Die Kosten für die Reinigung der Photovoltaikanlage sind Betriebsausgaben.
Solltet ihr Umsatzsteuerpflichtig sein, könnt ihr die in der Reinigungsrechnung ausgewiesene Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung gelten machen.
Die Kosten für die Reinigung der Photovoltaikanlage sind Betriebsausgaben.
Solltet ihr Umsatzsteuerpflichtig sein, könnt ihr die in der Reinigungsrechnung ausgewiesene Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung gelten machen.
Also in meiner Steuererklärung setze ich grundsätzlich die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres an. Ist bei mir immer akzeptiert worden.
Ich erhalte meine Abrechnung grundsätzlich zwischen September und November. Meine Einkommensteuererklärung erstelle ich aber immer schon so früh wie möglich. Spätestens Ende Februar. Da liegt mir ja noch nicht die Betriebskostenabrechnung vor.
Also habe ich in der Steuererklärung 2014 die Nebenkostenabrechnung angesetzt, welche ich in 2014 (darin wurde der Zeitraum Januar bis Dezember 2013 abgerechnet) erhalten habe. Das mache ich schon so seit vielen Jahren und habe damit noch nie Probleme gehabt.
muc, du hast zwar Recht, dass man jedes Jahr einen anderen persönlichen Steuersatz hat, das gilt aber nicht für die Handwerkerleistungen oder andere haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B, aus der Nebenkostenabrechnung), diese unterliegen nämlich nicht dem persönlichen Steuersatz.
Man erhält eine reine Steuererstattung von 20% bis maximal 4.000,--, das ist vielleicht auch der Grund, warum es dem Finanzbeamten egal ist, ob man die Betriebskostenabrechnung in dem Jahr ansetzt, in welchem sie entstanden ist oder in dem Jahr ansetzt in welchem man diese erhält. Die Steuererstattung ist in beiden Fällen gleich hoch.
PS: Natürlich können nur diejenigen eine Steuererstattung erhalten, die auch Einkommensteuer bezahlt haben
Freu, freu... mit einem kleinen Wehmutstropfen...
Die Santander war so nett und hat mir die Bearbeitsungsgebühren erstattet. Aber leider ohne Verzugszinsen und ohne die Kosten für den Mahnbescheid.
Ein Schreiben habe ich von denen noch nicht bekommen, schicken die denn noch etwas raus?
Ich frage mich nur, muss die Santander die Verzugszinsen bezahlen? Das Darlehen stammt aus 2010 und ich zahle immer noch die Raten davon. Meine errechneten Verzugszinsen betragen ca. 40,--€.
würdet ihr diese zzgl. der Kosten für den Mahnbescheid (32,--) noch einfordern?
Gibt es dafür vielleicht schon irgendwo ein schönes Musterschreiben?
Viele Grüße
und vielen Dank
Was mache ich bloß mit der Santander Bank?
Ende Dezember hatte ich einen Mahnbescheid rausgeschickt, da kam ja mal ganz schnell ein Widerspruch - ohne Begründung seitens der Santander -
Und nun? Um mein Geld zu bekommen, muss ich jetzt echt zum Anwalt? Wie schnell muss ich denn nun reagieren?
Oder reicht es, wenn ich jetzt einfach die nächste Gerichtsgebühr zahle.
Vorallem wenn ich jetzt zum Anwalt gehe, muss die Santander dann die Anwaltsgebühren bezahlen? Oder bleibe ich darauf sitzen (habe keine Rechtschutz).
Kann mir da wer einen guten Tipp geben?
Aber noch was gutes, die Renaultbank hatte nach Antrag auf Erstattung der Kreditgebühren innerhalb von 2 Wochen erstattet. Die waren super fix
Hallo, super Forum, habe bisher aber still quer gelesen.
Meine Frage ist: Reicht es eigentlich aus, wenn ich das Rückforderungsschreiben an die Bank faxe?
Es geht um die Renault Bank, Santander Bank und Noris Bank.
Vielen Dank im Voraus.