Hallo zusammen,
ich habe mich nun auch einmal angemeldet um meinen Senf dazu zu geben ;D
Ich habe insgesamt für 5 Darlehen (Kleinbeträge) bei der Santander und für 2 Darlehen bei der VonEssen Bank die Bearbeitungsgebühren zzgl. Zinsen für meinen LAG und mich zurückgefordert.
Ich habe diese Forderungen in 3 Einschreiben mit Rückschein am 30.10.2014 abgeschickt.
Dabei waren in den 2 Umschlägen an die Santander 1x3 Schreiben und 1x2 Schreiben und in dem Umschlag an die VonEssen 1x2 Schreiben. Ich habe also für jeden einzelnen Vertrag ein Schreiben aufgesetzt.
Am 06. & 07.11 kamen die Rückscheine wieder an und es waren alle 3 am 04.11. abgezeichnet.
Selbst als meine Rückscheine bereits zurück waren, zeigte die Post noch einen offenen Versandstatus... Aber das ist schon immer so, dass bei einigen Einschreiben durch die Post eine etwas grössere Verzögerung in der Sendungsverfolgung auftritt.
Nun gestern am 11.11. hatte ich bereits 3 Schreiben der Santander im Briefkasten. Für jeden der zusammen in einem Umschlag versandten Gebührenrückforderungen jeweils ein eigenes Antwortschreiben.
den text der Santander kennt Ihr ja nun: .... blabla... Kulanz... blabla
Nun denke ich, dass heute die 2 restlichen Antworten der Santander im Briefkasten liegen werden. Gespannt bin ich allerdings was die VonEssen macht. Hier wurde bisher ja leider noch kein Fall berichtet. 
Auf jeden Fall gehe ich nun derzeit davon aus, dass die Santander auch mir nur die Bearbeitungsgebühren erstatten wird, allerdings ohne die ebenfalls geforderten Zinsen.
Ich hab da schonmal was vorbereitet 
Passt das so?
Absender
Bank
Ort, Datum
Darlehensvertrag-Nr.: ....................
Sehr geehrte Damen und Herren,mit meinem Schreiben vom 30.10.2014 forderte ich Sie auf, das von mir zu Unrecht bezahlte Bearbeitungsentgelt des oben genannten Darlehensvertrages nebst Zinsen auf diesen Betrag ab Verzugsbeginn bis zum .......... auf mein Konto zu erstatten.
Heute, am ........., wurde ein Betrag i.H.v. ........€ auf meinem Konto gutgeschrieben. Dieser Betrag entspricht allerdings lediglich dem der zurückgeforderten Bearbeitungsgebühren. Nicht aber den ebenfalls geforderten Zinsen.
Ich fordere Sie daher erneut auf, die bereits im ersten Schreiben geforderten Verzugszinsen (5% p.a. über Basiszinssatz) auf das Bearbeitungsentgelt ab Vertragsbeginn zu berechnen und bis zum ............. auf mein Konto bei der ........................,
IBAN: ..........................
BIC: ...........................
zu überweisen.
Sollte ich bis zum Fristablauf keinen Zahlungseingang verzeichnen können, behalte ich mir vor ohne Ankündigung einen Ombudsmann/Anwalt einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen