Beiträge von stefan2015

    Ja, der Kundenservice bei Santander ist unterirdisch.
    Auch mir wurde unterstellt, dass ich dei gekündigt haben sollte - habe ich aber nie.
    Daraufhin habe ich umgehend geantwortet, dass ich nie gekündigt habe, vorsorglich habe ich natürlich auch widerrufen.
    Nun soll die Karte am 15.2 gesperrt werden. Am 29.1. habe ich dort angerufen und bin nach ca. 55 Min auch durch gekommen. Dort sagte man mir, dass mehrere Kunden wohl ein Schreiben zum Wechsel und zur Kündigung vom November 2018 nicht erhalten hätten. Mir würde aber eine Folgekarte zugeschickt werden. Heute habe ich noch mal angerufen: jetzt hießt es, die Karte wird am 15.2 gesperrt, die Folgekarte kommt nicht automatisch, ich müsste einen Antrag stellen.
    So etwas habe ich noch nicht erlebt - jetzt muss man als Kunde schon hinterherlaufen - ne, Santander ist gegessen.
    Eigentlich müsste man diese Masche anzeigen: einfach zu behaupten, das die Kunden gekündigt hätten....


    Finanztip, können Sie das bitte mal public machen - ähnelt sehr an das Verhalten der Bausparkassen...

    Danke muc,
    § 11 EStG habe ich auch dran gedacht, aber dann müssten realisierte Gewinne aus Fonds/Aktien, die ich vor 2009, zB 2005 gekauft und in zB 2014 verkauft habe, auch mit der Abgeltungssteuer belegt werden, da das Geld erst in 2014 zugeflossen ist? Dem ist aber doch nicht so, oder?

    Hallo allerseits,
    ich habe 1995 einen BHW-Bausparvertrag abgeschlossen.
    Im letzen Jahr habe ich ide Option gezogen, keinen Kredit in Anspruch zu nehmen, sondern stattdessen die Einzahlungen bzw. das Guthaben seit 1995 mit einem zusätzlichen Zins von einem Prozentpunkt nachzuverzinsen.
    Jetzt habe ich den Konotauszug (selbstverständlich auch mit Kündigung des Bausparvertrages seitens BHW, weil die Bausparsumme ja voll erreicht sei) erhalten. Hier wurde die Abgeltungssteuer auf Basis der kompletten Einmalzinszahlung in 2014 abgeführt. Nun meine Frage:
    Darf die Abgeltungssteuer auf die Zinsen für das jeweilige Guthaben der Jahre 1995 bis 2008 überhaupt abgeführt werden. Mein Verständnis ist, das Abgeltungssteuer nur für die Zinsen für das Guthaben der Jahre 2009 bis 2014 der Abgeltungssteuer unterliegt?


    Vielen Dank für eine Antwort schon einmal im Voraus