Beiträge von IanAnderson2

    Deine Pedanterie ist nervig und dazu noch inhaltlich unzutreffend:


    a)"immer" im Sinne von "ohne Ausnahme" wurde mein Anruf von einem Mitarbeiter entgegengenommen,

    b)"selten" im Sinne von "gelegentlich" wurde nach Vortrag meines Anliegens an den "Anrufentgegennehmer" ein Kollege mit der Wahrnehmung eingeschaltet und

    c)"sehr selten" im Sinne von "weniger als selten" wurde ein Termin vereinbart.


    Hast Du es jetzt verstanden oder bin ich bei Dir an einen frustrierten Gymnasialgermanisten geraten,welcher andere Foristen mit seinen Proseminarsentenzen beeindrucken will?

    Doch,gibt es wohl!


    Ich bin seit 2009 Kunde der Volksbank Düsseldorf-Neuss.Ich bin bei Anruf IMMER an einen Mitarbeiter "geraten",der mein Anliegen selbst erledigt hat.Selten(!!) wurde mein Anliegen an einen sachkundigen Kollegen weitergereicht und ganz selten ein Termin vereinbart.


    NIX Computer!!!


    Ach ja,mein Konto und alle genannten Dienstleistungen(sowie die Geldkarte) kosten mich €2,99 im Monat.

    Der Threadersteller ist ganz gewiß kein Troll,sondern ein einfacher Mann,der glaubt,in seiner Familie in punkto Grundstück und Haus "etwas zu melden" zu haben.Das ist aber nicht der Fall!


    Was er irrtümlicherweise für eine Anlage zum Grundbuch hält,ist aber in Wirklichkeit nichts weiter als eine freundliche Erläuterung der gegebenen Situation.Diese Erläuterung hat mit dem Grundbuch NICHTS zu tun,sondern ist nur eine Beschreibung der Wirklichkeit auf "Notardeutsch".


    Je eher er das versteht und nach der Maßgabe handelt bzw.nicht handelt,daß es die Klugheit gebietet,an den Fakten nicht zu rütteln,desto besser für ihn!!

    In der Ebay Community hat eine Mitarbeiterin verlauten lassen,daß Ebay sich bei "Überschreiten"der Einnahmegrenzen(30 Artikel UND eine Einnahme von mehr als €2000.-/Jahr)an ihren Kunden wenden wird.Ihm wird mitgeteilt,daß eine diesbezügliche Meldung an die Finanzbehörde vorgesehen sei UND er doch bitte Ebay seine Steurnummer zwecks eindeutiger Identifizierung mitzuteilen habe.

    Ich frage mich,welche gesetzliche Grundlage bzw.Rechtsvorschrift der Abgabenordung für dieses Begehren relevant sind.

    Über eine rechtssichere Auskunft würde ich mich sehr freuen.

    Es ist GROB fahrlässig,bei eingestellten Artikeln,die eine Preiserwartung des Verkäufers von mehr als €75.- rechtfertigen,OHNE Mindestpreis für ein paar €(drei Prozent des Angebotspreises)auskommen zu wollen!


    Unterhalb von €75.- läßt Ebay bedauerlicherweise keine Mindestpreise zu!


    Damit hält man sich solche Leute wie den TE wirkungsvoll vom Leibe!

    Du bist ca 2 Jahre hinter der Situation zurück.


    Meine DKV hat mir seinerzeit ein ca.15seitiges juristisch ausgefeiltes Schreiben zukommen lassen,welches inhaltlich eine Durchsetzung tatsächlicher und vermeintlicher "Ansprüche",die durch die Rechtsprechung suggeriert werden,als aussichtslos bewerten lässt.


    Für mich ist das Thema damit erledigt.

    Die Überschrift des Threads ist sachlich nicht korrekt,denn der 3,5fache Satz wird meistens NICHT berechnet,aber das nur am Rande.

    Die Grundidee des TE hat vor ca.20 Jahren auch ein gewisser Karl Lauterbach gehabt(der nannte sich damals "Gesundheitsökonom")und teilweise,konkret NUR in Krankenhäusern,in die Tat umgesetzt:Stichwort "Fallpauschale" d.h.konkret,daß für eine Vielzahl von Behandlungen/Eingriffen das Krankenhaus eine bestimmte Pauschale erhielt egal ob damit der tatsächliche Aufwand abgegolten war oder nicht.

    Den Krankenhäusern wurde erlaubt,für "Begleitbehandlungen" sogenannten "Belegärzten" Infrastruktur gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen,deren Leistungen individuell dem Patienten gemäß der Gebührenordung für Ärzte(GOÄ) minus einem Prozentsatz für bestimmte Kosten(die dem Krankenhaus zu entrichten sind)in Rechnung gestellt werden.


    Die Anwendung dieser Vorgehensweise auch bei niedergelassenen Ärzten scheiterte aus grundsätzlichen Gründen und der Lobbytätigkeit der Ärztevertreter.

    Karl Lauterbach arbeitet immer noch an der Realisierung seiner Pläne,aber so lange wie diese politisch nicht durchsetzbar sind,ist es die freie Entscheidung des niedergelassenen Arztes darüber zu befinden,mit welchem Multiplikator er seine Leistungen in direkter Abhängigkeit von der konkreten Situation beim Patienten honoriert haben will.Abweichungen vom üblichen 2,3fachen des GOÄ-Satzes nach oben hat er nachvollziehbar in seiner Rechnung zu begründen.

    Beim TE frage ich mich,ob seine Versicherung in ihren Bedingungen tatsächlich ihre Leistungserstattung auf das 2,3fache des GOÄ-Satzes begrenzt,denn bei meiner Versicherung(DKV)ist dies NICHT der Fall!

    So leid es mir tut,aber es liegt KEIN Betrug vor,----jedenfalls nicht vom Standpunkt der Bank aus--da Du durch Deine Vorgehensweise Abbuchungen wie die getätigte autorisiert hast.


    Du hättest Dich unbedingt(!!)von der Echtheit der URL bei der Mail überzeugen müssen.Es ist unerheblich,ob die Mail "echt"aussah.In diesem Sinne hast Du grob fahrlässig gehandelt UND die Warnungen Deiner Bank,die in der Abteilung "Phishing" (o.ä.)gut sichtbar auftauchen und von der Bank upgedated werden,in den Wind geschlagen.


    Die einzige Chance besteht darin,daß ein spezialisierter Fachanwalt für Banken-und IT-Recht Dir zumindestens teilweise aus der Patsche helfen kann.Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast(und diese Dir vor dem Aufsuchen des Anwalts eine Deckungszusage gibt)solltest Du einen Versuch wagen.


    Noch zur Klärung:Haftpflichtversicherungen decken Schäden ab,die Du jemandem zugefügt hast.

    Ich bin in dieser Angelegenheit stinksauer,da ich als Ruhestandsbeamter des Landes NRW bis zur nächsten Besoldungserhöhung zum 1.12.2022 von mickerigen 2,8% volle 23 Monate gewartet haben werde.

    Außerdem bekomme ich keineswegs die "Coronapauschale" in Höhe von €1300.- der aktiven Kollegen und jetzt noch nicht einmal die "Energiepauschale" von ebenfalls mickerigen €300.- MINUS Steuern ganz so als habe keine steigenden Energiekosten.

    Ich erwerbe keine neue Brille,weil ich Spaß daran habe,sondern weil sich innerhalb von zwei Jahren meine Sehstärke so verschlechtert(+/- 0,5 Dioptrien rechts und/oder links),so daß ich mit Fug und Recht sagen kann,daß ich alle zwei Jahre eine neue Brille benötige.Diese Notwendigkeit weist die kostenlose Untersuchung bei Fielmann nach.


    Irgendwelchen Schnickschnack will ich nicht und brauche ich nicht;die reine Funktionalität einer modernen Gleitsichtbrille ist entscheidend.


    Bevor ich vor 10 Jahren Kunde bei Fielmann und der Versicherung wurde,mußte ich für jede Brillenanfertigung jeweils dreimal(!!)zum Augenarzt(mit der entsprechenden Rechnung),welche die Beihilfe bzw.die DKV nach einigen fruchtlosen und vergeblichen Auseinandersetzungen nur teilweise beglichen haben.Bei den Brillen selbst sind über €600.- an mir hängengeblieben.Das alles OHNE Schnickschnack.


    Aber jeder so wie er mag.Der TE hat eine Frage gestellt und die habe ich beantwortet.Es ist unsinnig,auf typisch deutsche Art und Weise jeden Sachverhalt in tausend Einzelteile zu zerbröseln und über jedes Teil bis in kleinste zu richten und zu rechten.


    Jemand der besondere Ansprüche hat,soll dafür seine Brieftasche dann eben etwas weiter öffnen,aber nicht über diejenigen mehr oder minder subtil herziehen,die das nicht wollen und tun!

    Ich KAUFE keine Brille,da ich diese alle 24 Monate(konsequent)kostenlos erwerbe,und der Erwerb von der Versicherung gedeckt ist.

    Ich glaube nicht,daß der Erwerb einer modernen Gleitsichtbrille anderswo für €100.-(Versicherungsbeitrag für zwei(!!) Jahre) möglich ist.

    Bedenke bitte auch die anderen Leistungen(siehe oben),die die Versicherung kostenfrei abdeckt.

    Seit ca.10 Jahren habe ich eine Versicherung bei der Merkur,die ich bei Fielmann abgeschlossen habe für €50.- pro Jahr.

    Dafür bekomme ich:

    a)alle zwei Jahre eine neue Brille (Gleitsicht)kostenlos,

    b)eine umfangreiche Untersuchung meiner Augen durch eine Optikermeisterin und durch die entsprechenden Gerätschaften kostenlos,

    c)Ersatz bei Verlust,Diebstahl oder Beschädigung kostenlos


    Ich bin zwar beihilfeberechtigt,aber die Zuzahlungen dort sind um ein mehrfaches höher,umständlicher und langwieriger.


    Haken sehe ich bei der Versicherung keine!!

    Mal kurz weg von den Finanzen:

    Vor kurzem gab es im Spiegel einen Artikel,in dem dargelegt wurde,daß nur noch in den seltensten Fällen Hausbau ohne kostspieligen und nervenaufreibenden Ärger mit Leistungserbringern aller Art erfolgt.Das fängt mit der Erstellung von gerichtsfesten Verträgen an und hört mit kostspieligen Folgen für den Bauherrn im nachhinein noch lange nicht auf.


    Es wird dringend empfohlen,einen vereidigten Bausachverständigen hinzuzuziehen,der mit umfassenden Vollmachten aller Art auszustatten ist.Diese Leute seien heutzutage die einzigen,vor denen Handwerksbetriebe Respekt haben bzw.diese Leute fürchten,da sie Gefahr laufen,ihrerseits ruiniert zu werden.


    Die Kosten für einen vereidigten Bausachverständigen,der täglich oder mehrfach wöchentlich die Baustelle kontrollier, wurden in dem Artikel mit €10.000 bis €15.000 angegeben.Wichtig ist auch,daß der Sachverständige seinerseits umfassend in Haftung genommen werden kann.


    Eine Investition der beschriebenen Art scheint mir gut angelegten Geld zu sein.

    Du hast mich falsch verstanden!


    Wenn ich aufgrund einer Abmachung zwar gebe,aber die andere Seite ihren Teil des Gebens nicht erfüllt("mir nicht gegeben wird"),ist diese Nichthandlung doch wohl evident (und zu sanktionieren).


    Der Mediator hat keine unterschiedlichen Werte zu vermitteln,sondern verbindlich einen Modus Vivendi zu installieren,dessen Einhaltung sich beide Seiten verbindlich zu unterwerfen haben.

    Gibt es keinen Konsens bzw.keine konkludente Handlungen ist die Vermittlung gescheitert,aber zumindestens wissen beide Seiten warum.Dann wird eben bis zum bitteren Ende "Krieg"geführt.


    Die hier in Vergangenheit und Gegenwart gemachten Fehler(von beiden!!)sind zumindestens teilweise offensichtlich:er hat sich mit(wirtschaftlich/materieller)Macht eine dominante Position verschafft bzw.eine solche "quasi" selbsterklärend innegehabt und staunt bzw.reagiert mit Unverständnis,daß die Berufstätigkeit seine Partnerin nicht nur wirtschaftlich,sondern auch psychisch dergestalt emanzipiert hat,daß sie nun ihren Teil des Kuchens verlangt.In dieser Hinsicht hat sie mein volles Verständnis.Unverständlich und infantil ist ihre "Pistole auf die Brust"/"Vogel friß oder stirb"Strategie.


    Allerdings hat er mit dieser "basta" Methode("das Haus gehört mir und bleibt meins")erst eine undurchdringliche Wand aufgebaut,worauf sie reziprok antwortet,offensichtlich eine Sprache,die er versteht,aber den Konflikt weder entschärft noch löst.Daher wird der Mediator gebraucht.

    "Do ut des"(lat.)="gib,damit dir gegeben wird" ist eine meiner Maximen;ganz besonders bei Partnerschaften.Diese Bedingung teile ich rechtzeitig mit.


    Aufrechnen mit "Moral" ist nicht nur unangebracht und ein Widerspruch in sich selbst,sondern in meinen Augen boshafte Schlechtigkeit.


    Passiert das reziproke Geben nicht,gibt es sofort einen Cut und/oder sofortiges Einschalten eines neutralen Mediators,dessen Kosten sich beide zu gleichen Teilen teilen.


    Im konkreten Fall haben sich beide Seiten nicht nur in der Vergangenheit falsch verhalten,sondern sind dabei,ihre Beziehung aufgrund gemachter Fehler und ungenügender Voraussicht unrettbar zu ruinieren.


    Hilfe kann nur von außen kommen(Mediator).

    a)es geht NICHT darum,was Du wann bemerkt hast,sondern was Dir bekanntgegeben wurde.Dieses ist seitens der Bank geschehen,so daß Du keine Rückerstattungsforderungen mit Aussicht auf Erfolg geltend machen kannst,

    b)bei Kreditkarten gilt überall die Formel,daß Du Unstimmigkeiten bei den monatlichen(!!) Kartenabrechnungen innerhalb von 6 Wochen nach Zugang beanstanden mußt.


    Fazit:Deine Begehren auf Erfüllung in Deinem Sinn sind aussichtslos.