Hallo,
unser Vertrag nach Q12 wurde bereits 2021 von der BSQ gekündigt, zum Januar 2022 ausgezahlt. Leider fiel erst jetzt mit dem letzten BSQ Kontoauszug in 2023 auf, dass auch uns der Bonus nicht gezahlt wurde. Uns wurde in der Kündigung geschrieben, dass wir "bis heute ... das Bauspardarlehen nicht beansprucht" haben. Daher gingen wir davon aus, dass der BSQ der Verzicht bekannt ist.
In 2011 erhielten wir ein Schreiben zur Zuteilungsreife. In der Annahmeerklärung gibt es exakt 2 Optionen. Option 1 ist die Auszahlung des Bausparguthabens und die Ergänzung, dass man das "Bauspardarlehen in Anspruch nehmen" möchte. Option 2 ist die Auszahlung des Bausparguthabens und das "verzichte(n) auf das Bauspardarlehen". Wenn hier das "in Anspruch nehmen" das Gegenteil von "verzichten" ist, so lesen wir den Satz aus dem Kündigungsschreiben, wir hätten "bis heute ... das Bauspardarlehen nicht beansprucht" natürlich genau so, dass die BSQ bestätigt, dass Ihnen ein Verzicht bzw. die Nichtinanspruchnahme bekannt ist.
Unfassbar ärgerlich, dass man sich auf dem Kleingedruckten ausruht und den Kunden ins offene Messer laufen lässt, dieser sich aber in Sicherheit wiegt, weil alles geklärt zu sein schien.
Als Antwort erhielten wir ein Schreiben mit unfassbar vielen Verweisen auf Urteile. Ein Hauch von "mundtot machen".
Was meint ihr, besteht noch eine realistische Hoffnun auf den Bonuszins? Es geht um fast 3000 Euro.
Danke für eine Einschätzung, falls möglich.