Beiträge von Tacitus

    Die Meinungen gehen bezüglich des Themas auseinander. Ich werde beizeiten würfeln.

    Es geht mir nicht darum, irgendeinen Vorteil zu generieren. Ich möchte nur verstehen, was notwendig ist und was nicht. Alle Hinweise, auch die aus dem Forum hier, ergeben keine klare Aussage. Natürlich ist in dem KAP-Formular die Möglichkeit einer Eintragung gegeben.

    Dies impliziert aber keine zwingende Notwendigkeit.

    Ich habe ein Festgeldkonto bei der Leaseplanbank in den Niederlanden, die keine Quellensteuer erhebt.

    Muss ich bei der E.-steuer auch ein KAP-Formblatt ausfüllen, wenn die Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrages liegen, diesen also nicht übersteigen? :/


    Vielen Dank im Voraus.

    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.


    Wir erledigen unsere Steuererklärung selbstständig.
    Was ich in diesem Zusammenhang vergessen habe zu sagen ist, dass meine Frau nach Rentenbeginn noch 3 Monate in Ihrem Job weiterarbeitet, also noch 3 Gehälter bezieht.


    Viele Grüße

    Guten Morgen zusammen,


    mich beschäftigt folgende Frage:
    ich als Rentner und meine Frau als Angestellte hatten bislang die Steuerklassen 5 und 3.
    Ab dem 1.7.2020 bezieht auch meine Frau eine Rente, die deutlich höher ist als meine. Kann die bisherige Kombination der
    Einfachheit halber beibehalten werden oder macht es Sinn, eine andere, z.B. 4/4 zu wählen?


    Tacitus