Opodo-Buchung, Rückflug von airline storniert

  • Ich hatte über Opodo einen Hin- und Rückflug von Stuttgart nach Tel Aviv gebucht. (Hin 10.08.14, Rück: 20.08.14). Die Airline war Türkish airlines.
    Aufgrund der Auseinandersetzungen in Israel in diesem Zeitraum wurden Flüge storniert, so dass ich immer wieder bei Opodo anrufen musste, um zu erfragen, ob die von mir gebuchten Flüge durchgeführt würden.
    Am 8.8.2014 rief ich bei Opodo an und erfuhr, dass der Rückflug storniert worden war. Eine Alternative innerhalb meines Zeitfensters gab es nicht, so dass ich die komplette Buchung stornierte. Laut Opodo sollte der Flugpreis innerhalb von 4 - 6 Wochen zurückerstattet werden. Bis heute ist diese Erstattung nicht erfolgt.
    Von Opodo werde ich hingehalten.
    Fragen:
    Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Erstattung? Der Sitz der Turkish airlines ist nicht in einem EU-Land.
    Muß ich einen Anspruch erst formal anmelden, bevor Opodo (oder die Airline) reagieren?
    Wende ich mich mit einem Anspruch an Opodo (die meine Kreditkarte belastet haben) oder an Turkish airlines.


    Danke vorab für Ihre Hilfe.
    Anette

  • Ich hatte über Opodo einen Hin- und Rückflug von Stuttgart nach Tel Aviv gebucht. (Hin 10.08.14, Rück: 20.08.14). Die Airline war Türkish airlines.
    Aufgrund der Auseinandersetzungen in Israel in diesem Zeitraum wurden Flüge storniert, so dass ich immer wieder bei Opodo anrufen musste, um zu erfragen, ob die von mir gebuchten Flüge durchgeführt würden.


    Der Passagier bucht im vorliegenden Sachverhalt eine Flugbeförderung über ein (Online-)Reisebüro (= 'opodo') bei der Fluggesellschaft (='Turkish Airlines').
    Somit kommt es zum Abschluß eines Beförderungsvertrages, einem Unterfall des Werkvertrages, und zwar zwischen dem Passagier und der Airline.
    Das (Online-)Reisebüro (= 'opodo') ist hier lediglich Vermittler. Dies geht auch ganz klar an exponierter Stelle aus den AGB von 'opodo' hervor, wo man sich ausdrücklich auf eine reine Vermittlerrolle beruft.
    Das heißt, nach der reinen Vermittlungsleistung, wofür das Reisebüro eine Provision von der Fluggesellschaft erhält, ist es 'außen vor': Nach der Vermittlung hat 'opodo' keine weiteren Rechte und Pflichten und steht in keinen weiteren Vertragsbeziehungen zu dem Passagier.


    So teilt 'opodo' auch ganz richtig in seinen AGB mit, daß es nicht für Änderung der Flugzeiten verantwortlich ist und der Kunde sich diesbezüglich an die Airline, also seinem direkten Vertragspartner halten soll.


    Im vorliegenden Sachverhalt geht der Flug von Deutschland nach Israel. Der Flug unterliegt der VO (EG) 261/2004, der sogen. 'Europ. Fluggastrechteverordnung'.
    Da der Flug aufgrund der Sicherheitslage gecancled wurde, haben wir hier 'höhe Gewalt' vorliegen bzw. einen 'außergewöhnlichen Umstand' im Sinne des Art 5 Abs. 5 der VO (EG) 261/2004, der dazu führt, daß das Luftfahrtunternehmen nicht verpflichtet ist, dem Passagier eine entfernungsabhängige Ausgleichsleisutng als pauschlaen Schadenersatz zu zahlen.
    Allerdings ist das Luftfahrtunternehmen weiterhin gem. Art. 8 VO (EG) 261/2004 verpflichtet, dem Fluggast binnen sieben Tagen den Flugpreis zu erstatten.



    Am 8.8.2014 rief ich bei Opodo an und erfuhr, dass der Rückflug storniert worden war. Eine Alternative innerhalb meines Zeitfensters gab es nicht, so dass ich die komplette Buchung stornierte. Laut Opodo sollte der Flugpreis innerhalb von 4 - 6 Wochen zurückerstattet werden. Bis heute ist diese Erstattung nicht erfolgt.
    Von Opodo werde ich hingehalten.


    Wie bereits oben dargelegt, ist 'opodo' als Vermittler 'außen vor' und hat nichts mehr mit der Erstattung von der Fluggesellschaft an den Kunden zu tun. Bedient man sich dennoch diesbezüglich (für die reine Geldrückzahlung) der Dienste von 'opodo', so ist 'opodo' durchaus berechtigt, für dieses erneute Tätigwerden eine 'Gebühr' oder einen Preis zu erheben.
    Insofern ist es ratsam, sich direkt an die Airline, nämlich seinem direkten Vertragspartner bezüglich der Rückerstattung zu wenden.
    Dies sollte man mit einem klaren und bestimmten Schreiben an die Airline machen, am besten als Einschreiben mit Rückschein und klarer angemessener Fristsetzung (ca. zwei bis drei Wochen sollten hier vollkommen ausreichend sein).
    Zahlt die Airline nicht, ist sie in Verzug und man kann dann gegen sie das gerichtliche Mahnverfahren betreiben oder den Klageweg beschreiten.


    (Ein kostengünstiges Schlichtungsverfahren zur Vermeidung gerichtlicher Schritte vor der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr kommt im vorliegenden Sachverhalt nicht in Betracht, da 'Turkisch Airlines' nicht Mitglied im dortigen Trägerverein (https://soep-online.de/der-traegerverein.html) ist.)


    Oft teilen die Airlines ihren Passagieren mit, daß eine Erstattung technisch nur über das Reisebüro möglich sei, über welches gebucht wurde. - Nur ist die Rechtslage, wie bereits dargestellt, eine andere und folgt nicht den 'technischen Gegebenheiten' dieser Airlines. - Im übrigen sei nochmal darauf hingewiesen, daß bei der Rückleistung des Geldes über das Reisebüro immer die Gefahr besteht, daß das Reisebüro für den Rückleitungsdienst wieder einen Extra-Preis vom Kunden verlangt.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Ich habe immer verwendet
    werden, um Online-Buchungen Opodo zu machen, weil ich denke, eine der
    schwersten Firmen mit bloße Tatsache der verfügbaren Leistung an den opodo kundenservice


    Was sollen uns diese Worte sagen??

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Unter der Buchungsnummer 336877xxxxx habe ich am 20.02.2018 bei OPODO Flüge und eine entsprechende
    Reiserücktrittsversicherung gebucht. Am 2.06.2018 mußte ich die Flüge krankheitsbedingt stornieren (eine
    ärztliche Bestätigung habe ich eingereicht). Die Stornierung wurde durch Opodo bestätigt; für die Rücktritts-
    versicherung (unter gleicher Buchungsnummer) verwies man mich an Europ Assistance unter Angabe
    von Telefonnummer resp. E-Mail Adresse. Telefonisch war es unmöglich einen Kontakt herzustellen und
    keine meiner Mails wurde beantwortet . Die Versicherung, mit der OPODO arbeitet,. sitzt, wie ich zwischen-
    zeitlich herausgefunden habe in Spanien .... Europ Assistance in München fühlt sich in keiner Weise
    zuständig und verweist mich wieder an OPODO. Der Betrag für die Rücktrittsversicherung wurde mit
    dem Flugpreis an OPODO bezahlt, der Abschluß der Versicherung bestätigt.
    Ich fühle mich betrogen.
    Fazit: Bloß nie eine Rücktrittsversicherung über OPODO. Es is Abzocke und reiner Betrug.

  • Und hier ist die ladungsfähige Anschrift von Europ.Assistance in Spanien:
    Europ Assistance España S.A
    CIF A28461994 C/Orense,
    4 Madrid -28020-
    Dort sollte man seinen Anspruch geltend machen, wenn Opodo hiermit zusammearbeiet, und zwar per Einschreiben mit Rückschein (!) und Fristsetzung - und nicht per Telefon oder Email, deren Zugang man nicht beweisen kann,.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)