Beiträge von epsilon2

    Der Großmeister der inhaltsfreien Kommentare sollte halt auch seinen Senf dazu geben können.


    Der Artikel bleibt zu dem Thema nur an der Oberfläche. Das akute Problem ist für die Genossenschaftsbanken nur wenig größer, es gibt - soweit bekannt - außer dem geschilderten Fall aktuell nur eine zweite Problembank, nämlich die Raiffeisenbank Hochtaunus. Da läuft es nach dem gleichen Muster, die BAFin hat die Eigenkapitalanforderungen hochgeschraubt und engmaschige Berichtspflichten angeordnet. Wenn dann ein paar größere Gewerbeimmobilienkredite ausfallen, ist Ende Gelände. Und zur Zeit fallen viele Gewerbeimmobilienkredite aus, da braucht man sich nur die letzten Quartalsberichte von Spezialisten wie der pbb anschauen. Interessant ist hauptsächlich, wie die Genossen künftig intern mit solchen aus dem Ruder laufenden Banken umgehen wollen. Dazu gibt es auf Finanz-Szene.de ein paar Meldungen die tiefer gehen als der verlinkte Artikel.


    Die für Einleger spannende Frage ist, ob der BVR in diesen Fällen erstmals Mitglieder nicht über die Institutssicherung auffangen wird, sondern sich auf die Einlagensicherung beschränken wird, nachdem sich auch dort in der Vergangenheit reichlich Ärger über das Geschäftsgebahren der beiden Außenseiter aufgestaut hat und als Reaktion darauf schon Satzungsänderungen zur Erweiterung der Prüfungs- und Durchgriffsrechte des Verbandes auf den Weg gebracht wurden. Ich persönlich glaube nicht, dass das passieren wird, das hätte einen zu großen Imageschaden für die gesamte Gruppe zur Folge. Aber das ist nur Spekulation.

    Wenn der Broker keine inländische Niederlassung hat, muss und kann er auch keine Bescheinigungen nach § 45a EStG erteilen. Das hat zur Folge, dass du die Handelsergebnisse in Form einer lückenlosen Auflistung aller 2023 realisierten Gewinne und Verluste mit Abrechnungsbelegen o. ä. nachweisen musst. Geschäfte in Fremdwährung müssen in Euro umgerechnet werden, dafür werden von der Fnanzverwaltung amtliche Umrechnungskurse festgelegt und veröffentlicht. Wo die zu finden sind, fällt mir gerade nicht ein.


    Gibst du einen kleinen HInweis, welchen Grund es für so ein Depot gibt? Die Preise können es doch eigentlich nicht sein, die Produktauswahl wohl auch nicht und bürokratischen Ärger (nicht nur wegen der Steuer) handelt man sich zusätzlich auch noch ein.

    WISO-Steuer 2024 gibt es heute (und wahrscheinlich auch noch übers Wochenende) bei Amazon für 22,99 €. Kann alles, was angefragt wurde, ist ganz gut zu bedienen und zu dem Preis wird das wohl später nicht mehr zu bekommen sein (kostet normalerweise um die 45 €). Die Lizenz gilt für 5 Einkommensteuererklärungen.

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    Ich muss sagen, ich bin auch ein Verteidiger der Vorurteile.


    Vorurteile sind eine Methode eigene oder fremde Erfahrungen zu Regeln zu verallgemeinern, die einem bei zukünftigen Entscheidungen helfen sollen.

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    Richtig, jede zivilisierte Gesellschaft basiert auf Vorurteilen. Normen, egal ob rechtliche, wirtschaftliche oder moralische Normen, sind allgemeine Regeln, die aus allgemeinen Erfahrungen abgeleitet sind und von jedem zu beachten sind. Also letztendlich in verbindliche Regeln gegossene Vorurteile, die nach allgemninen Kriterien erwünschtes und unerwünschtes Verhalten definieren. Ohne solche Regeln würde Chaos herrschen und der brutalste, stärkste und rücksichtloseste sich durchsetzen. Vielleicht sollten die immer gleichen Möchtegernmoralapostel, die in diesem Forum nie etwas zur Sache beizutragen haben, aber jeden Thread mit sachfremden Einwürfen kapern, mal darüber nachdenken.

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    Das Ziel ist einen unabhängigen, neutralen Gutachter zu finden, der sämtliche Schäden beurteilt und eine roadmap aufzeigt, wie nun vorgegangen wird.

    Dies kann jedoch nur die Hausverwaltung, denn Privatgutachten haben vor Gericht keine Gültigkeit.


    Was würdet Ihr jetzt tun?

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    Einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als Gutachter beauftragen. Du bist nicht vor Gericht, sondern willst erstens selbst wissen, was die Ursache des Problems ist bzw. sein kann, und zweitens damit zum Verwalter bzw. der ETG gehen, um Abhilfe zu bekommen. Es wäre sinnvoll, die Hausverwaltung davon auch bereits im Vorfeld zu informieren und sie einzubinden anstatt später erst das fertige Gutachten auf den Tisch zu legen. Auch deshalb, weil der Sachverständige sicherlich die Erlaubnis benötigen wird, an der einen oder anderen Stelle unter der Oberfläche zu schauen, wenn er zu aussagekräftigen Ergebnissen kommen will.

    Wenn es wirklich der gesetzliche Zuschlag (§ 149 VAG) ist, wird der bis zum Ende Kalenderjahres erhoben, in dem der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet. Für Personen, die bereits bei der Einführung am 01.01.2000 versichert waren, gab es aber eine Übergangsregelung und Wahlrechte. Frag' mich nicht nach Einzelheiten, aber vielleicht ist das der Grund dafür, dass es bei dir früher endet.

    Das ist unerheblich, alleine schon die entgangene Nutzungsmöglichkeit ist zu entschädigen. Besser bekannt ist das Prinzip aus der Schadensberechnung nach Verkehrsunfällen, Stichwort Nutzungsausfallentschädigung. Vielleicht sollte man sich nicht mit dem Brustton der Überzeugung so weit aus dem Fenster lehnen, wenn man von der Materie keine Ahnung hat.

    ... mehr in Rüstung usw. investiert wird und green investments langsamer gehen als gedacht, gehofft oder nötig ...

    Jetzt bin ich aber verwirrt. :saint: Ich dachte, Rüstung wäre neuerdings wieder gewünscht und moralisch das nonplusultra, besonders bei denen, die es mit grün und Klima haben. Also sozusagen das neue "green investment mit wumms" und Weltverbesserungsbonus. 8)

    Altenheim muss ja nicht gleichbedeutend mit handlungsunfähig sein. Wenn er in der Lage und gewillt ist, einmal mit zur Postfiliale zu kommen und dort für die Identifizierung seinen Ausweis zu zeigen und eine Unterschrift zu leisten, dann klappt das auch bei der ING-DiBa oder anderen inländischen Banken. Ansonsten vielleicht über Anbieter aus Ländern nachdenken, in denen eine Personalausweiskopie ausreicht, namentlich Schweden oder Luxemburg (Advanzia). Da muss dann allerdings auch eine Steuererklärung abgegeben werden.

    Nein, Betrug ist ein Offizialdelikt, das von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss und auch wird, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht besteht. Auf ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung kommt es nur bei Antragsdelikten wie Beleidigung oder Sachbeschädigung an. Außerdem, siehe oben, ist das Interesse an der Verfolgung solcher Sachen außerordentlich groß, Richter und Staatsanwälte reagieren sehr empflindlich, wenn ein Gericht für eine Straftat instrumentalisiert wird. Wenn der Sachverhalt wirklich so war, wie von ika oben geschildert, dann hätte sogar eine Freiheitsstrafe zur Diskussion gestanden.

    Es war auch strafbarer Betrug. Und wenn Gerichte belogen und für einen Betrug missbraucht werden, reagieren sie meistens besonders empfindlich. Da hätte er auch nochmal nachtreten können und sollen, wenn er zivilrechtlich damit abgeschlossen hatte.

    Wie soll jemand Erfahrung damit haben können, obwohl die DKB noch nie pleite war? <X

    Wieviel die Einlagensicherung praktisch taugt, wird sich im Insolvenzfall zeigen. Wieviel theoretisch abgesichert ist, kannst du im Informationsblatt der DKB nachlesen.

    Die gesamte positive Entwicklung des DAX-Performanceindex der letzten gut zwanzig Jahre ist nur den Dividendenzahlungen geschuldet. Der DAX-Kursindex hat gelegentlich mal über die Höchststände des Jahres 2000 geschaut, liegt aber aktuell wieder darunter. Da hat sich ohne die in den Performanceindex hinein gerechneten Ausschüttungen praktisch nichts getan. Beim EUROSTOXX50 ist es noch deutlicher. Der hat das 2000er-Hoch nie wieder erreicht und liegt aktuell ca. 25% darunter.