Hallo an alle,
ich bin Schülerin und gerade im freiwilligen sozialen Jahr, ohne Einkommen. Ich habe 2020 aus Aktienverkäufen 1801€ eingenommen. Der Sparerpauschbetrag (801€) wurde angesetzt und vom verbleibenden Rest (1000€ ) die Abgeltungssteuer ans Finanzamt abgeführt.
Ich habe die Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP eingereicht und das Finanzamt lehnt eine Rückzahlung ab.
Ist das so in Ordnung? Sie berufen sich auf § 36d des Einkommensteuergesetzes.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Viele Grüße
E. Epso