Beiträge von Phil

    Ich denke meine Frage ist hier auch untergegangen.
    Daher hier erneut:



    Inzwischen habe ich auch Infos gefunden.
    Da ich den Kredit frühzeitig abgelöst habe, hätte ich vermutlich Anspruch auf einen Anteil diese sogenannten Zinscap-Prämie, weil diese mit Kreditabschluß für die geplante Kreditlaufzeit bezahlt habe. Vermutlich hätte ich Anspruch auf eine anteilige Erstattung dieser Prämie.
    Hat jemand zu meinem Fall Infos/Ideen?


    Gruß
    Phil

    Ich habe mich jetzt durch die 38 Seiten gegraben, habe jedoch nichts zu meinem Fall gefunden.
    Bei mir lehnt die Sparkasse die Rückzahlung mit folgender Begründung ab:


    Sehr geehgeehrter Herr xxx,
    vielen Dank blabla.


    Bei der von Ihnen reklamieren Gebühr für das Darlehen mit der Nr. Xxx xxx xxx handelt es sich nicht um eine Bearbeitungsgebühr im Sinne des aktuellen BGH Urteils, sondern vielmehr um einen konkreten Preis für einen Zinsvorteilsraum.
    Bei der Vereinbarung einer Begrenzung der Zinsanpassung handelt es sich um eine nicht geschuldete Sonderleistung, die bereist werden kann und nicht unter die Rechtsprechung des BGH zu Preisnebenqbreden zählt.
    Die Details zur Schwelle des Zinscap und dessen Laufzeit wurden mit ihnen im Vorfeld des Vertragsabschlusses besprochen und entsprechend im Vertrag vom xx.xx.2012 in dem Abschnitt C "Kredithöhe, Kosten" festgehalten.
    Vor diesem Hintergrund werden wir keine Erstattung vornehmen.
    MfG
    .......


    Es handelte sich um einen Verbraucherkredit ohne besondere Verwendung. Da ich den Kredit vorzeitig, bereits im Oktober 2013 abgelöst habe, liegt mir der Vertrag nicht mehr vor.


    Ich habe jetzt ganz dreist der Bank eine Mail geschickt, in welcher ich eine Abschrift des Vertrages erbitte um evtl meine Ansprüche anwalt ich prüfen zu lassen.


    Ich habe dazu irgendwo mal gelesen, dass die Bank im Falle eines Gerichtsverfahren ihre Unterlagen zur Verfügung stellen muss.


    Was haltet ihr vom Antwortschreiben der Bank? Ausrede oder hat die Sparkasse in dieser Sache wirklich recht?


    Gruß Phil