Abgeltungssteuer auch ohne Einkommen zahlen?

  • Hallo an alle,

    ich bin Schülerin und gerade im freiwilligen sozialen Jahr, ohne Einkommen. Ich habe 2020 aus Aktienverkäufen 1801€ eingenommen. Der Sparerpauschbetrag (801€) wurde angesetzt und vom verbleibenden Rest (1000€ ) die Abgeltungssteuer ans Finanzamt abgeführt.

    Ich habe die Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP eingereicht und das Finanzamt lehnt eine Rückzahlung ab.


    Ist das so in Ordnung? Sie berufen sich auf § 36d des Einkommensteuergesetzes.


    Vielleicht kann mir jemand helfen.

    Viele Grüße

    E. Epso

  • Ja, auch das ist richtig, aber ist der Hinweis auf den nicht vorhandenen §36d nicht Grund genug ? Ich denke schon.

    Gruß


    Altsachse

    Hallo.


    Ggf. ist "36d" ein Tippfehler. (Ob hier oder beim Finanzamt ist dabei relativ egal.)

    Epso wird wohl noch einmal schauen müssen.


    Aber der Einspruch ist natürlich eine Möglichkeit.