Liebe Community,
ich wollte nur ganz verkürzt mitteilen, dass ich die zu Unrecht erhobenen Bankgebühren (bei mir nur Kontoführungsgebühr) für 48 Monate (2018 - 2021) zurückerstattet bekomme. Erhoben wurden diese ab 01.01.2017
Dazu habe ich...
- das Finanztip-Musterschreiben, leicht modifiziert, an die Sparkasse gesandt,
- eine Ablehnung sämtlicher Forderungen durch die Sparkasse erhalten (Begründung/Verweis auf "Dreijahreslösung/ Verjährung" bei Energielieferverträgen etc.),
- mich per Mail, mit entspr. Formularen/ Nachweisen und einer erhöhten Forderung (1. Schreiben Forderungen ab 2018, Schlichtungsschreiben volle Forderungen ab 2017 mit Verweis auf europäische Rechtssprechung/ Verjährung ab 10 Jahre) an die Schlichtungsstelle der Sparkassen gewandt
- und jetzt, innerhalb von 10 Tagen ein Schlichtungsangebot ( Rückzahlung ohne Anerkennung einer Schuld + Verschwiegenheit) von der Sparkasse, über die Schlichtungsstelle, erhalten, welches ich annehmen werde.
Falls jemand weitere Details für seinen "Fall" mit der MBS Potsdam benötigt, antworte ich gerne, im Rahmen meiner Möglichkeiten.