Beiträge von Peter455

    Guten Tag Herr Dr. Schlemann,


    vielen Dank für Ihre Hilfe und v. a. diese letzten, sehr konkreten Antworten auf meine Fragen.


    Freundliche Grüße

    Peter H.

    Guten Tag Herr Dr. Schlemann,


    vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung - sogar am Wochenende / sonntags und immer sehr zeitnah. Das ist wirklich super! :)


    Mir ist leider immer noch nicht ganz klar, was Sie mit "meine Empfehlung, nur die fehlende BU Rente aufzustocken (in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik etc.) und nicht alles neu abschließen." oder "Veränderung der SBU aus 2018 könnte eher sinnvoll sein" konkret meinen.


    Ansonsten konnten aber einige meiner Detailfragen wirklich gut beantwortet werden. Danke!


    Freundliche Grüße

    Peter H.

    Guten Tag Herr Dr. Schlemann,


    danke für Ihre Unterstützung an dieser Stelle. Gerne habe ich als Dankeschön für Ihr Engagement einen Erfahrungsbericht in dem von Ihnen oben genannten Thread verfasst. :)


    - zur "Unabhängigkeit": Sie haben mich, glaube ich, missverstanden. Ich meinte nicht Sie damit, ich meinte meine Unabhängigkeit in einem Stadium des Sich-Informierens. Sie sind als Makler sicherlich sehr viel unabhängiger als Mitarbeiter einer Versicherung. Außerdem habe ich hier beim Lesen im Forum und auf Ihrer Website nicht den Eindruck, als würden Sie direkt schon in Richtung Ihrer "Lieblingsversicherer" beraten oder Sachverhalte einseitig darstellen.


    - zur dauerhaften Beitragsfreistellung: Diese ist ja selbst bei sehr großzügigen Anbietern meines Wissens nur z. B. 24-36 Monate möglich - wobei man das Geld dann zurückzahlen muss, weil Beitragsfreistellung synonym zu Stundung ist. Eine Beitragsfreistellung ohne Stundung (und spätere Rückzahlung) ist meines Wissens nicht möglich. Ich hatte auch gar nicht erwartet, dass das über sehr lange Zeit oder sogar die komplette Laufzeit funktionieren würde. Spannend wäre aber zu wissen: Kann man die BUZ erstmal eine Weile beitragsfrei stellen (und dann evtl. kündigen) und dafür ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung eine neue SBU/DU abschließen? Ergebnis: neue 1100 € SBU/DU (statt 1000 € BUZ) + 1500 € SBU = dauerhaft 2 aktive Verträge (+ 1 weiterer Vertrag/die BUZ temporär beitragsfrei und irgendwann evtl. gekündigt) bei 2600 € Nettogehalt/Monat. So hätte man einen fließenden Übergang zwischen BUZ und SBU/DU und nur eine vorübergehende Lösung mit drei BU-Verträgen. Das klingt für mich logisch.


    - daran anschließend zu Ihrem Kommentar "Höhe der beim evtl. Neuabschluss mit ggf. fortbestehenden "alten" Versicherungen (ja, das ist je nach Einkommen möglich - i.d.R. gedeckelt durch das Nettoeinkommen)": Meinten Sie damit, die BUZ dauerhaft weiterlaufen zu lassen (also nicht beitragsfrei stellen) und zusätzlich eine neue SBU/DU abzuschließen? Ergebnis: 1000 € BUZ + neue 100 € SBU/DU + 1500 € SBU = dauerhaft 3 aktive Verträge bei 2600 € Nettogehalt/Monat. Hier bin ich mir sehr sicher, dass das grundsätzlich geht, aber die Frage ist, ob so ein Konstrukt sinnvoll ist. Es erscheint mir eher umständlich und kompliziert. Vermutlich habe ich Sie hier missverstanden, oder?


    - Eine letzte Variante wäre natürlich, die 1500 € SBU auf 1100 € zu reduzieren und die oben ausgeführten 1100 € in der neuen SBU/DU dann doch gleich mit 1500 € abzuschließen. Dann würde die SBU (weil es vermutlich ein Neuabschluss wäre) aufgrund seit 2018 veränderter Berufsgruppen ggf. erheblich günstiger werden als die SBU aktuell kostet. Ich vermute, das meinten sie mit Ihrer Aussage: "Bei der SBU aus 2018 könnte eine Veränderung eher sinnvoll sein, da hier ggf. neuere Tarife für risikoarme Berufen tatsächlich ein Stück günstiger sein können und Eintrittsalter und Rechnungszins hier keine große Rolle spielen." (Natürlich könnte man statt den Varianten aus 2 oder 3 Verträgen einfach das ganze Netto-Gehalt in der SBU aus 2018 versichern (wobei da nur 2500 € versicherbar wären) oder das ganze Netto-Gehalt in einer neuen SBU/DU aus 2021 versichern und BUZ und SBU beitragsfrei stellen oder kündigen.)


    Freundliche Grüße

    Peter H.

    Guten Tag,


    ich bin (noch) kein Kunde von Herrn Dr. Schlemann. Ich bin auch kein Mitarbeiter oder Freund/Bekannter/Familienmitglied. Ich bin Nutzer in diesem Forum und interessiere mich für die Themen BU und Dienstunfähigkeitsabsicherung. Ich bin bei meinen Recherchen u. a. auf Finanztip und auf die Website von Herrn Dr. Schlemann gestoßen.


    Ich freue mich sehr, dass Herr Dr. Schlemann sich hier offenbar persönlich die Zeit nimmt, um auf Nutzerfragen (ich sage bewusst in meinem Fall (noch) nicht "Kundenfragen") einzugehen und diese kompetent zu beantworten.


    Wenn ich in Richtung Detailberatung, Risikovoranfrage und Abschluss denken werde, werde ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf Herrn Dr. Schlemann zugehen. Der Grund: Durch seine Website mit vielen nützlichen Informationen kann ich mich zuerst selbst tief einlesen. Durch die Beantwortung von Detailfragen hier im Finanztip Forum oder sicherlich auch im Zuge einer Beratung bei ihm weiß ich zumindest schon einmal, worauf ich mich fachlich einlasse. Besonders Artikel wie die folgenden, kann ich allen BU-Interessenten nur ans Herz legen, da ich sie neutral und detailreich finde:


    https://schlemann.com/beste-be…herung-skoda-vw-mercedes/

    https://schlemann.com/berufsun…rsicherung-konfiguration/


    Machen Sie weiter so! :)


    Schöne Grüße

    Peter H.

    Eine Gegenfrage: Worin sehen Sie den Vorteil zu versuchen, alle diese Fragen hier häppchenweise mit unvollständigem Sachverhalt auf eigene Faust zu lösen, statt sich professionell beraten zu lassen und diese Beratung dann auch mit einem Vertragsabschluss beim Berater / Versicherungsmakler Ihres Vertrauens zu honorieren?

    Guten Tag Herr Dr. Schlemann,


    danke für Ihre Nachricht. Der Vorteil ist für mich ganz klar die Unabhängigkeit, die ich habe, bevor ich mich an einen Berater wende. Ich habe sehr wohl vor, das zu tun und nicht das im "Do-it-yourself" Stil zu erledigen. Aber bevor das passiert, möchte ich gerne selbst durchdrungen haben, welche Optionen es gibt und bin an einer offenen Diskussion über diese Optionen interessiert. Daran dürfen sich gerne auch andere Mitleserinnen und -leser beteiligen, die Erfahrungen, Vorwissen oder Gedanken zu der Thematik haben. Dies ist ja ein öffentliches Forum und es sollen mehrere Leute daran teilhaben und davon profitieren können.


    Meine Fragen an Sie, Herr Dr. Schlemann, aus meinem letzten Beitrag sind überwiegend Rückfragen zur Klärung Ihrer Aussagen. Ich habe nicht verstanden, was Sie gemeint haben: Kündigung/Beitragsfreistellung BUZ 2007 bei Versicherer A (1000 €) + Neuabschluss SBU/DU 2021 bei Versicherer C (1000 €) + SBU 2018 bei Versicherer B (1500 €) = 2 Versicherungen? Falls dies gemeint war: Ist ein Neuabschluss bei C (2021; 1000 €) trotz Beitragsfreistellung bei A (2007; 1000 €) und parallel weiter bestehender SBU bei B (2018; 1500 €) überhaupt möglich?


    Oder war von Ihnen gemeint: Neuabschluss SBU/DU bei C (2021; 100 €) unter Beibehaltung von BUZ 2007 bei A (2007; 1000 €) + SBU bei B (2018; 1500 €) = 3 Versicherungen? Da ich bereits fast mein komplettes Netto-Gehalt (bis auf 100 €) versichert habe, würde ich diese letzte Variante nicht ganz verstehen. Ich wäre Ihnen für eine Klärung dieser Fragen sehr dankbar.


    Freundliche Grüße

    Peter H.

    • "die fehlende BU Rente aufstocken": neues Spiel, neues Glück - bei dem zu Ihren Anforderungen am besten passenden Versicherer
    • Kombiprodukt: genau, BU-Versicherung kann man "rauskündigen/teilkündigen"
    • Trennung ist kein Selbstzweck, Sinnhaftigkeit sollte man abhängig von den Umständen des Einzelfalls genauer prüfen (Steuervorteil falls Basisrente und höhere Überschussanteile vs. "praktisch / übersichtlich" etc.)

    Hilft das? Dann wären Sie jetzt ja fast schon ein Kandidat für einen Beitrag im Thread RE: Erfahrungen mit Dr. Schlemann (Berufsunfähigkeitsversicherung), oder?:)

    Guten Tag Herr Dr. Schlemann,


    vielen Dank für Ihre erneute ausführliche und hilfreiche Rückmeldung. :)


    Einige Rückfragen zur Klärung:


    - "Je nachdem wäre meine Empfehlung, nur die fehlende BU Rente aufzustocken (in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik etc.) und nicht alles neu abschließen.": In der alten BU-Versicherung (2007 gerade Student, seit 2016 berufstätig) hatte ich wie gesagt zunächst nur eine Ausschlussklausel, keinen Risikozuschlag. Sie sagten auch:


    - "bei dem zu Ihren Anforderungen am besten passenden Versicherer": Das heißt, wenn Sie an meiner Stelle wären, würden Sie über einen Wechsel des Versicherers und die Neu-Absicherung von 1000 € (d. h. von BUZ zu einem neuen SBU/DU-Versicherer) nachdenken? Oder meinen Sie, Sie würden eine dritte BU-Versicherung abschließen (s. Ihr Kommentar "nur die fehlende BU Rente aufzustocken (in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik etc.)")? Anmerkung: Behandlerakten wurden über die von Ihnen genannten Kanäle bereits eingeholt.


    - "Bei der SBU aus 2018 könnte eine Veränderung eher sinnvoll sein, da hier ggf. neuere Tarife für risikoarme Berufen tatsächlich ein Stück günstiger sein können und Eintrittsalter und Rechnungszins hier keine große Rolle spielen.": Was meinen Sie konkret mit Veränderung?


    - "BU-Versicherung kann man "rauskündigen/teilkündigen"": Könnte man die BU-Versicherung auch eine gewisse Zeit beitragsfrei stellen (und nicht gleich kündigen) und parallel eine weitere, dritte BU-Versicherung (mit DU-Klausel; https://schlemann.com/berufsun…nfaehigkeitsversicherung/) abschließen? Passiert bei einer Teilfreistellung oder Teilkündigung des BU-Anteils aus solch einem Kombiprodukt eigentlich etwas mit dem Rückkaufswert oder dem Garantiezins der Rentenversicherung? Vermutlich verringert sich der Rückkaufswert entsprechend, oder?


    - "Steuervorteil falls Basisrente und höhere Überschussanteile": Meine BUZ ist meines Wissens keine Basisrente, sondern in Schicht III (private Vorsorge) angesiedelt.


    - "Bestehende Absicherung wird nicht reduziert, auch wenn das Einkommen sinkt. Bei Beitragsdynamiken gibt es aber einschränkende Regelungen.": Sie meinen bei Verbeamtung sinkt das Brutto-Einkommen und ggf. können - je nach Versicherer, wenn man diesen von der Verbeamtung in Kenntnis setzt - Beitragsdynamiken von da an nicht mehr genutzt werden. Stimmt das so?


    Freundliche Grüße

    Peter H.

    hatten Sie in der alten BUZ einen Risikozuschlag bzw. haben Sie ggf. den Altersvorsorgebeitrag eingerechnet? Je nachdem wäre meine Empfehlung, nur die fehlende BU Rente aufzustocken (in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik etc.) und nicht alles neu abschließen.

    Guten Abend Herr Dr. Schlemann,


    vielen Dank für Ihre schnelle und nette Rückmeldung. :)


    Ich hatte zu Anfang mal eine Ausschlussklausel, die später rausgenommen werden konnte. Beeinflusst diese auch den Beitrag - ich dachte, dass das nur Risikozuschläge tun?


    Was meinen Sie konkret mit "die fehlende BU Rente aufstocken" und "in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik"? Einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer - oder beim selben Versicherer?


    Kann man aus dem Kombiprodukt die BU-Versicherung "rauskündigen"/teilkündigen?

    So verstehe ich Ihre nachfolgenden Ausführungen. Das hieße, man muss davor keine Vertragstrennung in die Wege leiten und aus dem BUZ-Produkt eine Rentenversicherung und eine BU-Versicherung machen, um die BU-Versicherung dann zu kündigen. (Wie Sie sagten: Das klingt auch in meinen Ohren umständlich und nach "Quark". :) Eine klare Trennung zwischen den Produkten wäre dennoch praktischer, um auch Flexibilität und Übersichtlichkeit bei solchen Entscheidungen zu haben.)


    Meine Frage also: Kann man den BU-Anteil im Kombi-Produkt auch beitragsfrei stellen und (wenngleich die BUZ schon > 10 Jahre besteht) eine neue, zeitgemäßere SBU bei einem anderen Versicherer abschließen, ohne die bisherige BU-Versicherung komplett aufzugeben und zu kündigen?


    Den Altersvorsorgebeitrag habe ich übrigens nicht eingerechnet, ich habe bewusst nur den BU-Anteil innerhalb des Kombi-Produkts im Blick gehabt. Dieser kostet ca. 36 €. Die 1000 € würden in meinem Alter aktuell bei einigen Versicherern (Alter Leipziger, LV1871, Bayerische, ...) 42 € kosten (+/- 2 €).


    Da ich angehender Beamter bin (das ist vermutlich eine wichtige Info), interessiert mich nun natürlich, ob ich bei meiner "Zwei-Vertrags-Lösung" (BUZ + SBU) etwas optimieren sollte, solange ich das als Angestellter noch kann. Als aufmerksamer Leser Ihrer (wahnsinnig hilf- und lehrreichen!) Website weiß ich, dass ab Verbeamtung sich das versicherbare Netto-Gehalt halbieren würde und die Laufzeit ggf. limitiert wäre.


    Ist es wirklich so so, dass man als Angestellter noch sein Netto-Gehalt BU-versichern kann und diese Absicherung dann, wenn man Beamter ist, nicht von den Versicherern reduziert wird? Kann man dann anschließend auch weiterhin Gebrauch von den Beitragsdynamiken machen, selbst, wenn man nach 60 Monaten nach Verbeamtung auf Lebenszeit durch Ruhegehaltsansprüche + BU-/DU-Absicherungen u. U. eine höhere Absicherung als das Netto-Gehalt eines Beamten hätte?


    Um dies zu erreichen könnte man - bei guter Gesundheit (keine Erkrankungen, die von Ihnen genannten Akten wurden eingeholt) - deshalb entweder die SBU aus 2018 kündigen bzw. beitragsfrei stellen, oder die BU-Versicherung aus der BUZ "rauszukündigen" bzw. beitragsfrei stellen und stattdessen eine weitere SBU (idealerweise mit DU-Klausel) neu abschließen. In einem Artikel auf Ihrer Website erwähnen Sie "die Bayerische" und schreiben in einem ähnlichen Beispiel: "Die als Angestellter bei Die Bayerische abgeschlossenen 2.500 EUR Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 65 mit 2% Inflationsausgleich im Leistungsfall kosten inkl. Dienstunfähigkeitsklausel 183,47 EUR brutto bzw. 112,83 EUR netto – ein im Verhältnis zur Leistung sehr wettbewerbsfähiger Beitrag!"


    Weiter schrieben Sie auf Ihrer Website (die ich hier gerne verlinken würde, aber das aus Sicht von FT dann sicherlich "Spamming" wäre): "Ab Verbeamtung auf Lebenszeit kann die Höhe der Absicherung dann ggf. per Teilkündigung auf einen geringeren Bedarf angepasst werden. Bei einem evtl. zwischenzeitlichen Ausscheiden besteht jedoch langfristig ausreichender Schutz zu einem sehr günstigen Beitrag."


    Wäre das eine mögliche Strategie? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung (und natürlich auch von anderen Mitlesern). :)


    Freundliche Grüße

    Peter H.

    Hallo DeSa,


    könntest Du bitte noch Angaben zu den Kombiverträgen machen. Handelt es sich um Basisrentenverträge mit BUZ, private Rentenversicherungen mit BUZ oder Versicherungsanlageprodukte mit BUZ?


    Das Produkt "BU-Start-Police" der Allianz ist ja eine SBU (selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung).

    Was die BUZ wirklich wert ist (gemeint ist hier der Leistungsumfang im Marktvergleich und die Zugangskriterien für den Versicherungsnehmer im Versicherungsfall) wäre zu prüfen und zu analysieren. Erst dann kann man sagen, ob es zu empfehlen ist, die BUZ aus dem Vertrag herauszulösen oder weiter laufen zu lassen (was häufiger vertraglich möglich ist, Stichwort: Teilkündigung Baustein BUZ).

    Guten Tag Herr Gamper,


    meines Wissens ist die BU StartPolice der Allianz keine SBU, sondern eine Kombination aus Rentenversicherung und BU-Versicherung. Täusche ich mich?


    Ich verstehe ihre Aussage mit "Teilkündigung Baustein BUZ" so, dass man aus dem Kombiprodukt die BU-Versicherung "rauskündigen" kann. Ist das zutreffend? Das heißt, man muss davor keine Vertragstrennung in die Wege leiten und aus dem BUZ-Produkt eine Rentenversicherung und eine BU-Versicherung machen, um die BU-Versicherung dann zu kündigen?


    Kann man den BU-Anteil auch beitragsfrei stellen und (auch wenn die BUZ schon > 10 Jahre alt ist) eine neue, zeitgemäßere SBU bei einem anderen Versicherer abschließen, ohne die bisherige BU-Versicherung komplett aufzugeben und zu kündigen?


    Freundliche Grüße

    Peter H.

    Guten Tag in die Runde,


    ich habe eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung/BUZ (2007) und SBU (2018). Die BUZ würde ich gerne "bearbeiten", konkret den BU-Anteil "kaltstellen" (kündigen, beitragsfrei stellen, ...) und dafür eine weitere SBU abschließen (bin gesund, Krankenakten eingeholt). Die BU-Versicherung in der BUZ ist nicht mehr zeitgemäß (keine AU-Klausel, keine Leistungsdynamik, nur ca. 1000 € BU-Rente abgesichert, ...) und ich bin gesund genug, um auch woanders angenommen zu werden - und das für nur 5 € mehr pro Monat, obwohl ich jetzt knapp 14 Jahre älter bin.


    Ich habe hier mal alle Varianten durchgespielt, die mir eingefallen sind. Die fett gedruckten sind die in meinen Augen interessanten und relevanten. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll,


    - das komplette Kombi-Produkt weiterlaufen zu lassen?


    - das komplette Kombi-Produkt beitragsfrei zu stellen?

    - im Kombi-Produkt nur den BU-Anteil beitragsfrei zu stellen?

    - im Kombi-Produkt nur den RV-Anteil beitragsfrei zu stellen?

    - beides zu trennen, dann beides beitragsfrei zu stellen?

    - beides zu trennen, dann den BU-Anteil beitragsfrei zu stellen?

    - beides zu trennen, dann den RV-Anteil beitragsfrei zu stellen?


    - das komplette Kombi-Produkt zu kündigen?

    - im Kombi-Produkt nur den BU-Anteil zu kündigen?

    - im Kombi-Produkt nur den RV-Anteil zu kündigen?

    - beides zu trennen, dann beides kündigen?

    - beides zu trennen, dann den BU-Anteil kündigen?

    - beides zu trennen, dann den RV-Anteil kündigen?


    Gibt es Varianten, die hier nicht beleuchtet wurden? Macht es Sinn, so vorzugehen?


    Dr. Schlemann: An Ihrer Meinung wäre ich besonders interessiert, da ich Ihre Website und die Antworten hier im Forum sehr schätze. :)


    Freundliche Grüße

    Peter H.