Hallo zusammen,
ich habe Einspruch eingelegt gegen meinen Steuerbescheid. Es geht um die Bonuszahlung meiner Krankenkasse, die damit einen Teil meiner Fitnesscenter-Kosten erstattet hat. Das Finanzamt hat diesen Betrag von meinen Sonderausgaben abgezogen.
Es gab dazu letztes Jahr ein Urteil vom BFH (Aktenzeichen BFH X R 16/18), welches meiner Auffassung nach zu 100 % einschlägig ist. Der Sachverhalt ist nahezu identisch.
Das Finanzamt bittet mich jetzt darum, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, bis das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist. Dazu ist bis Ende Juni meine Zustimmung notwendig.
Jetzt muss ich entscheiden, ob ich dem zustimmen möchte. Einerseits würde eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt bedeuten, dass mein Einspruch angenommen würde. Andererseits weiß ich nicht, wann (bzw. ob überhaupt) das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Das Urteil ist ja jetzt schon ein Jahr alt.
Wie würdet ihr entscheiden und warum? Dem Ruhen des Verfahrens zustimmen oder aber auf eine Einspruchsentscheidung bestehen?
Und denkt ihr, auf eine Entscheidung zu bestehen könnte mir in der Zukunft Nachteile bringen, z.B. dass Sachbearbeiter genauer hinsehen, mehr Belege einfordern o.ä.? Denn von dieser Streitfrage abgesehen wurde meine Steuererklärung vollumfänglich akzeptiert ohne jede Nachfrage - unterm Strich nicht schlecht, anstelle haufenweise Belege nachreichen zu müssen.
(Es geht um eine Steuererstattung von ca. 70 Euro, also am ganz großen Rad möchte ich ehrlicherweise aus praktikablen Gründen auch nicht drehen.)