Hallo Matthias_E,
aus deiner Ausgangsfrage und den Antworten ist noch eine (berechtigte) Frage unbeantwortet geblieben, die das Video evtl. auch behandelt hat.
Du vermischt hier nämlich zwei Dinge. Bei der Gewährung eines sog. grundpfandrechtlich gesicherten Kredits (also der mit Grundschuld, nicht Hypothek, die gibt es in D kaum noch) wird die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch u.a. über eine sog. Grundschuldbestellungsurkunde herbeigeführt.
Das ist der sog. DINGLICHE Vollstreckungstitel, mit dem unter bestimmten Voraussetzungen auf dein Haus zugegriffen werden kann, wenn du den Kredit nicht bedienst.
Dazu gibt es einen sog. PERSÖNLICHEN Vollstreckungstitel, der meist IN der Grundschuldbestellungsurkunde MIT BESTELLT wird. Darin unterwirfst du dich der Vollstreckung in dein persönliches Vermögen.
Dies gibt Banken ein Mehr an Sicherheit gegenüber Ihrem Schuldner und ist absolut üblich.
Nun kommt der entscheidende Punkt: Banken vereinbaren in ihrer Sicherungsabrede (entweder separate Vereinbarung oder direkt im Kreditvertrag) mit dir oftmals eine sog. WEITE Sicherungszweckerkläung.
Das bedeutet: du haftest über die dingliche und persönliche Sicherheit nicht nur für den einen Kredit sondern für ALLE Verbindlichkeiten, die du gegenüber deiner Bank hast (zB aus Kontoüberziehungen etc)
Entsprechend kann es sein, dass du nach Rückzahlung des Darlehens nicht automatisch einen Rückgewähranspruch gegen die Bank hast, wenn du noch weitere Schulden hast.
Weiterer Tipp: erkundige dich danach, wer das Wahlrecht Hinsichtlich der Art des Rückgewähranspruchs hat: du oder die Bank!
Denn eine Grundschuld kann entweder gelöscht werden oder es kann darauf verzichtet werden oder sie kann (an Dritte) abgetreten werden, wenn du den Kredit Zb ablösen willst.
Allerletzter Tipp und zu beachten: der dingliche und der persönliche Titel bestehen UNABHÄNGIG voneinander. Haftest du also dinglich nicht mehr, kann es durchaus sein, dass der persönliche Titel weiterhin existiert und du aus diesem - bei Bestehen von Forderungen - in Anspruch genommen werden kannst.