hatten Sie in der alten BUZ einen Risikozuschlag bzw. haben Sie ggf. den Altersvorsorgebeitrag eingerechnet? Je nachdem wäre meine Empfehlung, nur die fehlende BU Rente aufzustocken (in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik etc.) und nicht alles neu abschließen.
Guten Abend Herr Dr. Schlemann,
vielen Dank für Ihre schnelle und nette Rückmeldung. 
Ich hatte zu Anfang mal eine Ausschlussklausel, die später rausgenommen werden konnte. Beeinflusst diese auch den Beitrag - ich dachte, dass das nur Risikozuschläge tun?
Was meinen Sie konkret mit "die fehlende BU Rente aufstocken" und "in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik"? Einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer - oder beim selben Versicherer?
Kann man aus dem Kombiprodukt die BU-Versicherung "rauskündigen"/teilkündigen?
So verstehe ich Ihre nachfolgenden Ausführungen. Das hieße, man muss davor keine Vertragstrennung in die Wege leiten und aus dem BUZ-Produkt eine Rentenversicherung und eine BU-Versicherung machen, um die BU-Versicherung dann zu kündigen. (Wie Sie sagten: Das klingt auch in meinen Ohren umständlich und nach "Quark".
Eine klare Trennung zwischen den Produkten wäre dennoch praktischer, um auch Flexibilität und Übersichtlichkeit bei solchen Entscheidungen zu haben.)
Meine Frage also: Kann man den BU-Anteil im Kombi-Produkt auch beitragsfrei stellen und (wenngleich die BUZ schon > 10 Jahre besteht) eine neue, zeitgemäßere SBU bei einem anderen Versicherer abschließen, ohne die bisherige BU-Versicherung komplett aufzugeben und zu kündigen?
Den Altersvorsorgebeitrag habe ich übrigens nicht eingerechnet, ich habe bewusst nur den BU-Anteil innerhalb des Kombi-Produkts im Blick gehabt. Dieser kostet ca. 36 €. Die 1000 € würden in meinem Alter aktuell bei einigen Versicherern (Alter Leipziger, LV1871, Bayerische, ...) 42 € kosten (+/- 2 €).
Da ich angehender Beamter bin (das ist vermutlich eine wichtige Info), interessiert mich nun natürlich, ob ich bei meiner "Zwei-Vertrags-Lösung" (BUZ + SBU) etwas optimieren sollte, solange ich das als Angestellter noch kann. Als aufmerksamer Leser Ihrer (wahnsinnig hilf- und lehrreichen!) Website weiß ich, dass ab Verbeamtung sich das versicherbare Netto-Gehalt halbieren würde und die Laufzeit ggf. limitiert wäre.
Ist es wirklich so so, dass man als Angestellter noch sein Netto-Gehalt BU-versichern kann und diese Absicherung dann, wenn man Beamter ist, nicht von den Versicherern reduziert wird? Kann man dann anschließend auch weiterhin Gebrauch von den Beitragsdynamiken machen, selbst, wenn man nach 60 Monaten nach Verbeamtung auf Lebenszeit durch Ruhegehaltsansprüche + BU-/DU-Absicherungen u. U. eine höhere Absicherung als das Netto-Gehalt eines Beamten hätte?
Um dies zu erreichen könnte man - bei guter Gesundheit (keine Erkrankungen, die von Ihnen genannten Akten wurden eingeholt) - deshalb entweder die SBU aus 2018 kündigen bzw. beitragsfrei stellen, oder die BU-Versicherung aus der BUZ "rauszukündigen" bzw. beitragsfrei stellen und stattdessen eine weitere SBU (idealerweise mit DU-Klausel) neu abschließen. In einem Artikel auf Ihrer Website erwähnen Sie "die Bayerische" und schreiben in einem ähnlichen Beispiel: "Die als Angestellter bei Die Bayerische abgeschlossenen 2.500 EUR Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 65 mit 2% Inflationsausgleich im Leistungsfall kosten inkl. Dienstunfähigkeitsklausel 183,47 EUR brutto bzw. 112,83 EUR netto – ein im Verhältnis zur Leistung sehr wettbewerbsfähiger Beitrag!"
Weiter schrieben Sie auf Ihrer Website (die ich hier gerne verlinken würde, aber das aus Sicht von FT dann sicherlich "Spamming" wäre): "Ab Verbeamtung auf Lebenszeit kann die Höhe der Absicherung dann ggf. per Teilkündigung auf einen geringeren Bedarf angepasst werden. Bei einem evtl. zwischenzeitlichen Ausscheiden besteht jedoch langfristig ausreichender Schutz zu einem sehr günstigen Beitrag."
Wäre das eine mögliche Strategie? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung (und natürlich auch von anderen Mitlesern). 
Freundliche Grüße
Peter H.