Hallo,
so ganz verstehe ich die Besteuerung von Kapitalerträgen bei (thesaurierenden) Fonds nicht. Klar, auf die Gewinne muss die Abgeltungs-/Kapitalertragsteuer von 25 % und der Solidaritätszuschlag gezahlt werden (ggf. auch Kirchensteuer). Aber wann werden diese Steuern fällig?
Hier liest es sich so, als würden die immer am Ende des Jahres gezahlt werden. Demnach müsse man nur beim Verkauf darauf achten, dass das Finanzamt die Gewinne nicht doppelt besteuert.
In dieser Kolumne erklärt Hermann-Josef Tenhagen es so, als würden die Steuern erst beim Verkauf fällig. Daher empfiehlt er, am Jahresende immer so viele Fonds zu verkaufen, dass der Sparerfreibetrag von aktuell 801 € ausgenutzt wird. Anschließend sollte man – so die Empfehlung - für denselben Betrage neue Anteile kaufen. So würden die Gewinne über die Jahre verteilt und man könne unterm Strich Steuern sparen, da der Sparerfreibetrag jedes Jahr (und nicht nur in den Jahren des Verkaufs) genutzt würde.
Nach meinem Verständnis widersprechen sich die Infos aus beiden Beiträgen. Kann mir das jemand erklären?
Besten dank und viele Grüße
Manuel