich habe bis zur Ablösung meines Darlehens jeden Monat 1 € zahlen müssen..... "Kontoführungsentgelt"...... Der BGH hat indes unter Az. XI ZR 388/10 entschieden, dass ein solches unulässig ist....
Dreimal dürft Ihr raten, was ich meiner Bank geschrieben habe? (Übrigens per Einschreiben/Rückschein)
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Eine neue Woche..... und..... "täglich grüßt das Murmeltier".....
na, was meint Ihr? Habe ich eine Gutschrift oder Reaktion von easyCredit?
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Schaden kann es sicher nicht, wenn Du Dir mal mein Schreiben von oben zu eigen machst und um Deine Daten ergänzt und es abschickst
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Das habe ich schon mal überflogen, mss aber mit einer spontanen Antwort erst einmal passen
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Danke dafür.
Ich habe auch alle meine Kredit vorzeitig abgelöst und immer eine kleine Rückzahlung erhalten. Das ist schlüssig für mich, was Du geschrieben hast.
Aber die Thematik "falsche Widerrufsbelehrung" für Kredite von 2002 bis 2009 ist ja da nicht mit gemeint, oder ?
Vielleicht kann mir jemand verständlich mitteilen, wie sich die Sache verhält ?
Danke trotzdem NEU_HIER
Kann Dir im Moment nicht ganz folgen - was genau meinst Du denn?
Wenn die zum Abschluss Deiner Verträge jeweils aktuellen WRB nicht ordnungsgemäß waren, läuft Dein Widerrufsrecht weiter und Du kannst es ausüben...