Update:
Habe mit meinem Arbeitgeber, Finanzamt und Minijobzentrale gesprochen.
Grundsätzlich ist mein Arbeitgeber gewillt mir zu helfen, kann aber nichts mehr im System ändern.
Finanzamt riet mir darauf mich an die Minijobzentral zu wenden. Die Dame sagte vielleicht könne es der Arbeitgeber nachzahlen, nur wüsste sie nicht wie viel die Minijobzentral verlangen würde (wegen späterem zahlen).
Ich rief die Minijobzentrale an. Die Minijobzentral wies mich darauf hin, dass sie darüber keine Entscheidungen treffen können. Die ziehen das Geld einfach nur ein und übermitteln die Daten an das Finanzamt.
Der Mitarbeiter verwies mich aber darauf hin:
"Im Übrigen darf der Arbeitgeber die Pauschalbesteuerung nur nachholen, solange die Lohnsteuerbescheinigung für den nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuerten Arbeitslohn noch nicht erstellt bzw. ausgeschrieben oder elektronisch übermittelt wurde. Er darf die Pauschalbesteuerung nur nachholen, wenn eine Lohnsteuer-Anmeldung berichtigt werden kann und für die angemeldete Lohnsteuer noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist."
Was der letzte Absatz bedeutet weiß ich nicht (Festsetzungsverjährung?)
Er meinte, wenn der Arbeitgeber, dass an die Minijobzentrale übermittelt würde es schwer werden deutlich zu machen wofür der gezahlte Beitrag ist, dass es der Beitrag für einen Pauschalbeitrag 2019 ist, das war dann noch das einzige Problem.
Mein Arbeitgeber könnte es nachzahlen und eine schriftliche Bestätigung dem Finanzamt geben. Die Minijobzentrale würde auch keine Verspätungszuschläge etc. verlangen können, weil das außerhalb ihres Tätigungsbereichs liegt..
Natürlich weiß ich nicht ob das akzeptiert wird.