Erfolgreiche Rückerstattung Bankgebühren MittelBrandenburgischeSparkasse/ MBS Potsdam

  • Liebe Community,


    ich wollte nur ganz verkürzt mitteilen, dass ich die zu Unrecht erhobenen Bankgebühren (bei mir nur Kontoführungsgebühr) für 48 Monate (2018 - 2021) zurückerstattet bekomme. Erhoben wurden diese ab 01.01.2017


    Dazu habe ich...


    1. das Finanztip-Musterschreiben, leicht modifiziert, an die Sparkasse gesandt,
    2. eine Ablehnung sämtlicher Forderungen durch die Sparkasse erhalten (Begründung/Verweis auf "Dreijahreslösung/ Verjährung" bei Energielieferverträgen etc.),
    3. mich per Mail, mit entspr. Formularen/ Nachweisen und einer erhöhten Forderung (1. Schreiben Forderungen ab 2018, Schlichtungsschreiben volle Forderungen ab 2017 mit Verweis auf europäische Rechtssprechung/ Verjährung ab 10 Jahre) an die Schlichtungsstelle der Sparkassen gewandt
    4. und jetzt, innerhalb von 10 Tagen ein Schlichtungsangebot ( Rückzahlung ohne Anerkennung einer Schuld + Verschwiegenheit) von der Sparkasse, über die Schlichtungsstelle, erhalten, welches ich annehmen werde.

      Falls jemand weitere Details für seinen "Fall" mit der MBS Potsdam benötigt, antworte ich gerne, im Rahmen meiner Möglichkeiten.
  • Hallo zusammen,


    ich habe meine Bankgebühren bei der VR Partnerbank zurückgefordert. Dort bot man mir pauschal 120 Euro als Erstattung an. Ich hätte fast unterschrieben, habe mich dann aber doch dagegen entschieden.


    Nun habe ich mit dem Finanztip Musterschreiben die Beiträge der letzten zehn Jahre zurückgefordert. Ich habe eine Gebührenaufstellung seit 2018 erhalten. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass Banken erst seit 2018 Gebührenaufstellung zusenden müssen. Ebenfalls teilte mir die Bank mit, ich müsse eine konkrete Forderung stellen und das sei nicht passiert.


    Die Konten bei der Bank habe ich schon deutlich länger als seit 2011.



    Kann mir jemand ein Vorgehen empfehlen? Würde es Sinn machen, Beschwerde beim Ombudsmann einzureichen?



    Schon mal vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

  • Probleme mit der Postbank:

    Auch ich habe mit dem bekannten Musterschreiben unter Bezug auf das bekannte Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs bei der Postbank die Entgelte für die Kontoführung 2018 bis 2021 zurückgefordert worauf man mir in jeweiligen Jahrausaufstellungen entsprechnede Entgeldaufstellungen bestätigte. In einem nachfolgendem Schreiben weigert sich die Postbank jedoch diese Entgelte zurück zu zahlen. Hierzu führt sie wörtlich folgende Begründung an: ".... wir zahlen nur die Kosten zurück, die im Zeitraum von 2018 bis 202 zuviel berechnet wurden. dieses war bei Ihnen nicht der Fall."


    Darüber hinaus fordert die Postbank mich auf den aktuellen Preisen zu zu stimmen.

    Ich habe diese Zustimmung erteilt, jedoch mit folgendem Zusatz: "Diese Zustimmung gilt unter der Voraussetzung, dass Kontoführungsgebühren, die unberechtigt erhoben wurden zurück erstattet werden, siehe Schreiben vom ... "


    Es ist zu befüchten, dass der Ombudsmann viel zu tun bekommt.

  • Hallo „Ohne_Moos_nix_los“,


    ich habe auch ein Konto bei der MBS bis Anfang des Jahres gehabt und möchte nun meine Gebühren zurückfordern. Sie haben angeboten, weitere Details mitzuteilen. Daher frage ich, welche leichten Modifizierungen Sie in dem Schreiben gemacht haben und welche Anlagen Sie dem Schreiben an die MBS beigefügt haben. Ich habe in meinen Unterlagen leider keine alten Preislisten mehr gefunden. Haben Sie alte Preislisten eingereicht und wenn ja, würden Sie mir diese mitteilen?

    Viele Grüße

  • Hallo zusammen,


    bei mir gibt es einen neuen Zwischenstand.


    Ich habe Beschwerde beim Bankenombudsmann eingelegt und die haben die Bank kontaktiert. Die Bank hat dem Mitarbeiter des Ombudsmanns (wahrheitsgemäß) mitgeteilt, dass ich im Jahr 2014 ein neues Konto abgeschlossen habe. Darin hätte ich den seinerzeit geltenden AGB zugestimmt und die komplette Erstattung der Bankgebühren stehe mir nicht zu. Nach dem Kontakt hat die Bank meine angebotene Entschädigung von 120 auf 126 Euro angehoben.


    Ich habe die Angelegenheit dem Ombudsmann persönlich selbst zur Prüfung vorgelegt. Mal sehen, wie der entscheidet.

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen neuen Zwischenstand.


    Der Bankenombudsmann hat mir ca. 180 Euro zugesprochen und der Bank das auch so mitgeteilt.


    Die Bank hat mir jedoch nur 126 Euro überwiesen. Ich habe das restliche Geld nachgefordert und auch bekommen.


    Wenige Tage später kam die Kündigung der Bank. Das war die VR-„Partner“bank mit Sitz in Melsungen.


    Die Kündigung ist nicht so tragisch, weil ich ja sowieso schon zur DKB gewechselt war.


    Im Schreiben der Bank stand auch drin, dass wenn mein Konto einen Negativbetrag zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen die Angelegenheit direkt an einen Inkasso-Dienstleister abgegeben wird und mein Schließfach nach Ablauf des 31.05. geöffnet wird, falls ich es bis dahin nicht übergeben habe. Außerdem wurde ich direkt aus der Genossenschaftsversammlung ausgeschlossen.


    So geht man bei der VR-„Partner“bank mit einem Kunden um, der 40 Jahre dort Kunde war und die Bank offensichtlich geltendes Recht verletzt hat.


    Ich hoffe, dass noch einige andere die Bank verlassen werden.